Informationen zum Forschungsprojekt
Eingliederungszuschüsse: Eine Implementationsstudie
Ziel und Aufgabenstellung
Eingliederungszuschüsse gehören zu den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten mit den höchsten Förderzahlen und den höchsten Kosten. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Eingliederungszuschüssen wurden auch nach der grundlegenden Neugestaltung durch das "Dritte Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" ("Hartz III") mehrfach geändert. So wurden beispielsweise Eingliederungsgutscheine für Ältere eingeführt. Auf der lokalen Ebene werden die Förderbestimmungen laufend durch ermessenslenkende Weisungen angepasst.
In der Implementationsstudie werden drei übergreifende Fragenkomplexe behandelt:
(1) Die Umsetzung von Eingliederungszuschüssen im Dreieck von Vermittlungsfachkräften, Arbeitgebern und Arbeitsuchenden
Untersucht werden die Handhabung von Eingliederungszuschüssen bei allen relevanten Akteuren (Fach- und Führungskräften in den Arbeitsagenturen und Grundsicherungsstellen; betriebliche Personalverantwortliche; Arbeitsuchende) und die Interaktionen zwischen ihnen. Entsprechend dem Verständnis der Vergabe von Eingliederungszuschüssen aus "Verhandlungskonstellationen" heraus interessieren über eine separate Analyse der beteiligten Akteure auch typische Verhandlungskonstellationen und Interaktionen innerhalb von Verhandlungen.
(2) Möglichkeiten für einen verbesserten Einsatz
Gegenstand ist, ob Eingliederungszuschüsse zugleich einfacher und wirksamer als bislang gehandhabt werden können. Aufgrund theoretischer Überlegungen sind "Einfachheit" und "Wirksamkeit" beim Eingliederungszuschuss tendenziell gegensätzliche Ziele, da einfache und wenig spezifische Förderbedingungen auch solche Personen begünstigen können, die auch ohne Eingliederungszuschuss eingestellt worden wären. Nach vorliegenden Erfahrungen ist jedoch nicht zwangsläufig von einem Gegensatz zwischen vereinfachter und wirksamer Förderung auszugehen.
Möglichkeiten für einen verbesserten Einsatz von Eingliederungszuschüssen und -gutscheinen können auf unterschiedlichen Ebenen bestehen. Sie können sowohl in der Steuerung und Handhabung innerhalb der BA und der einzelnen Arbeitsagenturen bzw. der Grundsicherungsstellen, als auch in der Handhabung gegenüber Betrieben, etwa in den Bemühungen um die Prüfung einer Erstattung bei Entlassung von Förderfällen innerhalb der Nachbeschäftigungsfrist, liegen.
(3) Auswirkungen auf Beschäftigungsverhältnisse und Geschlechterungleichheiten am Arbeitsmarkt (Gender mainstreaming)
Aufgrund theoretischer Überlegungen und erster deskriptiver Befunde gibt es Anzeichen dafür, dass bestimmte Beschäftigungsverhältnisse eine erhöhte bzw. verringerte Förderwahrscheinlichkeit haben. So ist beispielsweise der Frauenanteil der Geförderten niedriger als der Frauenanteil unter den Arbeitslosen, obwohl die Rückkehr in den Beruf nach einer Familienphase als ein frauentypisches Vermittlungshemmnis auch nach Wegfall des speziellen Eingliederungszuschusses für Berufsrückkehrerinnen weithin als förderwürdig anerkannt wird. Damit verbunden ist die Frage, ob die Förderung Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse hat (Stabilität, Entlohnung, Qualifizierung). Innerhalb einer Implementationsstudie lassen sich hierzu keine repräsentativen Daten erheben. Ziel ist vielmehr, Handlungsrationalitäten aufzuspüren und Interpretationsmuster von Akteuren zu gewinnen, die für eine Erklärung von ökonometrisch gewonnenen Ergebnissen aus anderen Studien hinzugezogen werden können.
Datenbasis und Vorgehensweise
Die Implementationsanalyse stützt sich auf Fallstudien in Arbeitsagenturen und Grundsicherungsstellen, Betrieben sowie auf qualitative Interviews mit geförderten Personen. Es ist vorgesehen, in fünf Regionen (Agenturbezirken) Fallstudien in je einer Arbeitsagentur, Grundsicherungsstelle und zwei Betrieben durchzuführen. Die Erfahrungen der geförderten Personen werden mittels Gruppendiskussionen erhoben.