Gebühren

Welche Gebühren fallen an?

Die Benutzung der UB Duisburg-Essen ist grundsätzlich gebührenfrei für alle Studierenden und Beschäftigten der UDE sowie für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Deutschland.

Kosten gemäß der Gebühren- und Entgeltordnung der Universitätsbibliothek an der Universität Duisburg-Essen vom 09. April 2010 entstehen in diesen Fällen:

Wo und wie kann ich Gebühren
begleichen?

Offene Gebühren können Sie in folgenden Fachbibliotheken begleichen:

  • LK (Campus Duisburg),
  • GW/GSW (Campus Essen),
  • Medizin (Klinikum Essen).

In den Fachbibliotheken LK und GW/GSW stehen für bargeldlose Zahlungen unsere Kassenautomaten zur Verfügung.

Öffnungs- & Servicezeiten

Fristüberschreitung

Bei Leihfristüberschreitungen gelten folgende Sätze jeweils pro Medieneinheit:

  • 1. Mahnstufe (ab dem 1. Kalendertag nach Fälligkeit): 2,00 €
  • 2. Mahnstufe (ab dem 11. Kalendertag nach Fälligkeit): zusätzlich 3,00 €
  • 3. Mahnstufe (ab dem 21. Kalendertag nach Fälligkeit): zusätzlich 5,00 €
  • 4. Mahnstufe (ab dem 31. Kalendertag nach Fälligkeit): zusätzlich 10,00 €

Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe eines im Rahmen der Kurzausleihe entliehenen Mediums werden je entliehener Medieneinheit und Kalendertag 2,00 € fällig.

Bei allen ausleihbaren Medien, die trotz mehrfacher Mahnung nicht zurückgegeben werden, wird ein Beitreibungsverfahren eingeleitet. Zur Beitreibung von Gebühren und Erstattung von Auslagen wird das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in seiner jeweils gültigen Fassung angewendet.

Verlust oder Beschädigung von Medien

Wenn Sie entliehene Medien verlieren oder beschädigen, sind Sie gemäß unserer Benutzungsordnung verpflichtet, Schadenersatz leisten. Die Bibliothek wird die zu erstattende Summe ermitteln bzw. festsetzen.

Außerdem fällt zusätzlich gemäß unserer Gebührenordnung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € an.

Verlust von Schließfachschlüsseln

Im Verlustfall sind Kosten für ein Ersatzschloss mit Schlüssel in Höhe von 35,00 € zu übernehmen. Außerdem fällt zusätzlich gemäß unserer Gebührenordnung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € an.

Auslagenpauschale für Fernleihbestellungen

Pro Buch- oder Aufsatzbestellung wird in der Regel eine Auslagenpauschale in Höhe von 1,50 € erhoben. Hierbei handelt es sich um eine Pauschale, die auch dann anfällt, wenn eine Lieferung nicht möglich ist oder eine Bestellung storniert wird. 

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Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises

Bitte benachrichtigen Sie die Bibliothek sofort bei Verlust des Bibliotheksausweises und lassen Sie ihn sperren, um Missbrauch zu verhindern.

Die Ausfertigung eines Ersatzausweises kostet gemäß unserer Gebührenordnung 10,00 €.

Reproduktionsarbeiten im Benutzerauftrag

Sowohl die Universitätsbibliothek als auch das Universitätsarchiv bieten bestimmte reprographische Leistungen an.

Einzelheiten und Kosten entnehmen Sie bitte den Anlagen zu unserer Gebührenordnung: