FAQ zum Thema Bewerbung an Berufskollegs (B.A.)
- Für wie viele Fächerkombinationen kann ich mich bewerben?
Insgesamt können innerhalb Ihrer Bewerbung sechs Anträge abgegeben werden. Somit besteht die Möglichkeit, sich für sechs verschiedene Fächerkombinationen zu bewerben, wobei die Abschlüsse/Schulstufen unterschiedlich sein können.
In jeder Schulstufe wird für jedes Studienfach ein Vergabeverfahren durchgeführt, so dass auch Mehrfachzulassungen möglich sind. Eine Priorisierung der Anträge bzw. der Fächer innerhalb der Anträge ist somit nicht erforderlich.
Welche Fächer zulassungsbeschränkt, also bewerbungspflichtig und welche Fächer zulassungsfrei, also nicht bewerbungspflichtig sind, können Sie dem Studienangebot für Lehramtsstudiengänge entnehmen.
Die Kombinationsmöglichkeiten finden Sie auf folgender Seite:
www.uni-due.de/studierendensekretariat/kombinationsmoeglichkeiten.phpDas für alle Schulstufen obligatorische Fach Bildungswissenschaften ist zulassungsfrei und muss bei der Bewerbung nicht angegeben werden!
- In meiner gewünschten Fächerkombination ist ein Fach zulassungsfrei und somit nicht bewerbungspflichtig. Wie kann ich nun eine vollständige Fächerkombination angeben?
Als 1. Fach geben Sie zunächst das zulassungsbeschränkte Studienfach an. Als 2. Fach wählen Sie das Dummy-Fach "Zulassungsfreies Fach" aus.
Im Falle der Zulassung für das zulassungsbeschränkte Studienfach geben Sie erst bei der Einschreibung an, welches zulassungsfreie Fach Sie wählen möchten. Um welches zulassungsfreie Fach es sich handelt, ist für die Bewerbung nicht relevant.- Ich bin bereits für das Lehramt an Berufskollegs eingeschrieben und möchte nur ein Studienfach innerhalb dieser Schulstufe wechseln, welches zulassungsbeschränkt ist. Wie gebe ich in diesem Fall eine vollständige Fächerkombination an?
Sie wählen als 1. Fach Ihr gewünschtes zulassungsbeschränktes Studienfach, als 2. Fach das Dummy-Fach "Fachwechsler" aus. Im Falle der Zulassung für Ihr gewünschtes Studienfach kann die Umschreibung erfolgen.
- In meiner gewünschten Fächerkombination sind beide Fächer zulassungsbeschränkt. Sollte ich mich sicherheitshalber zusätzlich für die Fächerkombinationen mit "Zulassungsfreies Fach" bewerben?
Eine Bewerbung ist nur für die Fächerkombination mit den zulassungsbeschränkten Fächern erforderlich. Sofern die Zulassung nur für eines der zulassungsbeschränkten Fächer erteilt wird, kann die Einschreibung trotzdem erfolgen. In diesem Fall muss bei der Einschreibung ein zulassungsfreies Fach ausgewählt werden, dass mit dem zulassungsbeschränkten Fach kombinierbar ist.
Das Dummy-Fach "Zulassungsfreies Fach" muss nur dann ausgewählt werden, wenn Sie sich ausschließlich für eine Kombination bewerben, in der eines der beiden Fächer zulassungsfrei ist. Andernfalls könnten Sie keine vollständige Fächerkombination mit zwei Fächern angeben.
- Ich habe mich für mehrere Fächerkombinationen beworben. Die Zulassung wird jedoch nur für ein Fach in jeder Kombination erteilt. Kann ich mich trotzdem einschreiben?
Die Einschreibung kann trotzdem vorgenommen werden, indem Sie die Fächer bei der Einschreibung anders kombinieren, auch wenn die Bewerbung nicht in dieser Kombination abgegeben wurde.
ACHTUNG: Die Möglichkeit, eine andere als die in der Bewerbung abgegebene Kombination bei der Einschreibung anzugeben, besteht jedoch nur dann, wenn die Kombination grundsätzlich zulässig ist.
- Ich möchte mich für das Fach Wirtschaftswissenschaft bewerben. Was muss ich beachten?
Im Lehramt an Berufskollegs werden die Fächer Wirtschaftswissenschaft - GbF (Große berufliche Fachrichtung) und Wirtschaftswissenschaft (gleich gewichtete Fachrichtung) angeboten. Es handelt sich hier um zwei unterschiedliche Lehramtsfächer, die jeweils nur mit bestimmten Fächern kombinierbar sind. Für beide Fächer ist eine Bewerbung erforderlich.
Das Fach Wirtschaftswissenschaft - GbF (Große berufliche Fachrichtung) ist ausschließlich mit einem der vier Fächer in der kleinen beruflichen Fachrichtung (Finanz- und Rechnungswesen; Produktion, Logistik, Absatz; Sektorales Management sowie Wirtschaftsinformatik) kombinierbar. Für diese Fächerkombination ist lediglich die Bewerbung für das Fach Wirtschaftswissenschaft - GbF (Große berufliche Fachrichtung) erforderlich. Im Falle einer Zulassung ist das Fach in der kleinen beruflichen Fachrichtung bei der Einschreibung anzugeben. Eine Bewerbung für die Fächer in der kleinen beruflichen Fachrichtung ist nicht erforderlich.
Das Fach Wirtschaftswissenschaft (gleich gewichtete Fachrichtung) ist nur mit den übrigen Fächern kombinierbar (ausgeschlossen sind Fächer in der kleinen und großen beruflichen Fachrichtung). Sofern das gewünschte Kombinationsfach zulassungsbeschränkt ist, ist hierfür ebenfalls die Bewerbung erforderlich.