IAQ Pressemitteilung

Pressemitteilung vom 06.07.2020 IAQ zur Entwicklung des Mindestlohns

Mindestlohn steigt im Januar 2021 lediglich um 1,6%, bis Juli 2022 jedoch um 11,8%

Am 30. Juni 2020 einigte sich die Mindestlohnkommission auf eine Erhöhung des aktuellen gesetzlichen Mindestlohns von 9,35 € bis Mitte 2022 in vier Stufen: Aufgrund der derzeitigen Corona-Krise mit dem verbundenen wirtschaftlichen Einbruch steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2021 zunächst nur um 15 Cent auf 9,50 € (+1,6%) und zum 01. Juli 2021 nochmals lediglich um 10 Cent auf 9,60 €. Im dritten Schritt wird der Mindestlohn zum 01. Januar 2022 auf 9,82 € angehoben. Als Kompromisslösung zu dem zunächst moderaten Anstieg einigte sich die Kommission auf eine vierte und spürbar größere Erhöhung zum 1. Juli 2022auf 10,45 €. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn im Vergleich zum jetzigen Stand in den nächsten zwei Jahren um insgesamt 11,8 % ansteigen. Das Internetportal www.Sozialpolitik-Aktuell.de bietet mit der Monatsgrafik 7/2020 umfangreiche Informationen zur bisherigen und künftigen Entwicklung des Mindestlohns in Deutschland.

Der Mindestlohn in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. In den vergangenen Jahren vor der Corona-Krise konnten keine erkennbaren negativen Auswirkungen auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder die Entwicklung der Arbeitslosigkeit festgestellt werden. Lediglich bei den ausschließlich geringfügig Beschäftigten ist es zu einem leichten Rückgang gekommen, während jedoch gleichzeitig die geringfügigen Nebenjobs zugenommen haben. Der Mindestlohn und auch seine bisherigen Erhöhungen haben zu überdurchschnittlichen Lohnsteigerungen in den unteren Bereichen der Einkommensverteilung geführt. Profitiert haben vor allem Beschäftigte in Ostdeutschland, in kleinen Betrieben, Personen ohne Berufsausbildung, Migrant*innen, Frauen, befristet Beschäftigte und Arbeitskräfte in Branchen mit hohem Niedriglohnanteil.

Studien belegen jedoch, dass in den vergangenen Jahren bis zu 3,2 Mio. anspruchsberechtigten Beschäftigten der Mindestlohn vorenthalten wurde und offenbaren damit hohe Kontroll-und Durchsetzungsprobleme, die oftmals auf eine zunehmende Heterogenität von Beschäftigungsformen und Branchenstrukturen zurückzuführen sind. Eine höhere Tarifbindung und mehr staatliche Unterstützung für die Beschäftigten könnten zu einer besseren Durchsetzung der Mindestlöhne führen.

Auf EU-Ebene wird derzeit ein Dialog über angemessene und gerechte Mindestlöhne für alle EU-Länder geführt. Ein Vorschlag beinhaltet die Festlegung der nationalen Mindestlöhne bei mindestens 60% des mittleren Einkommens. Für das Jahr 2018 lag der Mindestlohn in Deutschland mit 8,84 € bei 45,6% des Medians. Werden die 60% des Medians zugrunde gelegt, hätte der Mindestlohn im gleichen Jahr 11,53 € betragen müssen.

Weitere Informationen unter http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Einkommen-Armut/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII4b_Grafik_Monat_07_2020.pdf 

Redaktion:

Claudia Braczko

Für weitere Fragen steht Ihnen zur Verfügung:

Frederic Hüttenhoff