Rückmeldungs- & Beurlaubungsfristen
Rückmeldungs- und Beurlaubungsfristen
Semester |
Fristen Ersthörer / Zweithörer |
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Wintersemester 2024/25 | Ersthörer: 24.06.2024 bis 23.08.2024 Zweithörer: 24.06.2024 bis 20.09.2024 |
Sommersemester 2025 |
Ersthörer: 02.01.2025 bis 21.02.2025 |
WICHTIGER HINWEIS
Eine fristgerechte Rückmeldung liegt dann vor, wenn die zu erhebenden Gebühren und Beiträge innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Rückmeldefrist bei der Hochschule eingegangen sind. Bei einer verspäteten Rückmeldung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro gemäß Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Hochschulabgaben (Abgabensatzung) erhoben.
Sollte die Zahlung innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Rückmeldefrist bei der Hochschule eingehen, wird eine eventuell entrichtete Verwaltungsgebühr gutgeschrieben.