Zulassung zum Studium
Ihr Weg in die Lehramtsausbildung Zulassung zum Studium
Bachelor‐Zulassungsvoraussetzungen
Die Qualifikation zur Aufnahme von Bachelor‐Studiengängen mit Lehramtsoption richtet sich nach den Vorgaben des Hochschulgesetzes des Landes. Sie wird i.d.R. nachgewiesen durch ein Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife.
Aber auch ein Zugang ohne diesen Nachweis ist möglich (Stichwort: Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte).
Der Wechsel von grundständigen Lehramtsstudiengängen (gemäß LPO 2003) in die gestuften Studiengänge der Lehrerbildung ist grundsätzlich möglich und unterliegt den allgemeinen Regelungen zur Anrechnung von Studien‐/Prüfungsleistungen.
Master-Zulassungsvoraussetzungen
Der Zugang zum Master of Education BK Bautechnik erfolgt in der Regel über einen qualifizierten Bachelor‐Abschluss mit den entsprechenden Fächerkombinationen, bildungswissenschaftlichen Studienelementen und den Praxismodulen einschließlich der entsprechenden Praxisphasen.
Darüber hinaus sind die allgemeinen Bestimmungen über die Zulassung zum Master‐Studium in der Prüfungsordnung geregelt. Eine Zulassung unter Auflagen ist möglich, wenn mit einem vorgelegten ersten berufsqualifizierenden Abschluss nicht alle geforderten Kompetenzen nachgewiesen werden konnten. Die Auflagen (z.B. Nachstudium, Ableistung von Praktika) müssen bis zur Anmeldung zur Masterarbeit erfüllt sein.
Fachpraktische Tätigkeit
Für die Lehramtsoption BK ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von 12 Monaten (52 Wochen) Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil (27 Wochen) soll vor Abschluss des Studiums abgeleistet werden; die Gesamtdauer der fachpraktischen Tätigkeit ist bis zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen.
Einschlägig förderliche Berufsausbildungen können anerkannt werden. Siehe auch den entsprechenden Abschnitt unter Praxisphase.
Weiterführende Links
FAQ der UDE
- Thema Studienvoraussetzungen
- Thema Schulabschluss
- Thema Bewerbung