Industriepraktikum
Überblick
Teil des Studiums ist ein Industriepraktikum von insgesamt 15 Wochen, das zum Teil bereits vor Studienbeginn abgeleistet werden kann. Geregelt wird dies in der Praktikumsordnung. Bei Fragen hilft das Praktikantenamt der Abteilung Elektrotechnik und Informationstechnik gerne weiter.
Wo kann ich das Industriepraktikum ableisten?
Das Praktikum kann nur in Unternehmen abgeleistet werden, die auch von der Industrie- und Handelskammer als Ausbildungsbetriebe anerkannt sind. Darüber hinaus sind Praktika in größeren Ingenieurbüros und anderen auf System- oder Technologieentwicklung ausgerichteten Unternehmen zulässig, die ein Praktikum im Rahmen dieser Richtlinien gewährleisten.
Nicht geeignet sind Handwerksbetriebe, die keine Tätigkeiten im industriellen Sinne betreiben. Aus dem gleichen Grund werden Arbeiten als studentische Hilfskraft in der Regel nicht anerkannt.
Tätigkeiten im Praktikum
Beispiele für Tätigkeitsbereiche zur berufspraktischen Tätigkeit für die Bachelor/Master EIT-Studiengänge sind
- Manuelle und maschinelle Grundtätigkeiten bei der Bearbeitung von Metallen und Kunststoffen
- Verbindungstechniken
- Fertigung von Bauelementen, Bauteilen und Baugruppen der Elektrotechnik und Informationstechnik
- Zusammenbau, Montage, Prüfung, Wartung und Reparatur von Geräten und Anlagen der Elektrotechnik- und Informationstechnik
- Entwurf, Implementierung und Test von Software
- Nutzung von Anwenderprogrammen
- Berechnung, Projektierung, Konstruktion, Computergestützte Techniken in Bereichen der Elektrotechnik oder der Informationstechnik
- Zusammenbau, Montage, Prüfung, Wartung, Inbetriebnahme und Reparatur von Bauelementen, Schaltungen und Systemen in Bereichen der Elektrotechnik und Informationstechnik
- Arbeiten in Forschungs-, Versuchs- und Entwick- lungslaboratorien und in Prüffeldern
Anerkennungsmodalitäten
Zur Anerkennung des Praktikum sind hier die Formblätter und die Formatvorlagen für den Praktikumsbericht zu finden.