Informationen zum Forschungsprojekt
Bewertung der SGB II-Umsetzung aus gleichstellungspolitischer Sicht
Ziel und Aufgabenstellung
Mit der Einführung des SGB II waren rechtliche Regelungen verbunden, die die Rahmenbedingungen für das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsmarkt verändert haben und diesbezüglich Chancen und Risiken beinhalten. So besteht einerseits die Gefahr, dass die ökonomische Abhängigkeit der Frau vom (Haupt-) Ernährer und ihre Zuverdienerrolle durch die veränderten Regelungen bezüglich des Zugangs zu SGB-II-Leistungen gestärkt werden. Andererseits erwächst die Chance, dass sich durch eine neu definierte Aktivierungspolitik, die für Hilfebeziehende faktisch keine geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung mehr kennt, positive Wirkungen für die Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von Frauen ergeben können. Die Orientierung an dem neuen ‚geschlechtsneutralen' Leitbild und die Forderung, gendergerecht und gleichstellungsorientiert zu handeln, stellt die Träger der Grundsicherung dabei vor große Herausforderungen. Sie müssen in einer durch geschlechtsspezifische Ungleichheiten geprägten Realität die gesetzlich vorgeschriebenen Dienstleistungen so entwickeln und anbieten, dass sie nicht zu erneuter Reproduktion oder gar Verstärkung traditioneller geschlechtstypischer Arbeitsteilung beitragen, sondern dazu beitragen, diese schrittweise zu überwinden. Das Projekt untersuchte, inwieweit dieses übergeordnete Ziel erreicht wird.
Vorgehen
Die Untersuchung stützte sich zum einen auf die Zusammenschau von Forschungsergebnissen anderer Studien, die im Rahmen des gesetzlichen Evaluationsauftrags nach § 55 und 6c SGB II vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert werden. Ergänzt wurden diese in begrenztem Umfang durch eigene Auswertungen von Befragungsdaten bzw. Prozessdaten der BA und der Grundsicherungsträger. Darüberhinaus wurden auch eigene empirische Erhebungen durchgeführt, um vertiefte Informationen in Bezug auf das Organisationshandeln im Aktivierungsprozess und in Bezug auf die Gründe für mögliche geschlechtsspezifische Unterschiede bezüglich Zugang, Selektivität und Auswirkungen von Eingliederungsleistungen zu gewinnen. Zu diesem Zweck wurden 10 Intensivfallstudien bei ausgewählten Grundsicherungsträgern durchgeführt. Diese umfassten die Beobachtung von Beratungsgesprächen, Gruppendiskussionen und Interviews mit Leitungskräften, Fallbearbeiter/innen, Bildungsträgern und ALG II-Beziehenden. Um die Verbreitung, Ausgestaltung und den Stand der Umsetzung gleichstellungspolitischer Strategien und Konzepte zu erfassen, wurde darüber hinaus eine E-Mail-Befragung der für Chancengleichheit/Gender Mainstreaming zuständigen Personen bei den Trägern der Grundsicherung durchgeführt.
Ausgewählte Ergebnisse
Das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter prägt die Umsetzungspraxis nur begrenzt. Insbesondere Frauen in Westdeutschland und Frauen mit Kindern nehmen im Vergleich zu Männern seltener an Fördermaßnahmen teil. Wenn sie aus dem Hilfebezug ausscheiden, liegt das häufig nicht daran, dass sie eine existenzsichernde Beschäftigung annehmen, sondern dass der Partner einen Job findet und das Einkommen für die Bedarfsgemeinschaft erarbeitet. Jede zweite Beschäftigung, die von weiblichen Hilfebedürftigen aufgenommen wird, ist lediglich ein Minijob. Demgegenüber wechseln Männer häufig in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.
Diese unterschiedlichen Integrationswege wirken sich auch auf die materielle Situation aus: Weil Minijobs meist "aufgestockt" werden müssen, kombinieren Frauen über einen längeren Zeitraum Hilfebezug und Erwerbstätigkeit. Durch die Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen und weitere (nicht-anrechenbare) Transfers wie Elterngeld liegt das verfügbare Einkommen von weiblichen Hilfebedürftigen im Durchschnitt über dem der männlichen. Dennoch gaben Frauen häufiger an, auf wichtige Güter des Lebens aus finanziellen Gründen verzichten zu müssen. Eine Erklärung hierfür ist darin zu suchen, dass deutlich mehr als die Hälfte der weiblichen Hilfebedürftigen in Haushalten mit Kindern lebt, während dies nur auf ein Drittel der Männer zutrifft. Damit sind Frauen auch stärker davon betroffen, wenn die Regelsätze für Kinder zu niedrig sind, wie mehrere fachliche Expertisen ausweisen. Auch die bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen überdurchschnittlichen Sanktionsquoten dürften sich stärker auf die finanzielle Situation von Frauen auswirken, weil davon auszugehen ist, dass Kürzungen die gesamte Bedarfsgemeinschaft zum Sparen zwingen.
Die Ursachen für die geschlechtsspezifischen Integrationswege und die geringe Nachhaltigkeit der Arbeitsaufnahmen beider Geschlechter sind vielfältig und liegen auch in Arbeitsmarktstrukturen und tradierten Rollenmustern der ALG II-Beziehenden begründet. Die Untersuchung identifiziert allerdings auch gesetzliche und administrative Mängel als Hintergründe. Eine insgesamt schwach ausgeprägte gleichstellungspolitische Steuerung steht Rahmenbedingungen gegenüber, die dem Nachteilsausgleich auf operativer Ebene enge Grenzen setzen. Weil eine entsprechende gesetzliche Vorgabe - anders als im SGB III - fehlt, gab es z.B. Ende 2007 nur in sehr wenigen Grundsicherungsstellen hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Mit Ausnahme von zielgruppenspezifischen Maßnahmeangeboten (z.B. für Alleinerziehende) war auch die konzeptioneller und prozedurale Verankerung des Gleichstellungsziels schwach ausgeprägt.
In hohem Maße blieb es daher den Fachkräften auf operativer Ebene überlassen, Strategien zur Umsetzung der gleichstellungspolitischen Ziele zu entwickeln. Dem standen allerdings nicht nur die knappen personellen Ressourcen gegenüber, sondern auch Zielkonflikte mit den prozedural stark verankerten Effektivitäts- und Effizienzzielen sowie zum Teil auch mangelnde Kompetenzen im Umgang mit geschlechtsspezifischen Problemlagen. Kinderbetreuungsaufgaben etwa wurden eher als zeitliche Einschränkungen für Frauen angesehen und akzeptiert, anstatt diese zum Anlass zu nehmen, gezielte Hilfestellungen bei der Suche nach einer externen Betreuungsmöglichkeit zu geben. Eine solche Beratung und Unterstützung erfolgte auch seltener, als von den ALG II-Beziehenden selber gewünscht. Minijobs wurden in diesem Kontext häufig als eine der Lebenssituation angemessene Form der Erwerbstätigkeit von Müttern angesehen. Die grundsätzliche Ausrichtung des Aktivierungsprozesses an Wirtschaftlichkeitskriterien beschränkte zudem den Einsatz von Qualifizierungsmaßnahmen, die gerade für Frauen mit längeren Erwerbsunterbrechungen ein wichtiges Element des Nachteilsausgleichs darstellen.
Dort, wo weitergehende Ansätze und Strategien entwickelt wurden, um diesen und weiteren Gleichstellungshindernissen entgegen zu wirken, ließen sich als förderliche Faktoren ein individuelles Engagement von Gleichstellungsbeauftragen oder einzelnen Fachkräften, Leitungsentscheidungen oder Anstöße von außen (kommunale Akteure, BA oder BMAS) identifizieren.
Projektbeteiligte
Neben dem IAQ warn an der Durchführung des Projektes noch zwei weitere Forschungsreinrichtungen beteiligt:
Die Forschungs- und Kooperationsstelle Arbeit, Demokratie und Geschlecht an der Philipps-Universität Marburg (GendA), und das Forschungsteam Internationaler Arbeitsmarkt GmbH (FIA) in Berlin.
Das Projekt ist Bestandteil eines größeren Verbundes an Forschungsprojekten, die im Rahmen des gesetzlichen Evaluationsauftrags nach § 55 und 6c SGB II vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert werden.
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Improvement of the Competitiveness of the Labour Market and its Entities
Ziel und Aufgabenstellung
Das Projekt LAMA zielte auf den europäischen Wissenstransfer zur Arbeitsmarktforschung und die Förderung der Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen in der EU. Es ging dem Projekt darum, zu einem tiefen Verständnis der länderspezifischen Arbeitsmärkte in Europa beizutragen und integrierend auf die Forschungslandschaft in Europa zu wirken.
Als Marie-Curie-Projekt im 6. Forschungsrahmenprogramm besaß das Projekt die Aufgabe, den internationalen Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, länderübergreifende Gastaufenthalte sowie internationale Workshops innerhalb des LAMA-Netzwerks zu organisieren.
Vorgehen
Das Projekt LAMA besaß zwei operative Aufgaben:
- Zum einen die Organisation eines internationalen Austauschs von Gastwissenschaftler/inneninnerhalb des LAMA-Netzwerks und
- zum anderen die Organisation von Workshops und Workshopreihen, die engmit den Gastaufenthalten der Wissenschaftler/innen verbunden sind.
Basis der Aktivitäten war das internationale Netzwerk des Projekts, das von der Universität Szczecin koordiniert wurd. Dabei bot der Koordinator Gastwissenschaftleraufenthalte in Stettin an, die von Wissenschaftlern der einzelnen Partnerinstitute wahrgenommen werden konnten; im Gegenzug verpflichteten sich die Netzwerkpartner, Gäste vom polnischen Koordinator in ihren Instituten aufzunehmen. Die individuelle Dauer der Fellowships variierte zwischen drei und sechs Monaten.
Neben der Universität Szcecin und dem IAQ bestand das LAMA-Netzwerk aus folgenden Partnern
- Vilnius University, Kaunas Faculty of Humanities, Litauen
- L'Universite' Jean Moulin Lyon 3, Frankreich
- Universität St. Gallen, Schweiz
- Tarnopol Institute of Social and Information Technologies, Ukraine
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Erstellung eines Informationsblattes über die Neuregelung der Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben im Sozialgesetzbuch IV
Ziel und Aufgabenstellung
Über die gesetzliche Regelung der Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben im Sozialgesetzbuch IV (ehemals §7d SGB IV) gab es in den letzten Jahren immer wieder Diskussionen. Es wurde bemängelt, dass diese Regelung nicht ausreiche, um einen umfassenden Schutz von Arbeitszeitguthaben im Falle der Unternehmensinsolvenz sicherzustellen. Empirische Untersuchungen haben gezeigt, dass nur eine Minderheit von Betrieben Arbeitszeitkonten ihrer Beschäftigten wirksam gegen Insolvenz gesichert hat, obwohl gesetzliche und zum Teil tarifvertragliche Vorschriften vorliegen.
Nach einer Neuregelung der Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben aus Altersteilzeitvereinbarungen im Jahr 2004 (§8a Altersteilzeitgesetz) wurde im Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD zur Bildung der Bundesregierung von 2005 das Ziel geäußert, die Insolvenzsicherung von Langzeitkonten zu reformieren. Die Bundesregierung ist diesem Auftrag mit der Einführung des "Flexi II-Gesetz" zum 1. Januar 2009 nachgekommen. Dabei wurde nicht nur eine Neuregelung der Insolvenzsicherung vorgenommen, vielmehr sind auch die Ausgestaltung und Führung von (Langzeit-) Arbeitszeitkonten normiert worden, was Auswirkungen auf die Arbeitszeitflexibilisierung in vielen Unternehmen hat.
Um diese Auswirkungen Akteuren aus Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften transparent zu machen und Hilfestellungen bei der Einführung oder ggf. Veränderung von flexiblen Arbeitszeitmodellen zu geben, wurde das Informationsangebot des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben ergänzt und vertieft.
Vorgehen
Auf Basis von Dokumenten- und Literaturanalysen sowie Gesprächen mit Expertinnen und Experten wurde eine Informationsbroschüre erstellt, in der die Neuregelungen zur Führung und Insolvenzsicherung von (Langzeit-) Arbeitszeitkonten erläutert werden.
Durch eine Beschäftigten- und Trägerbefragung und Expertengespräche sollen Ergebnisse zu diesen Aspekten erzielt werden.
nl-brandenburg.php
Datenauswertung "Niedriglohnbeschäftigung in Brandenburg"
Ziel und Aufgabenstellung
Vorliegende Niedriglohnstudien beziehen sich i.d.R. auf Deutschland insgesamt oder differenzieren lediglich nach Ost- und Westdeutschland. Damit geben sie keine Antwort auf die Frage, ob es regionale Unterschiede in den Niedriglohnanteilen und den strukturellen Merkmalen der betroffenen Beschäftigten gibt. Dieses Defizit ist teilweise auch dadurch bedingt, dass die zur Verfügung stehenden Datensätze keine regionalen Differenzierungen erlauben (z.B. aufgrund zu geringer Fallzahlen). Zumindest für größere Bundesländer besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit, auch differenziertere Auswertungen zu erstellen.
Im Rahmen des Projektes wurde eine Auswertung auf der Basis des sozio-ökonomischen Panels des DIW (SOEP) für Brandenburg erstellt. Gegenüber anderen für Niedriglohnanalysen verfügbaren Datensätzen bietet das SOEP den Vorteil, dass Auswertungen zum Niedriglohnsektor auf der Basis von Stundenlöhnen erstellt und dadurch auch sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte und Minijobber/innen in die Analyse einbezogen werden können.
Vorgehen
Die Fallzahlen für Brandenburg im SOEP sind teilweise zu klein, um differenzierte Auswertungen für einzelne Jahre durchführen zu können. Um dieses Problem zu lösen, erfolgte die Analyse für gepoolte Zeiträume, d.h. es wurden mehrere Jahre zusammengefasst.
Ausgewertet wurde zum einen die zeitliche Entwicklung des Niedriglohnanteils in Brandenburg im Vergleich der Zeiträume 1996-1999, 2000-2003 und 2004-2007. Zum anderen wurden für den Zeitraum 2004 bis 2007 weitere Auswertungen nach Geschlecht, Qualifikation, Altersgruppen und Arbeitszeitform erstellt. Die Ergebnisse für Brandenburg wurden jeweils im Vergleich zum ostdeutschen Durchschnitt und zu Gesamtdeutschland in Form von Tabellen bzw. Graphiken aufbereitet.
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Datenanalyse zur Arbeitszeit
Ziel und Aufgabenstellung
Das IAQ erstellt im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung einen Monitor derArbeitszeiten in Deutschland. Schwerpunkt der Analyse stellen dabei die durchschnittlichregelmäßig geleisteten Wochenarbeitszeiten da. Dabei wird insbesondereGewicht auf die Verteilung der Arbeitszeiten nach Branche, Betriebsgröße,Geschlecht sowie Voll- und Teilzeit gelegt.
Die Dauer und die Strukturen der Arbeitszeit (Lage, Verteilung auf der Zeitachse,Verteilung zwischen Beschäftigtengruppen) haben sich in den letzten Jahrennicht nur zunehmend ausdifferenziert, und sind insbesondere durch die Initiativeprivater und öffentlicher Arbeitgeberverbände vermehrt zum Konfliktgegenstandgeworden. Allerdings beruht der Kenntnisstand über die tatsächlichgeleisteten Arbeitszeiten auf sich zum Teil widersprechenden und insbesonderefür Zwecke des internationalen Vergleichs nur begrenzt geeigneten Datenquellen.Während verlässliche Daten über die vereinbarten wöchentlichenArbeitszeiten in Deutschland vorliegen, existiert im Hinblick auf die regelmäßigbzw. tatsächlich gearbeiteten Wochenarbeitszeiten eine enorme Bandbreiteunterschiedlicher Ergebnisse. Dies ist zum einen auf unterschiedliche Datenbasenzurückzuführen (so weichen die aus dem SOEP und dem Mikrozensus erhältlichenAngaben zu wöchentlichen Arbeitszeit um rund vier Stunden voneinander ab),zum anderen aber auch auf einen differierenden Referenzrahmen. So werden dieArbeitszeiten in einigen Studien auf Grundlage aller Erwerbstätigen (dasheißt Voll- und Teilzeitbeschäftigter) ermittelt, andere Statistikenweisen dagegen die Wochenarbeitszeiten für Voll- und Teilzeitbeschäftigtegetrennt aus. Dieses teils eklektische Vorgehen führt dazu, dass selbstdiametral unterschiedliche Interpretationen der Arbeitszeitentwicklung ihreBerechtigung im statistischen Datenmaterial zu finden scheinen. Um diesem Missstandzu begegnen, entwickelt das IAQ eine Landkarte der Arbeitszeiten, die die Entwicklungin Deutschland mit der in anderen EU-Ländern vergleicht.
Über dieses primäre Ziel hinaus soll überprüft werden,welche Datensätze oder welche Kombination von Datensätzen sich inbesonderer Weise für den internationalen Vergleich eignen. Neben einerkritischen Methodenreflexion steht dabei die Schaffung einheitlicher (und iminternational händelbarer) Definitionen von tatsächlich oder normalerweisegeleisteten Arbeitszeiten sowie der zugrunde liegenden Erwerbstätigen imZentrum des Forschungsinteresses.
Vorgehen
Für die Analyse der tatsächlichen Arbeitszeiten werden die Datendes Mikrozensus im Zeitverlauf ausgewertet, wobei in Westdeutschland die Veränderungenseit Mitte der 80er und in Ostdeutschland seit Anfang der 90er berücksichtigtwerden. Der Mikrozensus stellt eine sehr große repräsentative Datenquelledar und ermöglicht als Teil der Europäischen Arbeitskräftestichprobeden internationalen Vergleich und damit die Einordnung der deutschen Arbeitszeitenin einem europäischen "Ranking". Für die Analyse werdendie Arbeitszeiten Voll- und Teilzeitbeschäftigter getrennt auswertet. Nebenstrukturellen Unterschieden wie Branchenzugehörigkeit und Betriebsgrößewerden mögliche Differenzen in den durchschnittlichen Arbeitszeiten nachGeschlecht, Alter und Status analysiert um der Hypothese der zunehmenden Ausdifferenzierungvon Arbeitseiten zwischen bestimmten Personengruppen gerecht zu werden.
Durch Rückgriff auf weitere Datenquellen (SOEP, European Social Survey)sollen letztendlich die Arbeitszeitdifferenzen aufgezeigt werden, die sich beiidentischer Definition der Referenzkategorie sowohl durch die Formulierung derFragen als auch durch die jeweilige Stichprobe ergeben können. Dabei zieltdie methodische Kritik weniger darauf ab, ein "one-best-way" Konzeptzu entwickeln; vielmehr soll das jeweils spezifische Vorgehen der unterschiedlichenErhebungen dargestellt und im Hinblick auf seine Auswirkungen auf die Arbeitszeiten-Landkartebewertet werden.
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Chancen der Integration von Leistungsprozessen bei getrennter Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II
Hintergrund
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 hat in der politischenDiskussion um die beste Form der Aufgabenwahrnehmung im Rechtskreis des SGBII - Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) oder Optionskommunen - einen erheblichenBruch verursacht. Mit dem Urteil wurde die ARGE als derzeit häufigste Formder Aufgabenwahrnehmung aus dem Wettbewerb der Experimentierklausel (§6c SGB II) faktisch heraus katapultiert. Für die zukünftig zu wählendeneue Form der Zusammenarbeit zwischen Agentur für Arbeit und Kommunen wurdevom Bundesarbeitsministerium nun das "kooperierende Job-Center" favorisiert.Der Evaluierung der Experimentierklausel wurde jedoch mit den ARGEn ein zentralerForschungsgegenstand entzogen; über die nun im Zentrum des Interesses stehenden21 (Stand Dezember 2007) Grundsicherungsstellen in getrennter Aufgabenwahrnehmung,der Form der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II, die den "kooperativenJob-Centern" nun am nächsten stehen, konnte bislang weder die 6c-Evaluierung,noch andere laufende Forschungsarbeiten substanzielle Erkenntnisse beitragen.Ohne weitere Forschungen wird damit das Wissen über die gAw lückenhaftbleiben.
Aufgabenstellung
An dieser Forschungslücke setzte das Projekt "Chancen der Integration von Leistungsprozessen bei getrennter Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II" an. Es zielte auf die Untersuchung der Organisation der SGB-II-Leistungsprozesse in Grundsicherungsstellen in getrennter Aufgabenwahrnehmung. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie es bei getrennten Zuständigkeiten von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen gelingen kann, eng verzahnte Kooperationsformen zwischen den beiden Partnern zu entwickeln und möglichst verbindlich zu machen, wie sie für die effektive Betreuung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger notwendig sind. Dazu wurden Faktoren und Rahmenbedingungen identifiziert, die eine "gute Praxis" der Kooperation und Integration unter gAw-Bedingungen befördern; ferner zielte das Projekt auf die Analyse von Chancen und Risiken, die mit der getrennten Aufgabenwahrnehmung vor dem Hintergrund arbeitsmarktpolitischer Effektivität und Dienstleistungsqualität verbunden sind.
Vorgehen
Der methodische Kern des Projekts waren drei Falluntersuchungen zur getrennten Aufgabenwahrnehmung, deren Auswahl nach dem Konzept der Fallkontrastierung vorgenommen wurde. Zur Vorbereitung der Fallauswahl wurde dem qualitativen Forschungsprogramm eine kurze, auf den Indikator "Integration und Kooperation zwischen BA und Kommune" begrenzte, quantitative Befragung vorgeschaltet. Die Ergebnisse des Projekts münden in einem Abschlussbericht, der im Hinblick auf eine mögliche Veröffentlichung, ggf. als Arbeitspapier der Hans-Böckler-Stiftung, gestaltet wurde. Das Projekt schloss mit einem Workshop für regionale und überregionale Akteure sowie einschlägig tätigen Wissenschaftler ab.
fk-kmu.php
Fachkräftemangel in KMU?! Ursachen, Ausmaß und Lösungen
Ziel und Aufgabenstellung
Fachkräftemangel - Mythos oder Realität? Im Rahmen einer kurzen Expertisefür den Arbeitskreis Mittelstand der Friedrich-Ebert-Stiftung wurde dasIAQ damit beauftragt, den aktuellen Literatur- und Forschungsstand zum Fachkräftemangelin KMU zu sichten und Themen zu systematisieren. Den Hintergrund bilden Unsicherheitenbei der Diagnose von Ausmaß und Ursachen des Fachkräftemangels inKMU. Ohne eine hinreichend genaue Problemdefinition wird es Politik, Unternehmenund Gewerkschaften schwerlich gelingen, tragfähige Lösungsansätzeund Handlungsoptionen zu identifizieren.
Vorgehen
Die Ergebnisse der Sekundäranalyse wurden überblicksartig in einemBericht zusammengefasst. Angesichts der knappen zur Verfügung stehendenZeit musste die Sichtung und Auswahl relevanter Quellen notwendiger Weise selektiverfolgen. Zentrale Auswahlkriterien für das auszuwertende Material warena) die Aktualität und b) ob die Themen Fachkräftebedarf oder Fachkräftemangel- soweit möglich mit dem Schwerpunkt in KMU - eine Rolle spielen.
Projektbeteiligte
Das IAQ führte das Projekt im Auftrag des Arbeitskreises Mittelstand derFriedrich-Ebert-Stiftung durch.
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Beschäftigungsverhältnisse, Organisationsentwicklung, Personalwirtschaft in der institutionellen Kindertagesbetreuung
Ziel und Aufgabenstellung
Die Anforderungen an die institutionelle Kinderbetreuung befinden sich in einem rapiden Veränderungsprozess. Zum einen nimmt die Erwerbstätigkeit von Frauen mit Kindern weiter zu. Zum anderen lassen sich Veränderungen der familiären Strukturen beobachten und gesellschaftliche Problemlagen bringen einen erhöhten Bedarf an individueller Förderung mit sich.
Gesellschaft und Politik fordern deshalb sowohl eine erhöhte Flexibiliät als auch eine verbesserte Qualität in der institutionellen Kindertagesbetreuung, was zu veränderten Bedingungen im Berufsfeld der dort Beschäftigten führt. Dieser Entwicklungstrend hat konsequenterweise Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse, die Organisationsentwicklung und die Personalwirtschaft der Kindertageseinrichtungen.
Das Projekt wird - im Sinne eines Monitoring - die Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse beobachten und analysieren und somit Grundlageninformationen zu einem Feld erarbeiten, das bisher empirisch wenig erforscht ist. Auf dieser Basis können dann Gestaltungsanforderungen und -optionen für Personalwirtschaft und Organisationsentwicklung abgeleitet werden.
Vorgehen
Anhand folgender Analysepakete soll das Projekt bearbeitet werden:
- Personalwirtschaft unter unsicheren Bedingungen
- Veränderte Inhalte - veränderte Arbeitsorganisation
- Neue Betreuungsmodelle - neue Beschäftigungsformen
Durch eine Beschäftigten- und Trägerbefragung und Expertengespräche sollen Ergebnisse zu diesen Aspekten erzielt werden.
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Datenauswertung "Niedriglohnbeschäftigung in Sachsen"
Ziel und Aufgabenstellung
Vorliegende Niedriglohnstudien beziehen sich i.d.R. auf Deutschland insgesamt oder differenzieren lediglich nach Ost- und Westdeutschland. Damit geben sie keine Antwort auf die Frage, ob es regionale Unterschiede in den Niedriglohnanteilen und den strukturellen Merkmalen der betroffenen Beschäftigten gibt. Dieses Defizit ist teilweise auch dadurch bedingt, dass die zur Verfügung stehenden Datensätze keine regionalen Differenzierungen erlauben (z.B. aufgrund zu geringer Fallzahlen). Zumindest für größere Bundesländer besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit, auch differenziertere Auswertungen zu erstellen.
Im Rahmen des Projektes wurde eine Auswertung auf der Basis des sozio-ökonomischen Panels des DIW (SOEP) für Sachsen erstellt. Gegenüber anderen für Niedriglohnanalysen verfügbaren Datensätzen bietet das SOEP den Vorteil, dass Auswertungen zum Niedriglohnsektor auf der Basis von Stundenlöhnen erstellt und dadurch auch sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte und Minijobber/innen in die Analyse einbezogen werden können.
Vorgehen
Die Fallzahlen für Sachsen sind im SOEP teilweise zu klein, um differenzierte Auswertungen für einzelne Jahre durchführen zu können. Um dieses Problem zu lösen, erfolgte die Analyse für gepoolte Zeiträume, d.h. es wurden mehrere Jahre zusammengefasst.
Ausgewertet wurde zum einen die zeitliche Entwicklung des Niedriglohnanteils in Sachsen im Vergleich der Zeiträume 1996-1999, 2000-2003 und 2004-2007. Zum anderen wurden für den Zeitraum 2004 bis 2007 weitere Auswertungen nach Geschlecht, Qualifikation, Altersgruppen, Nationalität, Arbeitszeitform, Unternehmensgröße und ausgewählten Branchen erstellt. Die Strukturen für Sachsen wurden jeweils im Vergleich zum ostdeutschen Durchschnitt und zu Gesamtdeutschland in Form von Tabellen bzw. Graphiken aufbereitet.
Publikationen zum Projekt
Worthmann, Georg, 2010: After labour market reform: welfare-to-work and personalisation in Germany. In: Dalia Ben-Galim und Alice Sachrajda: Now it’s personal: learning from welfare-to-work approaches around the world, pp. 16–20 | Lesen
Institut Arbeit und Qualifikation / Forschungsteam Internationaler Arbeitsmarkt / GendA – Forschungs- und Kooperationsstelle Arbeit, Demokratie, Geschlecht, 2009: Bewertung der SGB II-Umsetzung aus gleichstellungspolitischer Sicht: Evaluation der Wirkungen der Grundsicherung nach § 55 SGB II. Abschlussbericht. Claudia Weinkopf (Koordination), Projektteam IAQ, FIA, GendA. Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. BMAS-Forschungsbericht 396 | Lesen
Jaehrling, Karen, 2009: Mindestlöhne, Kombilöhne, Grundsicherung – welche Lösungsvorschläge führen (Frauen) aus der Prekarität? In: Programmierte Frauenarmut? Armutsrisiken von Frauen im Lebensverlauf: Problemanalysen und Lösungsstrategien. Fachtagung in der Bremischen Bürgerschaft 17. Juni 2008. Forum 3: Arbeitslosigkeit und Beschäftigung, S. 68–75
Jaehrling, Karen, 2009: Aktivierung oder Exklusion? Genderrelevante Befunde zu Zugangschancen und Erwerbspflichten im SGB II. In: Sigrid Betzelt, Joachim Lange und Ursula Rust: Wer wird "aktiviert" – und warum (nicht)? Erste Erkenntnisse zur Realisierung der gleichstellungspolitischen Ziele des SGB II, S. 111–141
Jaehrling, Karen, 2009: Gleichstellung und Aktivierung – Wahlverwandtschaft oder Stiefschwestern? In: Silke Bothfeld, Werner Sesselmeier und Claudia Bogedan: Arbeitsmarktpolitik in der sozialen Marktwirtschaft: vom Arbeitsförderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II und III, S. 147–162
Hieming, Bettina, 2008: Mindestlohn statt Niedriglohn – Ausweg aus der Ungleichheit?! In: Arbeitest du noch oder verdienst du schon? Zur Einkommensungleichheit zwischen den Geschlechtern; Fachkonferenz des Frauenreferats, 11. Dezember 2007 in Frankfurt am Main ; Dokumentation, S. 28–33
Institut Arbeit und Qualifikation / Forschungsteam Internationaler Arbeitsmarkt / GendA – Forschungs- und Kooperationsstelle Arbeit, Demokratie, Geschlecht, 2007: Bewertung der SGB II-Umsetzung aus gleichstellungspolitischer Sicht: Evaluation der Wirkungen der Grundsicherung nach § 55 SGB II. Jahresbericht 2007 des Gender-Projekts, Kurzfassung 5. Oktober 2007. Gelsenkirchen: Inst. Arbeit und Qualifikation
Vorträge zum Projekt
Dr. Angelika Kümmerling: Arbeitszeiten von Männern und Frauen – alles wie gehabt? Daten und Fakten in Ost- und Westdeutschland“. Bezirksfrauenkonferenz der IG-Metall. Leipzig, IG-Metall, 22.06.2016
Dr. Karen Jaehrling: Grundsicherung und Geschlecht - Befunde und Denkanstöße aus der Evaluationsforschung. Veranstaltungsreihe "Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe". Berlin, Diakonie Deutschland, 04.06.2014
Bettina Hieming: Fünf Jahre Hartz IV – Was hat's den Frauen gebracht? Die Umsetzung des SGB II aus gleichstellungspolitischer Sicht. Freiburg, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt (KDA) Südbaden, 11.03.2010
Dr. Georg Worthmann: Die Umsetzung des SGB II aus gleichstellungspolitischer Sicht. Informationsnetzwerk Bildung und Beschäftigung Wuppertal, Wuppertal, 02.03.2010 Vortragsfolien
Dr. Claudia Weinkopf: Bewertung der SGB II-Umsetzung aus gleichstellungspolitischer Sicht. Workshop "Gleichstellungspolitik und der Umgang mit Personen mit Migrationshintergrund als Herausforderungen für die Umsetzung des SGB II“ . Berlin, Berlin, BMAS, 01.12.2009
Bettina Hieming: Bewertung des SGB II aus gleichstellungspolitischer Sicht. Mitgliederversammlung/Herbsttreffen der BAG "Berufliche Perspektiven für Frauen" . Berlin, GLS -Campus, Bundesarbeitsgemeinschaft Berufliche Perspektiven für Frauen e.V., 26.11.2009
Dr. Karen Jaehrling: Grundeinkommen - eine Lösung für alles? Entwicklungen in der Arbeitsgesellschaft und soziale Grundsicherung: Bewertungen und Forderungen aus der Perspektive von Frauen. Paderborn, INVIA, 11.11.2009
Dr. Claudia Weinkopf: Die Umsetzung des SGB II aus gleichstellungspolitischer Sicht. Chancen und Risiken im Rahmen der Umsetzung von SGB II: Fachtagung "Frauen steigen wieder ein". Kurhaus Bad Hamm, Kommunales JobCenter Hamm, 28.10.2009
Dr. Karen Jaehrling: Geschlechtergerechtigkeit in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (gestern, heute und morgen ...). Geschlecht, Gerecht, Genial! - Gender Messe. Berlin, Ver.di-Bundesverwaltung, Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di), 19.10.2009
Dr. Karen Jaehrling: Niedriglohn hat ein Geschlecht. Frauen - Arbeit - Armut. Dritte Konferenz zu "Armut in einem reichen Land". Kiel, St. Nikolaikirche, Frauenreferat der Stadt Kiel, DGB, KDA, VAMV u.a., 10.09.2009
Dr. Georg Worthmann: Activation of unemployed and jobseekers. Impact of the labour market and benefit reform in Germany. Activation and Security. A conference organised by ASPEN, ETUI* and Masaryk University. Brno, Czech Republic, Faculty of Social Studies, Masaryk University, 21.03.2009
Dr. Karen Jaehrling: Aktivierung oder Exklusion? Wichtigste Gender-Befunde zu Zugangschancen und Erwerbspflichten. Wer wird "aktiviert" - und warum (nicht)? . Evangelische Akademie Loccum, Zentrum für Sozialpolitik (ZeS); Bremer Institut für deutsches, europäisches und internationales Gender-, Arbeits- und Sozialrecht (bigas), 29.09.2008
Dr. Claudia Weinkopf: Niedrig- und Mindestlöhne aus gleichstellungspolitischer Perspektive. Gleichstellungstagung 2008: Gute Arbeit aus der Gleichstellungsperspektive. Berlin, Düsseldorf, Hans-Böckler-Stiftung, 25.09.2008
Bettina Hieming: Arm(ut) beschäftigt: Frauen im Niedriglohnsektor. Gleichstellung – keine Frage! Die Eigenständige Existenzsicherung ist unser Ziel. Frauenkonferenz von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Nürnberg, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, 21.09.2008
Bettina Hieming: Arm trotz Arbeit. Niedrig- und Mindestlöhne aus Frauenperspektive. Historisches Kaufhaus, Münsterplatz in Freiburg, DGB Region Südbaden Hochrhein, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt und Kontaktstelle Frau und Beruf, 11.03.2008
Bettina Hieming: Mindestlohn statt Niedriglohn - Ausweg aus der Ungleichheit? Arbeitest Du noch oder verdienst Du schon?. Frankfurt/Main, Haus am Dom, Frauenreferat Stadt Frankfurt am Main, 11.12.2007
Dr. Karen Jaehrling: Genderspezifische Auswirkungen des SGB II. Drei Jahre SGB II - Was können wir wissen? Was sollen wir tun? Was dürfen wir hoffen?. Loccum, Evangelische Akademie Loccum in Kooperation mit dem Institut für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung (IAB), Nürnberg, 10.12.2007
Bettina Hieming: Mindestlöhne aus Genderperspektive. Aschenputtels Portmonee - Frauen verdienen mehr. Düsseldorf, DGB-Haus, DGB Bezirk NRW, 10.11.2007
Dr. Georg Worthmann: Wer integriert am Besten? Organisationen für Arbeitssuchende und die Integration in Beschäftigung unter veränderten Rahmenbedingungen. Fachtagung "Arbeitsmarkt braucht Beratungskompetenz!". Essen, Zeche Zollverein, Deutsche Gesellschaft für Supervision, 12.10.2007 Vortragsfolien
Dr. Claudia Weinkopf: Wirkungsforschung im SGB II - Konzepte und erste Ergebnisse. Impulse geben - mehr bewegen: Bundeskongress SGB II. Berlin, Estrel Hotel, Bundesagentur für Arbeit, 02.10.2007