Instandsetzen und Verstärken

Allgemeines

Nutzungsänderungen, Verschleiß oder Schäden können Instandsetzungsmaßnahmen zur Wiederherstellung eines dauerhaften Bauwerkszustandes bedingen, erzielbar durch Schutzmaßnahmen (z.B. zur Beseitigung oder künftigen Vermeidung von Korrosionsschäden) oder Verstärkungen (z. B. zur Erhöhung der Tragfähigkeit oder zur günstigen Veränderung der Gebrauchstauglichkeit bzw. des Ermüdungsverhaltens). Diese Ziele können mit unterschiedlichen Verfahren erreicht werden; Entwurf und Ausführung der einzelnen technischen Lösungen sind z. T. in Normen, Richtlinien und Zulassungen geregelt oder werden im Rahmen einer bauaufsichtlichen Zustimmung im Einzelfall festgelegt.

Am Institut wird kontinuierlich an der Verbesserung/Ergänzung bestehender sowie an der Entwicklung neuer Instandsetzungstechniken gearbeitet (siehe auch Technologietransfer, Leistungen). Die für die Untersuchungen erforderliche experimentelle Ausstattung einschließlich Klimaraum und Hydropulsanlage ist vorhanden, moderne Hard- und Software steht zur Verfügung. Für die Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Rissfüllstoffen verfügt das Institut über eine staatliche Anerkennung und Zulassung als PÜZ-Stelle.