FAQ zum Thema Bewerbung an Grundschulen (B.A.)
- In meiner gewünschten Fächerkombination ist das Wahlfach (3. Fach) zulassungsfrei und somit nicht bewerbungspflichtig. Wie kann ich nun eine vollständige Fächerkombination angeben?
Als 1. und 2. Fach wählen Sie zunächst die zulassungsbeschränkten Fächer Lernbereich I - Sprachliche Grundbildung und Lernbereich II - Mathematische Grundbildung aus. Als 3. Fach wählen Sie das Dummy-Fach "Zulassungsfreies Fach" aus.
Im Falle der Zulassung für beide Pflichtfächer geben Sie erst bei der Einschreibung das zulassungsfreie Fach an. Um welches zulassungsfreie Fach es sich handelt, ist für die Bewerbung nicht relevant.- Ich bin bereits für das Lehramt an Grundschulen eingeschrieben und möchte mein Wahlfach (3. Fach) wechseln, welches zulassungsbeschränkt ist. Wie gebe ich in diesem Fall eine vollständige Fächerkombination an?
Sie wählen als 1. Fach Ihr gewünschtes Wahlfach, als 2. und 3. Fach das Dummy-Fach "Fachwechsler" aus. Im Falle der Zulassung für Ihr gewünschtes Wahlfach kann die Umschreibung erfolgen.
- In meiner gewünschten Fächerkombination ist das Wahlfach (3. Fach) zulassungsbeschränkt. Sollte ich mich sicherheitshalber zusätzlich für die Fächerkombination mit "Zulassungsfreies Fach" bewerben?
Eine Bewerbung ist nur für die Fächerkombination mit den zulassungsbeschränkten Fächern erforderlich. Sofern die Zulassung nur für die Pflichtfächer, aber nicht für das zulassungsbeschränkte Wahlfach (3. Fach) erteilt wird, kann die Einschreibung trotzdem erfolgen. Bei der Einschreibung wählen Sie ein zulassungsfreies Fach aus.
- Ich bin nicht für alle drei Fächer zugelassen. Kann ich mich trotzdem einschreiben?
Das hängt davon ab, für welche Fächer Zulassungen erfolgt sind:
- Zulassungen nur für die beiden Pflichtfächer
Sofern Zulassungen für die Pflichtfächer Lernbereich I - Sprachliche Grundbildung und Lernbereich II - Mathematische Grundbildung erteilt werden, aber nicht für das Wahlfach (3. Fach), kann eine Einschreibung trotzdem erfolgen. Sie können stattdessen ein zulassungsfreies Wahlfach auswählen. - Zulassung nur für das 3. Fach (Wahlfach)
Sofern eine Zulassung nur für das Wahlfach erfolgt, aber nicht für die Pflichtfächer, kann eine Einschreibung für das Lehramt an Grundschulen nicht erfolgen. - Zulassung nur für eines der Pflichtfächer
Sofern eine Zulassung nur für eines der Pflichtfächer erfolgt, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Bereich Zulassung in Verbindung.
- Zulassungen nur für die beiden Pflichtfächer
- Ich möchte das Fach Musik an der Folkwang Universität der Künste oder das Fach Kunst an der Universität Duisburg-Essen als Kombinationsfach wählen. Wie bewerbe ich mich? Was muss ich beachten?
In diesem Fall wählen Sie die beiden Pflichtfächer Lernbereich I - Sprachliche Grundbildung und Lernbereich II - Mathematische Grundbildung als 1. und 2. Fach aus. Als Wahlfach (3. Fach) geben Sie bitte das Fach "Musik (Studium an der Folkwang-Universität)" bzw. das Fach "Kunst" an.
- Bitte beachten Sie, dass das Fach Musik ausschließlich an der Folkwang-Universität der Künste angeboten wird. Die Bewerbung muss unbedingt an die Folkwang-Universität gerichtet werden. Eine ggf. erteilte Zulassung für die Pflichtfächer Lernbereich I - Sprachliche Grundbildung und Lernbereich II - Mathematische Grundbildung kann nicht auf das Fach Musik übertragen werden!
Bonuspunkte für die Pflichtfächer
Wenn das Fach Musik an der Folkwang-Universität der Künste bzw. das Fach Kunst an der Universität Duisburg-Essen als Kombinationsfach gewählt wird, besteht für das Lehramt an Grundschulen die Möglichkeit, im Vergabeverfahren für die Pflichtfächer Lernbereich I - Sprachliche Grundbildung und Lernbereich II - Mathematische Grundbildung einen Bonus von 16 Punkten zu erhalten.Voraussetzung hierfür ist, dass die entsprechende Frage innerhalb der Online-Bewerbung mit "Ja" beantwortet und der Zulassungsbescheid für das Fach Musik Lehramt an Grundschulen der Folkwang-Universität bzw. der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung für das Fach Kunst der Universität Duisburg-Essen bis zum Bewerbungsschluss im Bewerbungsportal hochgeladen und der Antrag abgegeben wird. Siehe auch auf der Seite de Studierendensekretariats.