IAQ Pressemitteilung

Pressemitteilung vom 28.05.2020 IAQ zu Mindestlohn in Corona-Zeiten

Keine Beschäftigungsverluste – aber nicht jeder bekommt 9,35 Euro

„Die nächste Mindestlohnerhöhung darf wegen der Corona-Krise nicht verschoben werden!“, warnt Prof. Dr. Gerhard Bosch vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE). Wenn der Anschluss an die Tariferhöhungen ausgesetzt werde, sinke er zumindest zeitweilig – und das verschärfe die soziale Ungleichheit.

Dabei ist der Mindestlohn seit seiner Einführung 2015 eine Erfolgsstory, wie Arbeitsmarktexperte Bosch in seiner Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission im Mai 2020 ausführte: Er hat in den untersten Lohngruppen zu zweistelligen Lohnerhöhungen geführt, ohne dass die Beschäftigung zurückging, wie eine Mehrheit von Ökonomen vorausgesagt hatte. Allerdings bekommen über eine Million Beschäftigte ihn immer noch nicht. Seit Januar liegt er bei 9,35 Euro pro Stunde.

Bei der Einführung des Mindestlohns wurde er aus Angst vor Beschäftigungsverlusten mit 8,50 Euro sehr niedrig angesetzt – zu niedrig, findet Professor Bosch. Ihn nach der Corona-Krise auf 12 Euro zu erhöhen ist für ihn ohne Beschäftigungsrisiken machbar, es müsste aber in mehreren Schritten erfolgen. 2019 lagen etwas über 20 Prozent aller Tarifgruppen unter 12 Euro. „Vor allem muss man den Tarifpartnern Zeit geben, die untersten Tarifgruppen schrittweise anzuheben“, so Bosch. Zudem solle man nach Meinung des Experten die außerordentlichen Erhöhungen, die über den gewöhnlichen Anpassungsmechanismus hinausgehen, nicht in einer tiefen Krise beginnen.

Weitere Informationen:
Bosch, Gerhard: Hohe Lohnsteigerungen ohne Beschäftigungsverluste – aber noch nicht jeder bekommt den Mindestlohn. Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission im Mai 2020. Duisburg: Inst. Arbeit und Qualifikation, IAQ-Standpunkt, Nr. 2020-03

 

Redaktion:

Claudia Braczko

Für weitere Fragen steht Ihnen zur Verfügung:

Prof. Dr. Gerhard Bosch