(Symbolbild) Es ist ein Taschenrechner auf einem Blatt Papier und einem Kugelschreiber zu sehen.
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Aufenthalt mit Stipendium

Falls Sie bei Ihrem Aufenthalt in Deutschland durch ein Stipendium finanziert werden, unterliegen Sie unter folgenden Voaussetzungen der Steuerfreiheit:

  • Vergabe des Stipendiums ist aus öffentlichen Mitteln, durch einen öffentlichen oder gemeinnützigen Träger oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen mit Deutschland als Mitglied finananziert
  • Vergabe des Stipendiums zur Förderung der Forschung bzw. wissenschaftlichen oder künsterlischen Ausbildung oder Fortbildung
  • Das Stipendium ist nicht höher als zur Erfüllung der Forschungsaufgabe oder zur Bestreitung des Lebens- und Ausbildungsbedarfs erforderlich
  • Gewährung des Stipendiums nach den Richtlinien des Gebers
  • Das Stipendium beinhaltet keine Gegenleistungspflicht oder Arbeitnehmertätigkeit der Empfängerin bzw. des Empfängers

Sie sollten allerdings immer Rückprache mit Ihrem jeweiligen Stipendiengeber halten. Außerdem sollten Sie sich erkundigen, ob Ihr in Deutschland gezahltes Stipendium in Ihrem Heimatland versteuert werden muss.

Aufenthalt mit Arbeitsvertrag

Falls Sie Ihren Forschungsaufenthalt im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit Arbeitsvertrag in Deutschland verbringen und länger als ein halbes Jahr bleiben, werden Sie grundsätzlich in Deutschland nach Ihrem insgesamt weltweit erwirtschafteten Einkommen und Vermögen besteuert.

Die Einkommensteuer wird unmittelbar von Ihrem Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber direkt an den Staat abgeführt. Die Höhe der Steuern hängt u.a. von Einkommen, Familienstand und Steuerklasse ab.

Zum Zweck der Besteuerung wird allen Personen, die in Deutschland gemeldet oder steuerpflichtig sind, eine Steueridentifikationsnummer zugewiesen. Sie erhalten sie in der Regel per Post einige Tage nach der Anmeldung im Einwohnermeldeamt. Sie behält ein Leben lang ihre Gültigkeit.

In der Regel erfragt Ihr Arbeitgeber unter Angabe Ihrer Identifikationsnummer und Ihres Geburtsdatums bei der  Finanzverwaltung die Merkmale, die für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs relevant sind und dort als elektronische Lohnsteuerabzugskmerkmale (ELSTAM) vorliegen. Sie können Ihre aktuellen, diesbezüglichen Merkmale u.a. der Lohnsteuerabrechnung entnehmen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Um zu verhindern, dass Ausländerinnen und Ausländer gleichzeitig in Deutschland und ihrem Heimatland besteuert werden, gibt es mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Darin wird geregelt, in welchem Land Steuern gezahlt werden müssen.

Bei Doppelbesteuerungsfragen ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Duisburg-Essen das Finanzamt Düsseldorf-Süd zuständig. Dort werden die Anträge geprüft und wird die  Steuerklasse entsprechend bescheinigt. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne im Finanzamt Düsseldorf-Süd beraten lassen.

Steuererklärung

Bitte informieren Sie sich, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.

Am Ende eines Kalenderjahres haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Lohnsteuerausgleich bei dem Finanzamt an Ihrem Wohnort zu stellen. Mit diesem können Sie unter Umständen einen Teil der gezahlten Steuern zurückerstattet bekommen. Die dafür benötigten Unterlagen erhalten Sie online im Formularkatalog des Bundesministeriums der Finanzen sowie beim örtlichen Finanzamt oder im Rathaus. Es ist auch möglich, die Steuererklärung auf elektronischem Weg als ELSTER („elektronische Lohnsteuererklärung“) zu übermitteln.

Sie können die Steuererklärung auch von Ihrem Heimatland aus einreichen, wenn Sie bereits zurückgekehrt sind. Sie sollte möglichst bis zum 31. Mai, spätestens aber bis zum 31. Dezember des folgenden Kalenderjahres beim örtlichen Finanzamt in Deutschland vorliegen.

In vielen Fällen bewährt es sich, für die Erstellung einer Steuererklärung die kostenpflichtige Unterstützung eines Steuerberatungsbüros hinzuzuziehen.

Kirchensteuer

Eine Besonderheit in Deutschland ist die staatlich eingezogene Kirchensteuer. Einige Religionsgemeinschaften haben in Deutschland die Möglichkeit, Kirchensteuer (9% der Einkommenssteuer) durch das Finanzamt einziehen zu lassen. Daher müssen Sie bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt Ihre Religionszugehörigkeit angeben. Informieren Sie sich bitte beim Einwohnermeldeamt, inwieweit die Kirchensteuer Sie betrifft.

Hilfe und Unterlagen

Bei dem LBV finden Sie weitere Informationen und Tipps rund um das Thema Steuern. Außerdem können Beschäftigte das Service Center Steuern in Anspruch nehmen.

Sie können nach dem für Sie zuständigen Finanzamt hier im Internet suchen.

Die Steuererklärungsformulare erhalten Sie online.

Eine Steuerberaterdatenbank finden Sie im Internet.

Beratung bietet für Mitglieder auch der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring.

Nützliche Informationen zu Steuern

Eine Übersicht über die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.

Auf der Website des Finanzamtes Düsseldorf-Süd finden Sie weitere Informationen zum Thema Steuern und Kontaktmöglichkeiten.

Das Steuerliche Info-Center des Bundeszentralamt für Steuern bietet eine Hotline für Fragen rund um das Thema Steuern.