Infos für angestellte Forschende
Arbeitsrechtliche Regelungen
Mit dem seit 1. Januar 2005 gültigen Zuwanderungsgesetz ist die Erlaubnis, in Deutschland zu arbeiten, direkt an den Aufenthaltstitel gebunden. Bitte versichern Sie sich, dass Ihr Aufenthaltstitel eine Erwerbstätigkeit zulässt. Sollte dies nicht der Fall sein, sind Sie in der Regel gezwungen, bei einem deutschen Konsulat oder Botschaft Ihren Aufenthaltstitel mit neuem Zweck (zur Erwerbstätigkeit als Gastwissenschaftler) zu beantragen. Dies kann nur von einem Land erfolgen, in dem Sie sich rechtsmäßig aufhalten dürfen, was zumindest die Ausreise aus der EU, wenn nicht sogar die Rückreise in Ihr Heimatland bedeutet.
Beschäftigungsverhältnis an der Universität Duisburg-Essen
Wenn Sie ein Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Duisburg-Essen eingehen, hilft Ihnen im Dezernat 4 (Personal und Organisation), das Sachgebiet 4.1 für Personalangelegenheiten der Professoren, Berufungsangelegenheiten und das Sachgebiet 4.2 für Personalangelegenheiten des wissenschaftlichen Mittelbaupersonals und der weiteren Beschäftigten weiter.
Ihren Arbeitsvertrag müssen Sie vor dem offiziellen Arbeitsbeginn unterschreiben. Ihr Institut und die Personalabteilung werden Ihnen rechtzeitig vor Einstellungsbeginn mitteilen, welche Formulare und Dokumente Sie für die Vertragsausfertigung vorlegen müssen. Als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin sind Sie in der Regel in Deutschland steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Die Personalabteilung kümmert sich um Ihre Steuern und Sozialversicherung, die Auszahlung der Bezüge erfolgt über das Landesamt für Besoldung und Versorgung LBV. Ihre AnsprechpartnerInnen finden Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung oder mit Hilfe Ihrer LBV-Personalnummer auf den Internetseiten des LBV. Dort finden Sie außerdem weitere Informationen, zum Beispiel zum Tarifvertrag, zu Kindergeld und Steuern.
Mit Ihrer Einstellung erhalten Sie alle Informationen bezüglich des Dienstausweises. Die Karte im Scheckkartenformat beinhaltet auch einen integrierten Bibliotheksausweis und die Mensakarte zur Nutzung in den Mensen und Cafeterien des Studentenwerks an beiden Campi.
Gehalt
Entgeltgruppe und andere Arbeitsbedingungen werden für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Arbeitsvertrag mit der Universität festgelegt. Verbeamtete ProfessorInnen und wissenschaftliche BeamtInnen werden dagegen ernannt. Das Gehalt für die Beamtinnen und Beamten bestimmt sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz und den einschlägigen Landesregelungen, das Gehalt für Professorinnen und Professoren nach der dort geregelten W-Besoldung. Das Gehalt für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet sich in Nordrhein-Westfalen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Geistige Eigentumsrechte
Grundsätzlich gilt, dass Sie sich frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem/Ihrer GastgeberIn über den Umgang mit geistigem Eigentum, Patenten und Erfindungen informieren sollten. An Hochschulen und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen gibt es fast immer ein für den Forschungs- und Technologietransfer zuständiges Büro. Dieses sollte Ihre erste Anlaufstelle für die Beratung zum Umgang mit geistigem Eigentum und für die Anmeldung von Patenten und Lizenzen sein. Es informiert über die erforderlichen Verfahren und Regeln an der jeweiligen Universität oder Forschungseinrichtung und unterstützt Sie bei den erforderlichen Schritten im Zusammenhang mit der Anmeldung.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Patentbeauftragten der UDE.
Neu an der Uni?
Auf der Internetseite der UDE finden Sie Informationen rund um den Arbeitsplatz (Arbeitszeit, Urlaub, Dienstreise, Krankheit, Arbeitssicherheit, Beschaffung etc.), zu den Leistungen des Arbeitgebers, Interessenvertretungen, zum technischen Support und viele Zusatzinformationen.
Selbstverständlich können Sie als StipendiatIn oder GastforscherIn alle Einrichtungen wie Bibliotheken, Mensen oder Hochschulsport nutzen.
Tipps
Kontaktperson
Die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners oder Ihrer Ansprechpartnerin an der UDE stehen in Ihrem Arbeitsvertrag.
TV-L-Rechner
Mit Hilfe des TV-L-Rechners können Sie ihr voraussichtliches Gehalt ausrechnen.