FAQ zum Thema Einschreibung (B.A.)
Die Einschreibung erfolgt nach Erhalt des Zulassungsbescheids bzw. für zulassungsfreie Fächer (mit bestandener Eignungsprüfung für die Fächer Sport, Kunst und Musik) während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen.
- Ist die Einschreibung ins Bachelorstudium sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester möglich?
Nein, Einschreibungen für alle Fächer in das erste Fachsemester des Bachelorstudiums sind nur zum Wintersemester möglich.
- Besteht die Möglichkeit, sich zuerst nur für ein Fach einzuschreiben?
Nein, grundsätzlich dürfen sich Studierende nicht nur in ein Fach einschreiben.
- Welche Voraussetzungen müssen vor der Einschreibung erfüllt sein?
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen zur Einschreibung sind:
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Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
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oder fachgebundene Hochschulreife (nicht die Fachhochschulreife!)
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oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsnachweis
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Der Zugang ohne Abitur ist durch die Verordnung über den Hochschulzugang für die in der beruflichen Bildung Qualifizierte vom 8. März 2010 geregelt. Informationen dazu finden Sie im Bereich Einschreibungswesen.
In den Fächern Sport, Kunst und Musik müssen vor Studieneinschreibung Eignungsprüfungen abgelegt werden. Es gibt schulformspezifische Anforderungen bei der Eignungsprüfung. Informationen und Termine entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten:
- Eignungsprüfung Kunst
- Eignungsprüfung Sport
- Informationen zur Eignungsprüfung Musik entnehmen Sie bitte den Webseiten der Folkwang Universität der Künste.
Zudem ist für alle Lehramtsstudiengänge die Teilnahme am Online-Self-Assessment (SkaLa®) des Zentrums für Lehrerbildung Einschreibungsvoraussetzung. Ausführliche Informationen zu SkaLa® erhalten Sie hier.
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