EKfG-Mitglied werden
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft im Essener Kolleg für Geschlechterforschung?
Das Essener Kolleg für Geschlechterforschung ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität Duisburg-Essen. Mitglieder können Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende der Universität Duisburg-Essen werden, die auf dem Gebiet der Geschlechterforschung arbeiten. Mitgliedsanträge sind in elektronischer Form über die >> Geschäftsführerin des Kollegs an den Vorstand zu richten. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Anschreiben mit dem Antrag auf Aufnahme
- Lebenslauf mit Nennung der aktuellen Forschungsgebiete und –interessen
- Publikationsliste
NachwuchswissenschaftlerInnen schicken bitte ein Abstract ihres Promotionsvorhabens.
Angehörige von An-Instituten der Universität Duisburg-Essen können assoziierte Mitglieder des EKfG werden. Das gleiche gilt für Angehörige anderer Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Aus der >> Organisationsregelung des EKfG vom 22. Oktober 2009:
§ 3 Mitglieder des EKfG
(1) Mitglieder können Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende der Universität Duisburg-Essen werden, die auf dem Gebiet der Geschlechterforschung arbeiten oder an der Erfüllung der Aufgaben des EKfG mitwirken.
(2) Assoziierte Mitglieder können auch entsprechende Personen anderer Hochschulen und Einrichtungen sein, die auf dem Gebiet der Geschlechterforschung arbeiten oder an der Erfüllung der Aufgaben des EKfG mitwirken.
(3) Mitglieder sind weiterhin die am EKfG beschäftigten wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
(4) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist an den Vorstand zu richten. Voraussetzung für die Aufnahme ins EKfG ist in der Regel das Einbringen eines für die Zweckbestimmung (§ 2) des Kollegs einschlägigen Forschungsvorhabens oder die Beteiligung an einem bereits initiierten Forschungsprojekt. Der Beschluss des Vorstandes über die Mitgliedschaft erfolgt im Benehmen mit dem Rektorat.
(5) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austrittserklärung oder auf Beschluss des Vorstandes. Abs. 4 Satz 3 gilt entsprechend.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte >> Dr. Maren A. Jochimsen.