FAQ zum Thema Bewerbung für sonderpädagogische Förderung (B.A.)
- In meiner gewünschten Fächerkombination ist das Unterrichtsfach zulassungsfrei und somit nicht bewerbungspflichtig. Wie kann ich nun eine vollständige Fächerkombination angeben?
Als 1. Fach geben Sie zunächst das zulassungsbeschränkte Studienfach an. Wenn Sie sich für den Schwerpunkt Grundschule entscheiden, wählen Sie zwischen den Lernbereichen Sprachlicher Grundbildung und Mathematischer Grundbildung. Wenn Sie sich für den Schwerpunkt Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule entscheiden, haben Sie die Wahl zwischen Mathematik und Deutsch. Als 2. Fach wählen Sie das Dummy-Fach "Zulassungsfreies Fach" aus.
Im Falle der Zulassung für das zulassungsbeschränkte Studienfach geben Sie erst bei der Einschreibung an, welches zulassungsfreie Fach Sie wählen möchten. Um welches zulassungsfreie Fach es sich handelt, ist für die Bewerbung nicht relevant.- Ich bin bereits für das Lehramt an sonderpädagogische Förderung eingeschrieben und möchte zu einem Fach wechseln, welches zulassungsbeschränkt ist. Wie gebe ich in diesem Fall eine vollständige Fächerkombination an?
Sie wählen als 1. Fach Ihr gewünschtes zulassungsbeschränktes Studienfach, als 2. Fach das Dummy-Fach "Fachwechsler" aus. Im Falle der Zulassung für Ihr gewünschtes Studienfach kann die Umschreibung erfolgen.
- Ich bin nicht für alle Fächer zugelassen. Kann ich mich trotzdem einschreiben?
Das hängt davon ab, für welche Fächer Zulassungen erfolgt sind:
Zulassung für das erstes Fach und die sonderpädagogischen Fachrichtungen:
Sofern Ihnen Zulassungen für Ihr erstes Fach (bei dem Schwerpunkt Grundschule für Mathematische oder Sprachliche Grundbildung und bei dem Schwerpunkt Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule Mathematik oder Deutsch) sowie für beide sonderpädagogische Fachrichtungen erteilt wurden, aber nicht für Ihr zweites Fach/Lernbereich, kann eine Einschreibung trotzdem erfolgen. Sie können stattdessen ein zulassungsfreies Wahlfach auswählen.
Zulassung für die gewählte Fächerkombination aber nicht für die sonderpädagogischen Fachrichtungen:
Sofern eine Zulassung nur für die gewählte Fächerkombination erfolgt aber nicht für die sonderpädagogischen Fachrichtungen, kann eine Einschreibung in den Studiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung nicht erfolgen.
Zulassung für das zweite Fach und die sonderpädagogischen Fachrichtungen
Sofern eine Zulassung nur für ihr zweites Fach und die sonderpädagogischen Fachrichtungen, aber nicht für ihr erstes Fach, d.h. beim Schwerpunkt Grundschule Mathematische oder Sprachliche Grundbildung und beim Schwerpunkt Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule Mathematik oder Deutsch, kann eine Einschreibung nicht erfolgen.
Zulassung nur für eine sonderpädagogische Fachrichtung
- Für wie viele Fächerkombinationen kann ich mich bewerben?
Insgesamt können innerhalb Ihrer Bewerbung sechs Anträge abgegeben werden. Somit besteht die Möglichkeit, sich für sechs verschiedene Fächerkombinationen zu bewerben, wobei die Abschlüsse/Schulstufen unterschiedlich sein können.
In jeder Schulstufe wird für jedes Studienfach ein Vergabeverfahren durchgeführt, so dass auch Mehrfachzulassungen möglich sind. Eine Priorisierung der Anträge bzw. der Fächer innerhalb der Anträge ist somit nicht erforderlich.
Welche Fächer zulassungsbeschränkt, also bewerbungspflichtig und welche Fächer zulassungsfrei, also nicht bewerbungspflichtig sind, können Sie dem Studienangebot für Lehramtsstudiengänge entnehmen.
Die Kombinationsmöglichkeiten finden Sie auf folgender Seite:
www.uni-due.de/studierendensekretariat/kombinationsmoeglichkeiten.phpDas für alle Schulstufen obligatorische Fach Bildungswissenschaften ist zulassungsfrei und muss bei der Bewerbung nicht angegeben werden!
- Ist es möglich, dass ich die Zulassung nur für eine der beiden sonderpädagogischen Fachrichtungen erhalte?
Die sonderädagogische Fachrichtung Emotionale und soziale Entwicklung ist zulassungsbescheränkt und daher bewerbungspflichtig. Die Fachrichtung Sprache ist zulassungsfrei und somit nicht bewerbungspflichtig. Sie geben die Fachrichtung Sprache zwar in Ihrer Bewerbung mit an, erhalten aber automatisch die Zulassung, da keine Zulassungsbeschränkung vorliegt.