Neue Prüfungsordnungen PO24

Die Fakultät für Ingenieurwissenschaften stellt zum Wintersemester 2024/25 ihr Studienangebot um und passt in diesem Zusammenhang auch teilweise bestehende Studiengänge an. Dazu gehören die Anpassung der Kreditpunkte und die Erneuerung der Inhalte genauso wie eine Anpassung der Regularien an die neue Rahmenprüfungsordnung der Universität. Weiterhin sind mehrere neue Vertiefungsrichtungen und Profile in den Studiengängen aufgenommen worden und die Wahlkataloge wurden an neue Forschungsergebnisse und -gebiete angepasst. Konkret ergeben sich folgende Änderungen.

Es wurden die Titel diverser Module und deren Inhalte sowie der Umfang der Semesterwochenstunden und Kreditpunkte angepasst.

Folgende Studiengänge und Vertiefungsrichtungen wurden umbenannt. Die Inhalte sind entsprechend angepasst worden.

  • Die Vertiefungsrichtung „Telemedizin“ im Master-Studiengang „Medizintechnik“ heißt neu „Neuroengineering und Robotik“.
  • Die Vertiefungsrichtung „Energie- und Verfahrenstechnik“ im Bachelor- und Master-Studiengang „Maschinenbau“ heißt neu „Nachhaltige Energie- und Verfahrenstechnik“.
  • Die Vertiefungsrichtung „Produkt Engineering“ im Bachelor- und Master-Studiengang „Maschinenbau“ heißt neu „Product Design and Engineering“.
  • Die Vertiefungsrichtung „Schiffs- und Offshoretechnik“ im Bachelor- und Master-Studiengang „Maschinenbau“ heißt neu „Nachhaltige und autonome maritime Systeme“.
  • Die Vertiefungsrichtung „Metallverarbeitung und -anwendung“ im Bachelor- und Master-Studiengang „Maschinenbau“ heißt neu „Sustainable Metal Cycles“.
  • Der Bachelor-Studiengang „Electrical and Electronic Engineering“ heißt neu „Electrical, Electronic and Communications Engineering“.
  • Die Vertiefungsrichtung „Ship and Offshore Technology“ im Master-Studiengang „Mechanical Engineering“ heißt neu „Sustainable and Autonomous Maritime Systems“.
  • Der Master-Studiengang „Automotive Engineering & Management“ heißt neu „Automotive Engineering & Mobility Management“.

In den folgenden Studiengängen wurden neue Vertiefungsrichtungen eingerichtet:

  • Bachelor und Master „Maschinenbau“: neue Vertiefung „Autonome Systeme“
  • Bachelor „Maschinenbau“: neue Vertiefung „Technologien logistischer Systeme“
  • Bachelor „Maschinenbau“: neue Vertiefung „Management“
  • Bachelor und Master „Wirtschaftsingenieurwesen“: Zusammenfassung der Vertiefungen „Elektrische Energietechnik“ und „Informationstechnik“ zu „Elektrotechnik und Informationstechnik“

Folgende Studiengänge und Vertiefungsrichtungen werden eingestellt. Eine Neueinschreibung ist nicht mehr möglich.

  • Bachelor Computer Engineering
  • Bachelor und Master „Maschinenbau“: Vertiefung „Gießereitechnik“

Alle bereits eingeschriebenen Studierenden, die ihr Studium zum Sommersemester 2024 oder davor aufgenommen haben verbleiben in der alten Version der Prüfungsordnung und können ihr Studium anhand der bestehenden Studienverlaufspläne beenden. Sie haben für einen Zeitraum von anderthalbfacher Regelstudienzeit die Möglichkeit ihr Studium erfolgreich abzuschließen. Diese Zeit startet für Bachelor-Studiengänge ab dem WiSe 2023/24 und für Master-Studiengänge ab dem SoSe 2024. Damit ergeben sich folgende Übergangsfristen:

  • BA-Studiengänge mit RSZ von 6 Semestern: Ende WiSe 2027/28 (Enddatum 31.3.2028)
  • BA-Studiengänge mit RSZ von 7 Semestern: Ende SoSe 2028 (Enddatum 30.9.2028)
  • MA-Studiengänge mit RSZ von 4 Semestern: Ende WiSe 2026/27 (Enddatum 31.3.2027)
  • MA-Studiengänge mit RSZ von 3 Semestern: Ende SoSe 2026 (Enddatum 30.9.2026)
  • MA-Fernstudiengänge mit RSZ von 6 Semestern: Ende SoSe 2028 (Enddatum 30.9.2028)

Sollte dennoch der Wunsch bestehen, aus der geltenden PO19 in die neue PO24 zu wechseln, so ist dies per Antrag möglich. Einen Überblick, welche bereits erfolgreich absolvierten Module in der neuen PO24 angerechnet werden können, liefert die Äquivalenzliste. Studierende, die über einen Wechsel nachdenken, sollten unbedingt im Vorfeld eine vollständige Abwägung der möglichen Vor- und Nachteile vornehmen. Eine Rückkehr in die PO19 ist nach einem Wechsel in die PO24 nicht mehr möglich!

Wichtige Hinweise:

  • Lehrveranstaltungen, die nur noch für die alte PO19 angeboten werden, werden bis zum entsprechend im Studienverlaufsplan zugeordneten Fachsemester plus ein Jahr angeboten, in dem das Fach belegt werden kann. Zur Verdeutlichung die folgenden Beispiele:
    • Wenn eine Lehrveranstaltung im Bachelorstudiengang im 5. Fachsemester angesiedelt ist, wird diese bis zum WiSe 2026/27 angeboten (5+2 Semester ab WiSe 2023/24).
    • Wenn eine Lehrveranstaltung in einem Katalog eines Masterstudiums auftaucht, aus dem nach Studienverlaufsplan in den ersten 3 Semestern auszuwählen ist, wird die Veranstaltung bei einem Turnus im WiSe noch bis zum WiSe 2025/26 angeboten.
  • Alle Prüfungen, die nur noch in der alten PO19 angeboten werden, werden bis zur anderthalbfachen Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs angeboten.
  • Sofern neue Lehrveranstaltungen in der neuen PO24 angeboten werden, die in der alten PO19 noch nicht angeboten wurden, werden diese erst ab dem Fachsemester gelehrt, ab dem sie laut Studienverlaufsplan belegt werden können. Die zugehörigen Prüfungen werden ebenfalls erst ab diesem Zeitpunkt angeboten. Zur Verdeutlichung die folgenden Beispiele:
    • Wenn eine Lehrveranstaltung im Bachelorstudiengang im 3. Fachsemester angesiedelt ist, wird diese ab dem WiSe 2025/26 angeboten und geprüft (3 Semester ab WiSe 2024/25).
    • Wenn eine Lehrveranstaltung im Bachelorstudiengang in einem Katalog auftaucht, aus dem laut Studienverlaufsplan ab dem 4. Fachsemester ausgewählt werden kann, wird diese ab dem SoSe 2026 angeboten und geprüft (4 Semester ab WiSe 2024/25).
    • Wenn eine Lehrveranstaltung in einem Katalog eines Masterstudiums auftaucht, aus dem nach Studienverlaufsplan in den ersten 3 Semestern auszuwählen ist, so wird die Veranstaltung entsprechend des geplanten Turnus direkt im WiSe 2024/25 oder im SoSe 2025 angeboten und geprüft.

Informationsveranstaltung

Präsentationsfolien und Videos

Am 9. Oktober 2024 fand eine Online-Informationsveranstaltung zur neuen PO24 statt. Folgende Themen wurden behandelt:

Beratungsangebote

Die Fachberater der Studiengänge geben Antworten auf fachspezifische Fragen, insbesondere Fragen zum Curriculum, den Studieninhalten oder den Studienvoraussetzungen.

Weitere geplante Termine für Online-Veranstaltungen werden über die Mailverteiler der Studienprogramme bekannt gegeben.

Mehr lesen

FAQ Wechsel PO19 -> PO24

 

Werden bei einem Wechsel der PO-Version auch die Noten übernommen?

Ja, bei bestandenen Modulen bzw. Modulteilprüfungen werden, sofern eine Äquivalenz vorhanden ist, auch die Noten übernommen.

Werden bei einem Wechsel der PO-Version auch die Fehlversuche übernommen?

Ja, bei nicht bestandenen Modulen bzw. Modulteilprüfungen werden, sofern eine Äquivalenz vorhanden ist, auch die Fehlversuche übernommen. Fehlversuche von Auflagenfächern werden nicht übernommen.

Sind erfolgreich absolvierte Fachpraktika/Industriepraktika anrechenbar?

Sofern die Inhalte den Vorgaben der Praktikumsrichtline entsprechen, ist eine Anrechnung möglich. Wenn der geforderte Wochenumfang bei PO24 länger als bei PO19 ist, sind die ergebenden Zeitdifferenzen nachzuholen.

Kann man die PO immer nur zum neuen Semester wechseln oder auch mitten im Semester?

Ein Wechsel von PO19 zu PO24 ist nur zu einem nachfolgenden Semester möglich, nicht mitten im Semester.

Wenn man die Prüfung erfolgreich bestanden hat, aber das Praktikum noch fehlt, wird die Prüfung bei einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung anerkannt, sodass man nur das Praktikum nachholen muss, oder muss man die Prüfung wiederholen?

Bestandene Modulteilprüfungen können bei vorhandener Äquivalenz angerechnet werden. Dann brauchen nur die fehlenden Prüfungs- oder Studienleistungen nachgeholt werden.

Nehmen wir mal an, ich bleibe in der PO19 und die 1,5-fache Regelstudienzeit ist abgelaufen und ich habe nur noch einige wenige Prüfungen nicht geschrieben, welche aber in der PO24 ebenfalls angeboten werden. Werde ich dann umgeschrieben in die PO24 oder kann ich dann in PO19 zu Ende studieren?

Nach Ende der Übergangsfrist erfolgt automatisch ein Wechsel von PO19 nach PO24. Ein Weiterstudieren in der PO19 ist dann nicht mehr möglich.

Was passiert bei einem Wechsel mit bestandenen Prüfungen falls diese nicht mehr 1:1 in der PO24 angeboten werden, sondern z.B. mit anderen Inhalten? Woher weiß man welche Leistungen zusätzlich nötig sind?

Sofern eine Äquivalenz vorhanden ist, wird diese eindeutig in der Äquivalenztabelle ausgewiesen. Das kann z.B. beinhalten, dass eine Äquivalenz von einer Veranstaltung aus PO19 besteht, die in PO24 eine andere Bezeichnung trägt oder mit veränderten Lehrformen durchgeführt wird. Sollten zusätzliche Prüfungs- oder Studienleistung für die Anrechnung eines Moduls notwendig sein, so sind diese ebenfalls in der Äquivalenzliste aufgeführt.

Gelten für die Auflagenfächer in der PO24 auch maximal 3 Prüfungsversuche?

In PO24 sind auch für Prüfungsleistungen bei den Auflagenfächern nur 3 Prüfungsversuche möglich. Für Auflagenfächer gelten die gleichen Bedingungen zur Wiederholbarkeit wie für die im Curriculum aufgeführten Fächer.

Ist es möglich, in einem zukünftigen Semester, beispielsweise im kommenden Sommersemester, zur neuen PO24 zu wechseln, oder ist der Wechsel nur in diesem aktuellen Semester gestattet?

Ein Wechsel von PO19 zu PO24 ist auch zu einem späteren Zeitpunkt/Semester möglich.

Falls ich zur PO24 wechsle, werden dann alle meine bereits belegten Module auf 5 ECTS angepasst, oder behalten sie die 4 oder 3 ECTS wie in der PO19?

Die Kreditpunkte werden entsprechend der Äquivalenzliste nach einem Wechsel vergeben (Spalte Credits für PO24).