IAQ Pressemitteilung
IAQ zur getrennten Aufgabenwahrnehmung von Kommunen und Arbeitsagentur
Bei der Arbeitsvermittlung und sozialen Betreuung von Arbeitslosen arbeiten Kommunen und Bundesagentur für Arbeit derzeit mehr oder weniger gut zusammen. Eine Neuorganisation bis Ende 2010 hat das Bundesverfassungsgericht gefordert, ist aber politisch umstritten. Wenn in der Folge die Aufgaben aber wieder strikt getrennt werden müssten, stünden insbesondere große Kommunen mit vielen Leistungsempfängern vor kaum lösbaren Problemen und Doppelzuständigkeiten. Das zeigen Untersuchungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen zur getrennten Aufgabenwahrnehmung zwischen Kommunen und Arbeitsagentur, die heute (Donnerstag, 2. April) auf einer Tagung der Hans-Böckler-Stiftung in Berlin vorgestellt wurden.
Aus der doppelten Zuständigkeit von zwei Behörden in einem Leistungsprozess resultieren ohnehin schon Schwierigkeiten, eine akzeptable oder hochwertige Leistungserbringung zu gewährleisten. Dies gelte besonders für die Bewilligung des Arbeitslosengeldes II und werde durch die räumliche Trennung und die mangelnde EDV-Integration von Kommune und Arbeitsagentur zusätzlich erschwert. Die politische Unsicherheit über die Zukunft der Aufgabenwahrnehmung führe eher zusätzlich zur "aktiven Abgrenzung" der beiden Akteure, als dass diese an Verbesserungen der organisationsübergreifenden Kooperation und Dienstleistungsqualität arbeiteten.
Im Unterschied zur Management-Ebene besteht auf der Ebene der Fachkräfte - insbesondere in der Leistungsbewilligung - ein hoher Anreiz, über die Organisationsgrenzen hinweg zusammenzuarbeiten, stellte das IAQ fest. Es zeige sich, dass die Qualität der Leistungsprozesse hier unmittelbar von der Kommunikation über die Organisationsgrenzen hinweg abhängt. "Daher haben sich auf der Arbeitsebene von Agentur und Kommune gut entwickelte und routinierte Formen der Kooperation herausgebildet", so das IAQ.
Aber auch bei guter Kooperation zwischen Agentur für Arbeit und kommunaler Sozialbehörde gestalte sich der Prozess der Bewilligung von Arbeitslosengeld II bei getrennter Trägerschaft als vergleichsweise langwierig und fehleranfällig. "Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zur Zukunft der kooperativen Aufgabenwahrnehmung im Sozialgesetzbuch II kann die Fortführung oder sogar Ausweitung des Modells der getrennten Trägerschaft nicht empfohlen werden", so das Fazit des IAQ. "Die komplizierten interorganisatorischen Abstimmungsprozesse im Leistungsbereich erfordern gerade mehr Kooperation anstelle getrennter Aufgabenwahrnehmung!".