Informationen zum Forschungsprojekt
Instrumente der Arbeitsmarktpolitik und haushaltsnahe Dienstleistungen
Ziel und Aufgabenstellung
Im Mittelpunkt dieser Expertise, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erstellt wird, steht die Frage, ob und inwieweit bestimmte bereits bestehende bzw. aktuell diskutierte Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen Wirkung entfalten (können) - insbesondere bezogen auf eine Ausweitung des (legalen und offiziellen) Angebotes. Darüber hinaus soll analysiert werden, ob Job Center als Plattform für die Vermittlung von Kinderbetreuung und haushaltsnahen Dienstleistungen geeignet erscheinen bzw. unter welchen Rahmenbedingungen dies möglich wäre.
Als "haushaltsnahe Dienstleistungen" werden hier familien- und haushaltsbezogene Dienstleistungen in einem umfassenden Sinne verstanden, die zur "Entlastung von Familien bei Alltags- und Betreuungsaufgaben" beitragen können - also z.B. Kindertagespflege, hauswirtschaftliche Hilfen, Unterstützung bei der Pflege u.ä.. Solche Dienstleistungen können grundsätzlich auf zwei Wegen erbracht werden: im Rahmen von Arbeitsverhältnissen in Privathaushalten einerseits oder durch Dienstleistungsunternehmen, die in verschiedenen Branchen angesiedelt sein können, andererseits.
Vorgehen
Die Untersuchung der Wirksamkeit von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen kann grundsätzlich auf zwei Wegen erfolgen: aufgrund einer Auswertung von Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme (bei bereits vorhandenen Förderinstrumenten) oder aufgrund von "Plausibilitätsüberlegungen" unter Rückgriff auf Informationen zu Besonderheiten, Strukturen und Rahmenbedingungen, unter denen haushaltsnahe Dienstleistungen bislang erbracht werden. Diese Vorgehensweise ist sowohl für bestehende als auch für diskutierte Instrumente möglich.
Um die Wirksamkeit vorhandener und diskutierter arbeitsmarktpolitischer Instrumente fundiert einschätzen zu können, müssen beide angesprochenen Ansätze kombiniert werden. Hierfür spricht zum einen, dass für noch nicht umgesetzte Instrumente naturgemäß noch keine Erfahrungen zur Inanspruchnahme vorliegen. Zum anderen ist die Datenlage auch bei bereits bestehenden arbeitsmarktpolitischen Instrumenten z.T. unzureichend, um auf dieser Basis verlässliche Aussagen darüber treffen zu können, in welchem Umfang sie im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen genutzt werden. Denn es wird häufig nicht erfasst, für welche konkreten Tätigkeiten die arbeitsmarktpolitische Förderung in Anspruch genommen wird. Vor diesem Hintergrund ist der Einsatz weiterer Methoden notwendig, um zu tragfähigen Aussagen zu kommen - insbesondere eigene Recherchen bei Arbeitsagenturen und Job Centern.