FAQs (Wissensdatenbank)
- 01 AD (Active Directory)
- 02 Benutzerverwaltung
- 02.01 Unikennung
- 02.01.01 Vergabe der Unikennung
- Vergabe der Unikennung
- Unikennung freischalten
- Unikennung bei Wechsel vom Studierenden zum/r Mitarbeiter/in Problem:Ich habe mein Studium an der UDE abgeschlossen und wurde als Mitarbeiter/in eingestellt. Welche Unikennung ist für mich gültig?Lösung:Grundsätzlich soll jede Person eine Unikennung für die persönliche Authentifizierung haben und diese auch behalten, wenn sich der Status der Person ändert. Daher behalten Studierende, die Mitarbeiter/in werden, Ihre Unikennung aus Ihrer Studentenzeit.
Viele Berechtigungen, die mit einer Kennung verbunden sind, werden automatisch über den Personenstatus gesteuert. Daher wird die Kennung bei einem Statuswechsel Berechtigungen verlieren aber auch Berechtigungen neu erhalten.
Kennungen von Mitarbeiter/innen, die auch als Promotionsstudenten eingeschrieben sind, haben sowohl die Berechtigungen, die die Kennungen der Studenten erhalten, als auch die Berechtigungen, die die Kennungen von Mitarbeiter/innen bekommen.
Hinweise zur E-Mail Adresse finden Sie unter http://www.uni-due.de/zim/soforthilfe/faqs/knowledgebase-public.php?id=521#a_521Aktualisiert am 07.10.2015 - Unikennung für Frühstudierende (Schüler / Schülerstudenten)
- Unikennung bei erneuter Einschreibung
- Gültigkeitsdauer der Unikennung
- Vergabe der Unikennung
- 02.01.02 Passwort
- 02.01.03 Änderung persönlicher Daten
- 02.01.04 Probleme mit der Unikennung
- 02.01.01 Vergabe der Unikennung
- 02.02 Shibboleth
- 02.03 Zertifikate
- 02.05 Rückgabe einer Magnetkarte
- 02.01 Unikennung
- 03 Druckstationen
- 04 E-Mail / Groupware
- 05 FSV (Finanz- und Sachmittelverwaltung)
- 06 HISinOne
- 07 Kurse
- 08 Lernplattformen
- 09 LSF
- 10 Medientechnik
- 11 myUDE-App
- 12 Netzzugang
- 13 PC-Probleme
- 14 SAP
- 15 Software
- 16 Speicher
- 17 Telefon
- 18 Videokonferenzen
- 19 VPN - Forcepoint
- 20 WLAN
- 21 WWW