Benutzungsregeln für PC-Arbeitsplätze
- Haftungsausschluss, Gewährleistungsausschluss (siehe § 16 Benutzungsordnung)
- Benutzerhaftung (siehe § 16 Absatz 3 und 4 Benutzungsordnung)
- Verpflichtung zur Beachtung der Benutzungsregeln und der folgenden Sanktionsmaßnahmen
(siehe § 5 Benutzungsordnung)
Allgemeines
Die PC-Arbeitsplätze werden technisch durch das ZIM (Zentrum für Informations- und Mediendienste) betreut.
Diese Betriebsregeln ergänzen die Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Duisburg-Essen in der Fassung vom 23.09.2005.
Die PC-Arbeitsplätze stehen den Benutzerinnen und Benutzern der UB mit den in diesen Regeln genannten Bedingungen und gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung. Diese Arbeitsplätze wurden vorrangig für Zwecke von Forschung, Lehre und Unterricht eingerichtet.
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Organisatorische Nutzungsregeln
Die PC-Arbeitsplätze stehen allen Benutzerinnen und Benutzern der UB zur Verfügung und sind vorrangig für Zwecke von Studium, Lehre und Forschung bestimmt.
PC-Arbeitsplätze für Hochschulangehörige der UDE:
Für die uneingeschränkte Nutzung ist der Login mit der Unikennung erforderlich.
PC-Arbeitsplätze für Gäste (Walk-in-User):
Externe Nutzer:innen haben ohne Login an einigen PC-Arbeitsplätzen in den Fachbibliotheken GW/GSW und LK Zugriff auf Daten, die auf Servern der Universität Duisburg-Essen gespeichert sind, den Katalog Primo und auf lizenzierte elektronische Ressourcen (E-Books, E-Journals, Datenbanken).
Die Bibliothek kann bei Engpässen die Nutzungsdauer beschränken und belegte Arbeitsplätze für andere Benutzerinnen und Benutzer freimachen. Hochschulangehörige erhalten hierbei den Vorzug gegenüber externen Benutzerinnen und Benutzern. Die Bibliothek kann in begründeten Einzelfällen einzelne Internetadressen von der Nutzung ausschließen.