Informationen zum Forschungsprojekt

Wissenschaftliche Begleitung, Durchführung und Auswertung einer Datenerhebung zur Umsetzung der sog. ergänzenden Leistungen gem. §16 Abs.2 Satz 2 Nr. 1-4-SGB II

Ziel und Aufgabenstellung

Mit dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden zum 1.1.2005 die bisherige Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur "Grundsicherung für Arbeitsuchende „zusammengeführt. In Nordrhein-Westfalen wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende von 44 Arbeitsgemeinschaften und 10 zugelassenen kommunalen Trägern umgesetzt.

Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, wenn sie zwischen 15 und 64 Jahrealt, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zählen u.a. Maßnahmen, die auf die Aufnahme einer (geförderten) Tätigkeit oder Vermittlung in den Arbeitsmarkt abzielen. Zu den Leistungen zur Eingliederung zählen außerdem jene Leistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-4SGB II, die auch als "flankierende Leistungen" bezeichnet werden. Das SGB II zählt hierzu insbesondere:

  • Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder (§ 16 Abs. 2Satz 2 Nr. 1 SGB II)
  • häusliche Pflege von Angehörigen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 Nr.1 SGB II)
  • Schuldnerberatung (§ 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II)
  • psychosoziale Betreuung (§ 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB II)
  • Suchtberatung (§ 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB II)

Die Zuständigkeit für die Leistungen zur Eingliederung, die auf die Aufnahme einer Tätigkeit oder Vermittlung in den Arbeitsmarkt abzielen, liegt bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Zuständigkeit für die "flankierenden Leistungen" liegt hingegen bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Während die Bundesagentur für Arbeit in öffentlichen Statistiken die Zahl der Eingliederungsleistungen in ihrem Zuständigkeitsbereich ausweist, liegen zu den "flankierenden Leistungen „keine Angaben vor, die eine vergleichende Analyse der Umsetzung in NRW zulassen.

Vorgehen

Im Auftrag der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) wurde ein Erhebungsbogen zu den Leistungen nach § 16 Abs.2 Satz 2 Nr. 1-4 SGB II entwickelt und die Erhebung bei den 44 Kommunen in Arbeitsgemeinschaften und 10 zugelassenen kommunalen Trägern in NRW konzeptionell und wissenschaftlich begleitet.

Die Erhebungsergebnisse wurden in einer Arbeitsgruppe - bestehend aus dem Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW, Städtetag NRW und Landkreistag NRW, der Regionaldirektion NRW, dem Institut für Stadtkundig Regionalentwicklung der Fachhochschule Frankfurt, dem Deutschen Institut für Urbanistik, der G.I.B. und dem IAQ - präsentiert und für die Auftraggeberin in einem Ergebnisbericht zusammengefasst.

Projektdaten

Laufzeit des Projektes
20.11.2007 - 31.03.2008

Forschungsabteilung
Flexibilität und Sicherheit

Leitung:
Dr. Georg Worthmann

Bearbeitung:
Leila Mesaros, Dr. Claudia Weinkopf

Finanzierung:
Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH