B.Sc. Molekularbiologie
Quereinstieg
Zulassung zu höheren Fachsemestern
Voraussetzungen
Ein Quereinstieg ist zum Sommersemester nur in das 2., 4. und 6. Semester und zum Wintersemester nur in das 3. und 5. Semester möglich. Eine Voraussetzung für den Quereinstieg ist, dass in anderen Studiengängen Leistungen erbracht wurden, die äquivalent sind zu allen Leistungen im Bachelor Studiengang Molekularbiologie.
Studierende verwandter Fächer, die eine Prüfung (Vordiplom, Diplom, Staatsexamen, Physikum, Bachelor) in ihrem Studiengang endgültig nicht bestanden haben, können nicht zum Studium der Molekularbiologie zugelassen werden.
Verfahrensweise
Die Verfahrensweise zum Quereinstieg ist zweistufig. Zuerst erfolgt die Anerkennung Ihrer Leistungen durch den Prüfungsausschuss und dann im Anschluss die eigentliche Bewerbung beim Studierendensekretariat.
Schritt 1: Anerkennung Ihrer Leistungen
Senden Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe unten) für die Einstufung zum Wintersemester in ein höheres Fachsemester bis zum 15. Juli des Jahres und zum Sommersemester bis zum 15. Januar an das Prüfungsamt
Universität Duisburg-Essen
Prüfungswesen
Bereich Molekularbiologie
45141 Essen
Ihre Unterlagen werden an den Prüfungsausschuss weitergeleitet, der diese dann prüft und eine Anerkennung der Leistungen vornimmt.
Unterlagen, die später als zum 15. Januar eingehen können für das Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
In vielen Fällen lohnt sich vor der Abgabe der Unterlagen ein Besuch in der Studienberatung, der helfen soll, äquivalente Leistungen zu identifizieren.
Erforderliche Unterlagen
- Formloses Anschreiben an den Vorsitzenden des Prüfungsausschuss Molekularbiologie. Daraus sollte auch hervorgehen, in welches Semester der Quereinstieg angestrebt wird
- Formular zur Anrechnung von Prüfungsleistungen
siehe www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/formulare.shtml - Abiturzeugnis (unbeglaubigte Kopie)
- Nachweise bisher erbrachter Studienleistungen aus denen Titel der Veranstaltung, der Umfang (SWS), die Art der Veranstaltung (Vorlesung, Seminar, Praktikum, etc.), und erreichte Credits hervorgehen (unbeglaubigte Kopie)
- Nachweis über die Lern/Lehrziele und Inhalte der anzurechnenden Veranstaltungen Inhalte der Veranstaltung (z.B. entsprechende Modulhandbuchblätter, bitte reichen Sie nicht das gesamte Modulhandbuch ein, sondern ausschließlich die relevanten Seiten!)
- letzte Studienbescheinigung
Es können nur vollständige Unterlagen berücksichtigt werden.
Bitte keine Originale, Fotos und Mappen schicken, die Unterlagen werden nicht zurück geschickt.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine Nachricht aus dem Berich Prüfungswesen, mit der Sie sich auf einen Studienplatz bewerben können.
Schritt 2: Bewerbung zum höheren Fachsemester beim Studierendensekretariat
Die für die Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt online. Das online Portal finden Sie unter:
www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung_hoehere_fachsemeter.php
Bewerbungsschluss
- für das jeweilige Sommersemester ist der 15. März
- für das jeweilige Wintersemester der 15. September.
Es werden nur Bewerber benachrichtigt, die einen Studienplatz erhalten haben. Ablehnungsbescheide werden nicht versandt. Die ersten Zulassungsbescheide werden für das Sommersemester Mitte März und für das Wintersemester Mitte September versandt.