IAQ Pressemitteilung

Pressemitteilung vom 08.01.2007 Arbeitsmarktpolitik für ältere Arbeitslose – Regelungen der Entgeltsicherung verbessert

Vorschläge aus dem Institut Arbeit und Qualifikation



Im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik für ältere Arbeitslose soll das Instrument der "Entgeltsicherung" verbessert werden. Vorgesehen ist u.a. ein "Kombilohn" für ältere Arbeitslose, die eine Beschäftigung zu einem niedrigeren Entgelt als vor der Arbeitslosigkeit aufnehmen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme erhöht werden.

Die Entgeltsicherung fördert Arbeitnehmer ab 50 Jahren, die Anspruch auf "Arbeitslosengeld I" haben und im neuen Job eine Einkommenseinbuße von Netto mindestens 50 Euro in Kauf nehmen. Durch eine befristete Einkommensbeihilfe wird der Einkommensverlust zur Hälfte ausgeglichen, und die Beiträge zur Rentenversicherung werden auf 90% des vorherigen Niveaus aufgestockt. Diese "Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer" gibt es bereits seit 2003. Das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ - bis Ende 2006 Institut Arbeit und Technik - IAT, Gelsenkirchen) hat dieses Instrument im Rahmen der Evaluierung der Hartz-Reformen gemeinsam mit dem ZEW (Mannheim) und dem IAB (Nürnberg) untersucht und einige Vorschläge zur Verbesserung gemacht. Diese Vorschläge werden im Gesetzentwurf teilweise aufgegriffen.

Die Entgeltsicherung zielt auf ein reales Problem gerade von älteren Arbeitslosen: Zu hohe Einkommenserwartungen schränken das Spektrum der Beschäftigungsmöglichkeiten noch weiter ein, als es die ungünstige Arbeitsmarktlage für Altere ohnehin schon mit sich bringt. Denn die Lohnangebote potenziell einstellungswilliger Betriebe liegen häufig niedriger als das Einkommen, das ein älterer Arbeitnehmer nach langer Betriebszugehörigkeit in seiner letzten Stelle erhalten hat. Die Entgeltsicherung hilft über diese Barriere hinweg und eröffnet die Aussicht, sich den früheren Entgeltstatus im neuen Betrieb über längere Zeit wieder zu erarbeiten. In jedem Fall streckt sie den Zeitraum zur Anpassung der Ausgaben an die neue Einkommenssituation.

Im Jahre 2005 wurden in ganz Deutschland gerade einmal 5.300 Arbeitnehmer gefördert. Als Ursachen der geringen Nutzung wurden in der Evaluierung der geringe Bekanntheitsgrad des Instruments, der wenig strategische Umgang der Arbeitsagenturen damit, zu geringe Anreizwirkungen und einige Verfahrensmängel ermittelt.

Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung "Zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen" vom 28.11.2006 sieht einige Verbesserungen vor. Nun genügen 120 Tage Restanspruch auf Alg I, um die Entgeltsicherung zu erhalten (bisher 180 Tage), die Dauer der Förderung beträgt nun zwei Jahre. Allerdings sinkt im zweiten Jahr die Förderung auf 30% der Nettoentgeltdifferenz.
Das IAQ wird auch weiterhin die Arbeitsmarktpolitik für Ältere beobachten. Derzeit werden beispielsweise regionale Beschäftigungsinitiativen für ältere Langzeitarbeitslose im Rahmen des Bundesprogramms "Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen" im Auftrag des BMAS untersucht (siehe auch http://www.perspektive50plus.de). Mit Ergebnissen ist Anfang 2008 zu rechnen.

Zum Report

Zum Endbericht der Evaluierung Hartz I-III

Zum Projektinfo Evaluation des Bundesprogramms Perspektive 50plus

 

Redaktion:

Claudia Braczko

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Prof. Dr. Martin Brussig
Oliver Schweer