FAQ zum Thema Weitere Fremdsprache für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (B.A.)

Für das Lehramtsstudium an Gymnasien und Gesamtschulen gibt es einige Besonderheit bzgl. der weiteren Fremdsprachenkenntnisse, die für ein Studium nötig sind. Hiervon sind Sie aber nur betroffen, wenn bestimmte Fächer teil Ihres Studiums sind.

Muss ein Nachweis über eine weitere Fremdsprache erbracht werden, wenn ich eine moderne Fremdsprache als Unterrichtsfach studieren möchte?

Es gibt allgemeine und fachspezifische Fremdsprachenanforderungen:

Diese können Sie unter der Frage Für welche (Unterrichts-)Fächer muss ich einen Nachweis über eine weitere Fremdsprache erbringen, und bis wann? in unseren FAQs oder auf den Seiten der Lehramtsstudiengänge nachlesen.

Für welche (Unterrichts-)Fächer muss ich einen Nachweis über eine weitere Fremdsprache erbringen, und bis wann?

Allgemeine Sprachanforderungen für alle Lehrämter und alle Fächer

Bis zum Vorbereitungsdienst sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen (i.d.R. durch Hochschulberechtiung). Genauere Informationen können Sie unseren Lehramtsseiten entnehmen.

Fächerspezifische Sprachanforderungen:

Studierende der Unterrichtsfächer Englisch, Türkisch, Französisch und Spanisch haben zudem folgende Vorraussetzungen zu erfüllen:

In dem Fach Englisch werden Sprachkenntnisse auf B2-Niveau des GeR als Zugangsvoraussetzung zur Einschreibung gefordert.Außerdem muss für das Fach Englisch Sprachkenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache auf A2-Niveau bis zum Ende des 4. Fachsemesters nachgewiesen werden.

In dem Fach Türkisch werden Sprachkenntnisse auf B2-Niveau des GeR am Ende des 1. Fachsemesters gefordert.

In den Fächern Französisch und Spanisch werden Sprachkenntnisse auf B1-Niveau des GeR gefordert, dies ist jedoch keine Zugangsvoraussetzung für das Studium.

In den Fächern Englisch, Französisch und Spanisch werden außerdem Sprachtests zu Beginn des Studiums durchgeführt. Dies hat hauptsächlisch diagnostische Funktionen. In den Fächern Französisch und Spanisch wird jedoch für manche Module ein bestandener Sprachtest vorausgesetzt. Dies kann auch in der jeweiligen FPO nachgelesen werden (FPO Französisch, FPO Spanisch).

 

Sprachanforderungen für das Lehramt Gymnasium und Gesamtschulen

Für die Unterrichtsfächer Geschichte, Philosophie, Katholische Religionslehre und Evangelische Religionslehr im Lehramt Gy/Ge sind zur Umschreibung in den Master of Education bestimmte klassische Philologien nachzuweisen.

Fach

Anforderungen

Nachweis

Geschichte

Kleines Latinum

Zugangsvoraussetzung zur Einschreibung in den Master

Philosophie/
Prakt. Philos.

Kleines Latinum od. Kenntnisse in Altgriechisch (Graecum)

Evangelische

Religionslehre

Altgriechisch (Graecum) sowie Latein (Latinum) oder
Hebräisch (Hebraicum)

Katholische  

Religionslehre

Latein (Latinum) sowie Grundkenntnisse in Hebräisch und Griechisch

Informationen zum Nachholen der Sprachkenntnisse an der Universität Duisburg-Essen finden Sie beim Institut für Optionale Studien (IOS). Informationen unter: http://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1_faq.php

NC-Werte

Hier finden Sie weitere Informationen über die NC-Werte in den Lehramtsfächern

LehramtsWiki

Für stets aktuelle Informationen und weitere FAQs besuchen Sie auch das LehramtsWiki vom Zentrum für Lehrkräftebildung.

Überschneidungsfreies Studieren

Informationen zum Thema "Überschneidungsfreies Studieren an der UDE" finden Sie hier.

Anlaufstellen

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