Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
Die/der Studierende hat die Möglichkeit, die im Vorstudium erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen im Masterstudium Technische Logistik anrechnen zu lassen.
Dabei sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Anrechnungen erfolgen im Umfang von maximal 29 Credits.
- Es ist nur ein Anrechnungsantrag einzureichen (keine Folgeanträge!).
- Der Antrag ist vollständig auszufüllen! Fehler- oder lückenhafte Anträge werden nicht berücksichtigt.
- Eine im Vorstudium erbrachte Leistung darf im Anrechnungsantrag nur einmalig aufgeführt werden.
- Für eine anzurechnende Veranstaltung dürfen zwar mehrere Fächer aufgeführt sein, nicht aber dieselben Fächer für eine andere anzurechnende Veranstaltung.
- Die Anrechnung erfolgt bei einer inhaltlichen Übereinstimmung von mindestens 75%. Bei der Antragsstellung ist das zu berücksichtigen. Es sind nur die Fächer aufzuführen, die dieser Regel auch entsprechen! Bitte dem Antrag entsprechende Nachweise wie Modulhandbücher o.ä. beifügen!
- Die Anrechnungsanträge werden individuell und auf Konsens mit dem ingenieurwissenschaftlichen Studium geprüft.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Der interdisziplinäre Wahlpflichtbereich bzw. das nicht-logistische Wahlmodul kann durch die berufspraktische Tätigkeit im Bereich der Logistik ersetzt werden.
Im interdisziplinären Wahlpflichtbereich können maximal 12 ECTS (nach PO 24 - 15 ECTS) anerkannt werden. Die Anrechnung erfolgt in Form von Paktikumsberichten (3 Berichte je 4 ECTS, nach der PO24 - 5 ECTS)! Analog kann mit einem Bericht das Wahlmodul mit 4 ECTS (nach PO 24 - 5 ECTS) angerechnet werden.
Bei der Erstellung von Praktikumsberichten ist folgendes zu beachten:
1. Jeder Bericht muss mindestens 5 Seiten umfassen (Bilder, Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Literaturverzeichnis etc.). Für die Erstellung von Berichten kann formattechnisch den lehrstuhleigenen Leitfaden zur Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten genutzt werden.
Werden mehrere Berichte über verschiedene Tätigkeiten in einem Unternehmen verfasst, gehört die Unternehmensbeschreibung in nur einen Bericht und nicht in jeden.
2. Jeder Bericht muss einen separaten Titel tragen (Praktikumsbericht ist kein Titel). Als Titel soll in wenigen Worten erläutert werden, welche Tätigkeiten im Unternehmen erledigt wurden.
3. Auf dem Titelblatt sind der Name, die Matrikel-Nr. und das Modul (bzw. interdisziplinärer oder nicht logistischer Wahlbereich), für das die Anrechnung erfolgen soll, zu einzutragen.
4. Praktikumsbericht(e) und Praktikumszeugnis sind dann per E-Mail an Frau Frank (petra.frank@uni-due.de) zu senden.
Die berufspraktische Tätigkeit soll vor der Zulassung zur Masterarbeit abgeschlossen sein.
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