Berufsfeld-Praktikum
Leitfaden für das außerschulische Berufsfeldpraktikum – Anglistik
Allgemeines
Das Berufsfeldpraktikum (BFP) wird üblicherweise im 5. Fachsemester des Bachelorstudiums absolviert und gehört zu den obligatorischen Praxiselementen bei der Lehrerausbildung. Das Berufsfeldpraktikum kann entweder als außerschulisches Praktikum im In- und Ausland oder als schulisches Praktikum nur im Ausland abgeleistet werden. Es wird in einem der Fächer angemeldet und absolviert.
Das BFP besteht aus einem Begleitseminar (2 SWS) und einer Praxisphase von mindestens 4 Wochen bzw. 80 Stunden (Workload von 6 Credit Points). Der Besuch des Begleitseminars ist obligatorisch und muss in der Regel vor dem Praktikum erfolgen. Die Praktikumsbeauftragte entscheidet über begründete Ausnahmen. Das Berufsfeldpraktikum kann im In- und im Ausland absolviert werden. Bei einer Absolvierung im Ausland bietet sich eine Kombination mit dem obligatorischen Auslandsaufenthalt (Modul X) an.
Die ausgesuchte Praktikumsstelle muss formal vor Beginn bei der zuständigen Praktikumsbeauftragten des Faches gemeldet und von ihr anerkannt werden.
Die Praktikumsbeauftragten des Faches und das Zentrale Praktikumsbüro der Fakultät für Geisteswissenschaften beraten bei der Suche und der Auswahl des Praktikums. Praktikumsstellen sind von Studierenden selbst zu recherchieren. Es finden sich aktuelle Ausschreibungen beim Akademischen Beratungszentrum – Career Service (unter http:// www.uni-due.de/stellenmarkt/) und beim Zentralen Praktikumsbüro der Fakultät für Geisteswissenschaften (unter http://www.uni-due.de/geisteswissenschaften/praktikums-buero/).
Bereiche
Voraussetzung für das außerschulische Berufsfeldpraktikum ist der vermittlungsorientierte Charakter des Praktikums mit einem eindeutigen Bezug und Relevanz zu Studiengang und Fach.
Mögliche berufsbezogene Bereiche und Praktikumsmöglichkeiten sind:
- Kulturelle/wirtschaftliche/politische Repräsentation von Ländern in der jeweiligen Zielsprache (ggf. auch im Ausland, z.B. Chamber of Commerce, Touristeninformation, Non-Profit Organisation etc.)
- Theater-, Freizeit und Museumspädagogik
- Verlagswesen und Medien
- Firmen mit internationaler Anbindung (z.B. Werbeagenturen, Pharma-konzerne)
- Förderunterricht für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund am Campus Essen der Universität Duisburg-Essen (Nähere Informationen unter: http://www.uni-due.de/foerderunterricht/). Für Studierende, die diesen Praktikumsort wählen, wird es spezifische Vorbereitungsseminare geben.
- Förderunterricht im Ganztag an Schulen (Studierende für diesen Aufgabenbereich werden gemeinsam mit den Praktikanten des universitären Förderunterrichts vorbereitet und an interessierte Schulen vermittelt.)
- VHS und andere Erwachsenen- und Weiterbildungsunternehmen
Der Praktikumsbeauftragten obliegt die Entscheidung, ob ein vermittelnder Charakter des Praktikums und der eindeutigen Bezug zu Studiengang und Fach gegeben sind.
Aufgaben der Studierenden
Studierende, die sich für das außerschulische BFP entschieden haben, müssen:
- sich fristgerecht zum Begleitseminar anmelden
- vor Beginn/Antritt des Praktikums dieses anerkennen lassen
- das Begleitseminar erfolgreich besuchen
- das Praktikum ableisten
- einen Praktikumsbericht als Teil des Lehrportfolios anfertigen
Die Anerkennung des BFPs erfolgt durch die Praktikumsbeauftragte unter Vorlage von
- Nachweis des Besuchs der Begleitveranstaltung
- Bescheinigung der Praktikumsstelle/Praktikumszeugnis
- korrigiertem Praktikumsbericht
AnsprechpartnerInnen an der UDE
Beratung
Margit Hempel (StD’) |
Praktikumsbeauftragte für die Anerkennung des schulischen bzw. des außerschulischen Praktikums
Margit Hempel (StD‘) (siehe oben)
Praktikumsangebote
Zentrales Praktikumsbüro der Fakultät für Geisteswissenschaften
Auslandspraktika und Stipendien
Sektion für Internationale Beziehungen
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Akademisches Auslandsamt (AAA)
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