IAQ Pressemitteilung
Der im Februar 2022 gefasste Beschluss der neuen Bundesregierung, den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto pro Stunde anzuheben, hat in einer ganzen Reihe von Branchen mit zuvor eher niedriger Bezahlung zu Tarifabschlüssen mit erheblichen Steigerungen der Stunden- und Monatslöhne der Beschäftigten geführt.
Dr. Claudia Weinkopf vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) sagte dazu:
„Im Ergebnis der Tarifverhandlungen haben zahlreiche Beschäftigte spätestens ab 1. Oktober 2022 Anspruch auf deutliche Steigerungen ihrer Stunden- und Monatslöhne. Die Löhne werden teils zwischen 15 und fast 30 Prozent angehoben.
Dies bedeutet, dass mehrere Millionen Beschäftigte in Deutschland ab Anfang Oktober 2022 deutlich mehr Geld zur Verfügung haben als zuvor.
Dazu einige Beispiele aus unterschiedlichen Branchen:
- Im Gastgewerbe in NRW ist der unterste Stundenlohn ab 1. Mai 2022 auf 12,50 Euro angehoben worden – das ist ein Plus um 28 Prozent. Auch in fast allen anderen regionalen Tarifgebieten des Hotel- und Gaststättengewerbes sind bereits im ersten Halbjahr 2022 neue Tarifverträge mit deutlichen Lohnerhöhungen vereinbart worden.
- Auch in der Leiharbeitsbranche haben sich die Tarifvertragsparteien im Juni 2022 auf deutliche Anhebungen der untersten drei Entgeltgruppen in der Branche verständigt. Der unterste Stundenlohn steigt hier ab 1. Oktober 2022 um 24,1 Prozent. Auch in den beiden nächsthöheren Entgeltgruppen haben sich die Tarifvertragsparteien auf Anhebungen der Stundenlöhne um 19 bzw. 16 Prozent verständigt.
- Den Gewerkschaften lag dabei besonders am Herzen, auch weiterhin einen deutlichen Abstand der unteren drei Entgeltgruppen im Tarifvertrag zum neuen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 12 Euro aufrechtzuerhalten bzw. sogar weiter auszubauen.
- Im Gebäudereiniger-Handwerk haben sich die Tarifvertragsparteien im Mai 2022 auf einen neuen Tarifvertrag verständigt, der folgende Lohnerhöhungen vorsieht:
- In der untersten Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) wird der Stundenlohn von zuvor 11,55 Euro auf 13,00 Euro ab 1. Oktober 2022 angehoben. Dies entspricht einer Erhöhung um 12,55 Prozent. Eine weitere Anhebung des Stundenlohns um 3,85 Prozent auf 13,50 Euro tritt am 1. Januar 2024 In Kraft.
- In der Lohngruppe 6, die für Fachkräfte in der Glas- und Fassadenreinigung gilt, wird der Stundenlohn von derzeit 14,81 Euro ab 1. Oktober 2022 auf 16,20 Euro angehoben (+ 9,39 Prozent). Ab 1. Januar 2024 steigt der Stundenlohn dann nochmals um 3,09 Prozent auf 16,70 Euro pro Stunde.
Auch in der Pflege haben zahlreiche Beschäftigte seit 1. Mai 2022 Anspruch auf deutlich mehr Geld. Dies hat mit dem neuen gesetzlichen Mindestlohn allerdings nichts zu tun.
Die Stundenlöhne im Pflegesektor folgen vielmehr einer gesetzlichen Neuregelung gemäß der Fünften Pflegearbeitsbedingungenverordnung und werden in vier Stufen angehoben:
- Pflegehilfskräfte haben seit 1. Mai 2022 Anspruch auf einen Stundenlohn von 12,55 Euro, ab 1. September 2022 auf 13,70 Euro pro Stunde, ab 1. Mai 2023 auf 13,90 Euro und ab 1. Dezember 2023 auf 14,15 Euro.
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte mit entsprechender Tätigkeit haben seit 1. Mai 2022 Anspruch auf einen Stundenlohn von 13,20 Euro, ab 1. September 2022 auf 14,60 Euro, ab 1. Mai 2023 auf 14,90 Euro und ab 1. Dezember 2023 auf 15,25 Euro brutto pro Stunde.
- Pflegefachkräfte haben seit 1. Mai 2022 Anspruch auf 15,40 Euro pro Stunde. Ab 1.September 2022 steigt der Stundenlohn auf 17,10 Euro, ab 1. Mai 2023 auf 17,65 Euro und ab 1. Dezember 2023 sogar auf 18,25 Euro brutto pro Stunde.