Tierschutz

Der Universität Duisburg-Essen ist es wichtig, ihr Handeln zu erklären

Im Arbeitsalltag des Zentralen Tierlaboratoriums Essen müssen wir regelmäßig Interessen des Tierschutzes mit Interessen der Forschung abwägen. Sowohl die Forschungsfreiheit als auch der Tierschutz sind im Grundgesetz verankert und haben in unserer Gesellschaft einen berechtigten Stellenwert. Der Tierschutz ist somit ein zentrales Thema und wird in der Universitätsmedizin Essen auf allen Ebenen vielschichtig diskutiert und berücksichtigt. Ein erfahrenes Team aus biologischen und tierärztlichen Mitarbeiter:innen und Tierpfleger:innen achtet darauf, dass die Belastungen der Tiere im Versuch auf das unerlässliche Maß reduziert und alle gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden. Nach den gesetzlichen Grundlagen und unserem ethischen Selbstverständnis gehören dazu auch die Förderung des Wohlergehens und der artgerechten Haltung der Tiere, die tierärztliche Betreuung sowie ein umfangreiches Aus- und Weiterbildungsangebot für alle Personen, die mit den Tieren arbeiten. Dies dient zuletzt auch der guten wissenschaftlichen Praxis, denn nur durch sehr gute Haltungsbedingungen und gesunde Tiere ist es möglich, aussagekräftige und reproduzierbare Versuchsergebnisse zu erhalten.

Wir vertreten den Standpunkt, dass tierexperimentelle Arbeiten nur durchgeführt werden sollten, wenn sie entweder dem Erkenntnisgewinn im Sinne der Grundlagenforschung dienen oder wenn durch angewandte Forschung ein deutlicher Mehrwert für den Menschen oder Tiere erwartet werden kann. Vor jedem Versuch muss abgewogen werden, ob der zu erwartende Erkenntnisgewinn die dem Einzeltier zugeführte Belastung rechtfertigt. Daher setzen wir konsequent und kontinuierlich das  3R-Prinzip um (Russel & Burch, 1959: Reduction: Reduktion der Tierversuche, Refinement: Verbesserung der Methoden und Replacement: Ersatz von tierexperimentellen durch alternative Methoden).