Leihfrist

Die Leihfrist beträgt 28 Tage.
Sie kann bis zu 1 Jahr verlängert werden (ausgenommen: Fernleihen).

Nach der Verbuchung erhalten Sie die Ausleihbelege mit den Leihfristenden per E-Mail. Außerdem können Sie sich jederzeit über Ihr Bibliothekskonto über entliehene Medien und Fristdaten informieren.

Bei Überschreitung der Leihfrist fallen pro Medieneinheit Gebühren an, die sich in 10-Tages-Abständen erhöhen.

Nicht ausleihbare Medien aus dem Freihandbereich können im Rahmen einer Kurzausleihe mit verkürzter Leihfrist entliehen werden.

Promovierende und Habilitierende sowie Hochschulmitarbeiter:innen erhalten eine erweiterte Leihfrist von 1 Jahr, sofern keine Vormerkungen vorliegen. Die Leihfrist verkürzt sich, sobald eine Vormerkung vorliegt. 

Wie verlängere ich die Leihfrist?

Welche Gebühren fallen bei Fristüberschreitung an?

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