Gratifikationen MTV

Pexels

Die Zahlung von Gratifikationen in Form von Leistungsprämien oder Leistungszulagen dient der Anerkennung besonderer Leistungen, die sich von erwartbaren Leistungen wesentlich abheben. Motivation, Eigenverantwortung und Leistungs­bereitschaft der Beschäftigten sollen hierdurch erhalten und weiter gefördert werden. Eine mit dem Personalrat abgeschlossene Dienstvereinbarung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung der Gratifikationen. Diese Dienstvereinbarung finden Sie hier.

Die/Der direkte Vorgesetzte stellt den Antrag auf dem Dienstweg an den Kanzler, z. H. Sachgebiet Personalangelegenheiten des wiss. Mittelbaus und der Beschäftigten in Technik und Verwaltung (PA). Für die Antragstellung benutzen Sie bitte das folgende Formular. Eine ausführliche Darstellung des Verfahrens finden Sie in § 8 der Dienstvereinbarung.

Das Sachgebiet PA prüft die Anträge nach formalen Kriterien (z. B. zur Länge des Beschäftigungsverhältnisses oder hinsichtlich der maximalen Höhe), das Sachgebiet Organisationsentwicklung und Organisationsmanagement (OEOM) prüft, ob die Begründung für die beantragte Gratifikation den Kriterien der Dienstvereinbarung entspricht.

Anträge werden im Sachgebiet OEOM jeweils bis zu den Stichtagen 31.03. und 30.09. gesammelt und im Vergleich betrachtet, danach wird eine Entscheidungsvorlage erarbeitet.

Die letztendliche Entscheidung über die Gewährung der Gratifikation liegt beim Kanzler.