Warum habe ich eine Einladung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement erhalten, ich war doch gar nicht so lange krank?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement richtet sich an alle Beschäftigten die innerhalb der letzten 12 Kalendermonate länger als 42 Kalendertage ununterbrochen oder auch wiederholt, also in Summe arbeitsunfähig waren.

Ich habe eine Einladung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement erhalten, bin aber noch krank. Wie gehe ich damit um?

Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagement ist es unter anderem gemeinsam zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitsunfähigkeit gegebenenfalls vorzeitig überwunden werden kann. Daher kann es im Einzelfall sinnvoll sein frühzeitig mit dem Integrationsteam in Kontakt zu treten. Sollte ein Termin vor Ort krankheitsbedingt nicht möglich sein, bieten wir Ihnen gerne eine telefonisches Beratungsgespräch an.

Ich habe eine Einladung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement erhalten, bin aber schon seit längerem wieder arbeitsfähig. Wie gehe ich damit um?

Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagement ist es unter anderem gemeinsam zu klären, mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Sollten Sie also bereits genesen an den Arbeitsplatz zurückgekehrt sein, kann es im Einzelfall sinnvoll sein mit dem Integrationsteam in Kontakt zu treten.

Kann ich mich, auch wenn ich kein Einladungsschreiben zu einem Informationsgespräch erhalten habe, an das Integrationsteam wenden?

Unabhängig davon, ob Sie ein Einladungsschreiben zu einem Informationsgespräch erhalten haben oder nicht, können Sie bei gesundheitlichen Problemstellungen den Arbeitsplatz betreffend jederzeit von sich aus mit dem Integrationsteam in Kontakt treten und das BEM in Anspruch nehmen.

 Was geschieht mit meinen Daten?

Bei den zu verarbeitenden Daten im BEM handelt es sich um besonders schützenswerte Daten zu Ihrer Gesundheit. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke des BEM bedarf daher Ihrer ausdrücklichen und schriftlichem Einwilligung. Angaben über Behinderungen, Leistungseinschränkungen und Diagnosen, sowie damit eng zusammenhängende Daten dürfen nicht an Dritte übermittelt werden, es sei denn Sie erteilen Ihr ausdrücklichs Einverständnis. Daten dürfen ausschließlich an die Mitglieder des Integrationsteams weitergegeben werden. Diese sind aufgrund einer schriftlichen Verschwiegenheitsverpflichtung kraft ihres/seines Amtes bzw. aufgrund ihres Berufes gesetzlich gegenüber dem Arbeitgeber zur Verschwiegenheit über Ihre Daten verpflichtet. Die zu verarbeitenden Daten werden bei dem BEM-Beauftragtem vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahrt. Hierzu wird eine gesonderte BEM-Akte angelegt, welche drei Jahre nach Abschluss des BEM-Verfahrens vernichtet oder Ihnen auf Wunsch ausgehändigt wird. Weitere Informationen erhalten Sie in der Dienstvereinbarung und der Datenschutzerklärung zum BEM

Muss ich mich an einem BEM-Verfahren beteiligen?

Sowohl die Teilnahme am Informationsgespräch, sowie die Teilnahme an einem BEM-Verfahren sind für Sie freiwillige Unterstützungsangebote. Die Universität Duisburg-Essen als Ihr Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet Ihnen dieses Angebot zu machen. Hatten Sie bis dato noch keine Berührungspunkte zum BEM, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall die Teilnahme an einem persönlichen oder telefonischen Informationsgespräch als Beratungsmöglichkeit.

Was ist eine Stufenweise Wiedereingliederung?

Die stufenweise Wiedereingliederung (sog. Hamburger Modell)  soll Sie insbesondere nach längerer Krankheit, wenn Sie noch nicht wieder voll arbeitsfähig sind, schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranführen und so die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern. Sollten Sie nach nach ärztlicher Feststellung Ihre bisherige Tätigkeit zunächst nur teilweise verrichten können, so können Sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeit sukzessiv an die Arbeit herangeführt werden und Ihren  Gesundheitszustand stabilisieren. Die stufenweise Wiedereingliederung wird von Ihrem Arzt oder Ärztin in Abstimmung mit Ihnen und der Dienststelle verordnet. Für den vereinbarten Zeitraum sind Sie weiterhin arbeitsunfähig.

Ist für die Durchführung einer Stufenweisen Wiedereingliederung ein BEM-Verfahren notwendig?

Die Stufenweise Wiedereingliederung können Sie nach ärztlicher Empfehlung auch unabhängig vom Betrieblichen Eingliederungsmanagement durchführen. Hierzu Bedarf es der Erstellung eines Wiedereingliederungsplans durch Ihre/Ihren behandelnde:n Ärztin/Arzt und dem Einverständis Ihrer/Ihres Vorgesetzten.

An wen wende ich mich zur Beantragung und/oder Genehmigung einer Stufenweisen Wiedereingliederung?

Der Plan zur Stufenweisen Wiedereingliederung wird durch Ihre:n behandelnde:n Arzt/Ärztin erstellt. Sollte Ihnen ein Wiedereingliederungsplan vorliegen, möchten wir Sie bitten, umgehend Kontakt mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten aufzunehmen und über den Wiedereingliederungsversuch zu informieren.

Den Plan senden Sie anschließend bitte unterschrieben im Original direkt an das Dezernat Personal und Organisation, z. H. Name der zuständigen Person für Krankensachbearbeitung (Ihre:n Ansprechpartner:in finden Sie hier), Universitätsstr. 2, 45141 Essen bzw. Forsthausweg 2, 47057 Duisburg. Sprechen aus organisatorischer oder betrieblicher Sicht Gründe gegen den Wiedereingliederungsplan, muss dieser gegebenenfalls nochmal durch den/die behandelnde:n Arzt/Ärztin angepasst werden.

Für den Zeitraum der Wiedereingliederung ist es weiterhin erforderlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen. Die aktuellen Vorgaben für das Vorgehen bei Erkrankung und die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Sie hier einsehen.

Ich bin Beamt:in, kann ich auch eine Stufenweise Wiedereingliederung in Anspruch nehmen?

Auch für Beschäftigte im Beamtenverhältnis kann das Verfahren anaolog angewendet werden. Bitte gehen Sie hierzu wir oben beschrieben vor.

Anders als im Angestelltenverhältnis reichen Sie den erstellten Wiedereingliederungsplan bitte bei Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung ein. Ihre:n  Ansprechpartner:in können Sie hier einsehen. Eine zusätzliche Krankmeldung ist nicht erforderlich.

Kann ich während der Stufenweisen Wiedereingliederung Urlaub nehmen?

Da Sie während der Stufenweisen Wiedereingliederung als arbeitsunfähig gelten, besteht während der Wiedereingliederung kein Anspruch auf Erholungsurlaub.