FAQ zum Thema Auslandsaufenthalte (B.A.)
Lehramtsstudierende der Universität Duisburg-Essen können während des Studiums einen Auslandsaufenthalt absolvieren. Dieser soll dem Interkultureller Austausch dienen und gleichzeitig die Möglichkeit eröffnen, lebenspraktische Fremdsprachenkenntnisse zu erlangen. Sollte eine moderne Fremdsprache teil Ihres Lehramtsstudiums sein, ist ein Auslandsaufenthalt fester Bestandteil Ihres Studiums.
- Ist ein Auslandaufenthalt bei dem Studium einer modernen Fremdsprache vorgesehen?
Ja, das Studium moderner Fremdsprachen umfasst laut Lehrerausbildungsgesetz 2016 in allen Lehrämtern einen Auslandsaufenthalt in einem Land, in dem die studierte Sprache Landessprache ist. Dabei ist zwingend notwendig, dass die studierte Sprache in dem Land die Landessprache ist. Die Fächer Englisch und Türkisch setzen diese Vorgabe gemäß LABG 2016 um. Der Auslandsaufenthalt kann in bis zu drei Teilaufenthalte gesplittet und auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Zulässig sind unterschiedliche Formen von Auslandsaufenthalten (wie Studium, Praktikum, Spachkurse, Studienreisen etc.). Die Fächer Französisch und Spanisch gehen über die Mindestanforderung hinaus und sehen das Studium eines Moduls im entsprechenden Ausland, d.h. ein Auslandssemester, vor.
- Können Auslandsaufenthalte anerkannt werden, die vor dem Studium absolviert wurden?
Auslandsaufenthalte, die vor Beginn des Studiums absolviert wurden, können grundsätzlich anerkannt werden. Hierzu hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine einheitliche Regelung für alle vier Fremdsprachen im BA-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt werden können:
- Praktika während der Schulzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
- Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
- Erwerb der Hochschulreife im Zielland
- zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland (wobei hier im Einzelfall zu entscheiden ist)
Die Entscheidung im Einzelfall trifft der jeweils zuständige Prüfungsausschuss.
- Können die verpflichtenden Praktika mit dem Auslandsaufenthalt kombiniert werden?
Ja, sowohl das Eignungs- und Orientierungspraktikum als auch das Berufsfeldpraktikum können mit dem Auslandsaufenthalt kombiniert werden.
- Kann ich Unterstützung bei der Finanzierung des Auslandsaufenthalts erhalten?
Lehramtsstudierenden stehen verschiedene Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Gefördert werden können Studienaufenthalte, Praktika, aber auch Sprachkurse oder Studienreisen etc. Studienaufenthalte können vor allem über die Programme Erasmus+, PROMOS und DUE Mobil unterstützt werden.