Informationen zum Forschungsprojekt
Erstellung eines Informationsblattes über die Neuregelung der Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben im Sozialgesetzbuch IV
Ziel und Aufgabenstellung
Über die gesetzliche Regelung der Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben im Sozialgesetzbuch IV (ehemals §7d SGB IV) gab es in den letzten Jahren immer wieder Diskussionen. Es wurde bemängelt, dass diese Regelung nicht ausreiche, um einen umfassenden Schutz von Arbeitszeitguthaben im Falle der Unternehmensinsolvenz sicherzustellen. Empirische Untersuchungen haben gezeigt, dass nur eine Minderheit von Betrieben Arbeitszeitkonten ihrer Beschäftigten wirksam gegen Insolvenz gesichert hat, obwohl gesetzliche und zum Teil tarifvertragliche Vorschriften vorliegen.
Nach einer Neuregelung der Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben aus Altersteilzeitvereinbarungen im Jahr 2004 (§8a Altersteilzeitgesetz) wurde im Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD zur Bildung der Bundesregierung von 2005 das Ziel geäußert, die Insolvenzsicherung von Langzeitkonten zu reformieren. Die Bundesregierung ist diesem Auftrag mit der Einführung des "Flexi II-Gesetz" zum 1. Januar 2009 nachgekommen. Dabei wurde nicht nur eine Neuregelung der Insolvenzsicherung vorgenommen, vielmehr sind auch die Ausgestaltung und Führung von (Langzeit-) Arbeitszeitkonten normiert worden, was Auswirkungen auf die Arbeitszeitflexibilisierung in vielen Unternehmen hat.
Um diese Auswirkungen Akteuren aus Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften transparent zu machen und Hilfestellungen bei der Einführung oder ggf. Veränderung von flexiblen Arbeitszeitmodellen zu geben, wurde das Informationsangebot des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben ergänzt und vertieft.
Vorgehen
Auf Basis von Dokumenten- und Literaturanalysen sowie Gesprächen mit Expertinnen und Experten wurde eine Informationsbroschüre erstellt, in der die Neuregelungen zur Führung und Insolvenzsicherung von (Langzeit-) Arbeitszeitkonten erläutert werden.
Durch eine Beschäftigten- und Trägerbefragung und Expertengespräche sollen Ergebnisse zu diesen Aspekten erzielt werden.