Informationen für Fakultäten & Einrichtungen
Allgemeine Informationen
Die an der Universität Duisburg-Essen beschäftigten Beamtinnen & Beamten stehen gegenüber ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Für das zu Grunde liegende Dienstverhältnis gelten diverse rechtliche Vorgaben, welche u. a. im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und im Landesbeamtengesetz NRW (LBG) geregelt sind. Spezielle Regelungen ergeben sich u. a. auch aus dem Hochschulgesetz NRW. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Tätigkeit unterscheiden sich oftmals von denen der an der Universität tätigen Tarifbeschäftigten.
Wir betreuen die Personalangelegenheiten der Beamtinnen & Beamten der Zentralverwaltung und der Universitätsbibliothek sowie die Personalangelegenheiten der wissenschaftlichen Beamtinnen & Beamten und der abgeordneten Lehrer:innen.
Die für das verbeamtete Personal zu besetzenden Stellen werden grundsätzlich ausgeschrieben. Voraussetzung für die Ernennung in einem Beamtenverhältnis sind die für die jeweilige Stelle erforderlichen Einstellungsvoraussetzungen und die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen.
Die Auswahlverfahren für die Beamtinnen & Beamten in der Zentralverwaltung werden durch uns begleitet und durchgeführt; die für die wissenschaftlichen Beamtinnen & Beamten sowie die der Universitätsbibliothek dezentral in den jeweiligen Bereichen.
Nach der Auswahl der/des geeigneten Kandidat:in ist ein entsprechender Antrag auf Ernennung vom jeweiligen Bereich auf
dem Dienstweg an uns zu richten. Bitte fügen Sie dem Antrag die Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten bei.
Für die Beamtinnen & Beamten sind keine Arbeitsplatzbeschreibungen erforderlich, aber eine Aufgabenbeschreibung. Bitte schicken Sie diese als offenes Worddokument mit dem Einstellungsantrag an die/den zuständigen Personalsachbearbeiter:in.
Abgeordnete Lehrer:innen
Abordnungen aus dem Schuldienst in den Hochschuldienst beginnen i. d. R. zum ersten Februar und zum ersten August eines jeden Jahres. Die Abordnungszeit beträgt dabei vier Jahre und kann ggf. verlängert werden. Die Abordnungen erfolgen in der Regel zum Zwecke der Promotion oder Habilitation.
Neben einer vollen Abordnung ist auch eine Teilabordnung möglich.
Beamtinnen & Beamte in der Zentralverwaltung und der Universitätsbibliothek
Die Beamtinnen & Beamten der Zentralverwaltung und der Universitätsbibliothek unterstützen die wissenschaftliche Forschung und Lehre administrativ und organisatorisch in den von hoheitlichen Aufgaben geprägten Verwaltungs- und Bibliotheksbereichen. Das Beamtenverhältnis wird durch Ernennung, d. h. Aushändigung einer Urkunde, begründet. Das hierzu Erforderliche leiten wir ein. Wir begleiten Sie von der Ernennung bis zur Beendigung Ihres Beamtenverhältnisses.
Gemäß § 92 Landesbeamtengesetz NRW sollen Beamtinnen & Beamte in regelmäßigen Zeitabständen dienstlich beurteilt werden (Regelbeurteilung). Gem. § 8 Laufbahnverordnung (LVO) beträgt der Zeitabstand grundsätzlich drei Jahre. Darüber hinaus gibt es Beurteilungen aus besonderem Anlass und Beurteilungen während der laufbahnrechtlichen Probezeit. Die Beurteilungen werden nach Bekanntgabe in die Personalakte aufgenommen. Die Universität Duisburg-Essen hat Beurteilungsrichtlinien erlassen, die das Verfahren der Beurteilungen für Verwaltungs- und Bibliotheksbeamtinnen/~beamte regeln (Beurteilungsrichtlinien).
- Beurteilungsbogen – Regelbeurteilung
- Beurteilungsbogen – Probezeitbeurteilung
- Beurteilungsbogen – Anlassbeurteilung
Wissenschaftliche Beamtinnen & Beamte
Wissenschaftliche Beamtinnen & Beamte (z. B. als Akademische:r Rätin/Rat) sind die den Fakultäten, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder den Betriebseinheiten der Universitäten zugeordneten Beamtinnen & Beamten, denen nach Maßgabe ihres Dienstverhältnisses wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung, Lehre und Krankenversorgung obliegen. Denen Aufgaben übertragen werden, die auch der Erbringung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen förderlich sind, können in ein Beamtenverhältnis auf Zeit als Akademische:r Rätin/Rat oder als Akademische:r Oberrätin/~rat oder Akademische:r Oberrätin/~rat berufen werden.
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