Mit der Abschlussarbeit zeigen die Studierenden, dass sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbständig auf der Grundlage der bis dahin im Studiengang erzielten Qualifikationen zu bearbeiten.

Für eine erfolgreiche Bearbeitung sind einige Formalia zu beachten. Die entsprechenden Infos finden Sie hier.

Hinweise für die inhaltliche Bearbeitung finden Sie auf dieser Seite.

Ablauf der Bearbeitung von Abschlussarbeiten

Ablauf zur Verlängerung der Bearbeitungsfrist von Abschlussarbeiten

  1. Abschlussarbeiten können laut Prüfungsordnung auf begründeten Antrag der Studierenden verlängert werden. Die Antragsfrist muss beachtet werden und ergibt sich aus der jeweiligen Prüfungsordnung.
  2. Der/die Studierende füllt zur Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit das entsprechende pdf-Formular elektronisch aus, druckt und unterschreibt dieses und reicht es beim / bei der Erstprüfenden ein.
  3. Der/die Erstprüfende kontrolliert den Antrag, trägt die Einschätzung in das Formular ein (ggf. mit Begründung) und schickt das unterschriebene Formular per Hauspost an den/die Prüfungsausschussvorsitzende/n.
  4. Der/die Prüfungsausschussvorsitzende genehmigt oder lehnt den Antrag ab, vermerkt dieses auf dem Formular (ggf. mit Begründung) und schickt das Formular unterschrieben per Hauspost an die zuständige Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen.
  5. Der Bereich Prüfungswesen informiert den/die Studierende/n über den neuen Abgabetermin der Abschlussarbeit.