Bitte senden Sie die Unterlagen für die jeweilige Personalmaßnahme über den Dienstweg an Ihre:n zuständige:n Personalsachbearbeiter:in.
Beachten Sie bitte, dass Sie die vollen Funktionen (z.B. digitale Unterschrift) erst nutzen können, wenn Sie die jeweiligen pdf-Dokumente heruntergeladen haben. Beim Ausfüllen im Browser ist das nicht möglich.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Ihr Fall von den untenstehenden Regelfällen abweicht um die Antragsstellung zu besprechen (weiterführende Informationen zu den Verfahrensschritten).
Zwischen der Einstellung und der Beschäftigung als Hilfskraft darf eine Unterbrechung von max. 6 Monaten bestehen (Absprache zwischen dem Dezernat für Personal & Organisation und dem wiss. Personalrat):
Arbeitszeiterhöhungen können nur zu Beginn oder zum 15. eines Monats erfolgen, mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten
- Ihre Bitte um Auflösung formulieren Sie als Beschäftigte:r als persönliches Schreiben mit der Angabe des Beendigungsdatumgs und nach Möglichkeit unter Angabe des Grundes der Auflösung
- Die/Der Vorgesetzte zeichnet das Auflösungsgesuch mit "gesehen und befürwortet" gegen
Bescheinigung der/des behandelnden Ärztin/Arztes
Bescheinigung der/des behandelnden Ärztin/Arztes oder Auszug aus dem Mutterpass mit der Angabe des voraussichtlichen Entbindungsdatums
- formloses Anschreiben mit Beurlaubungswunsch.
- Bestätigung der/des Vorgesetzten über das Einverständnis, ggf. mit Angabe ob ein dienstliches Interesse an der Beurlaubung besteht (z.B. Forschungsaufenthalte im Sinne eines Qualifizierungsziels)