Zu sehen ist ein Labyrinth aus Häuserdächern
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Wohnungsmarkt

Wohnraum ist in Deutschland zumindest in den großen Städten recht teuer. Oft muss bis zu 40 % des monatlichen Gehaltes/der Stipendienzahlung für die Wohnungsmiete aufgewendet werden. Insbesondere gilt dies für die Art von Wohnungen, die gerade Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler benötigen: Dies sind Wohnungen, die möbliert oder zumindest teilmöbliert sind und die kurzfristig und für einen kürzeren Zeitraum vermietet werden.

Der Duisburger und Essener Wohnungsmarkt stellt sich im Vergleich zu anderen Großstädten jedoch relativ günstig dar. Dennoch variieren der verfügbare Wohnraum und die Mieten je nach Stadtteil deutlich.

Das Verhältnis von Angebot und Nachfrage, insbesondere in Städten mit einem hohen Anteil an Studierenden, schwankt im Laufe des Jahres stark. Besonders zu Beginn der Semester ist die Nachfrage nach Wohnungen groß.

Wohnungssuche

Beginnen Sie mit der Wohnungssuche möglichst früh von Ihrem Heimatland aus. Ihre Gastfakultät in Duisburg oder Essen kann Ihnen möglicherweise bei der Wohnungssuche behilflich sein.

Falls Sie eigenständig nach einer Wohnung suchen, können Sie hierzu die Wohnungsangebote in entsprechenden Internetportalen, in den lokalen Zeitungen (z.B. Stadtanzeiger) und auf den „Schwarzen Brettern“ an der UDE durchsehen. Bei allen drei Varianten können Sie auch selbst mit einer eigenen Annonce nach einer Wohnung suchen. Es ist ebenfalls möglich, mit Hilfe eines Maklers/einer Maklerin nach einer Wohnung zu suchen. Beachten Sie, dass hierbei Maklergebühren entstehen können. Eine Liste von Immobilienmaklerinnen und Immobilienmaklern in Ihrer Stadt finden Sie unter www.gelbeseiten.de (mit den Eingaben „Immobilienmakler“ und dem Namen Ihrer Stadt).

Weiter unten finden Sie außerdem weitere nützliche Webseiten zur Wohnungssuche.

Wichtige Hinweise

  • Oftmals wird zur Anmietung eine einmalige Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten fällig, die Sie beim ordnungsgemäßen Verlassen der Wohnung wieder ausgezahlt bekommen.
  • Wenn in einer Wohnungsanzeige nicht extra darauf hingewiesen wird, dass die Wohnung möbliert oder teilmöbliert ist, müssen Sie davon ausgehen, dass die Wohnung keinerlei Einrichtung und Möbel enthält.
  • Die Stromkosten sind nicht in den Nebenkosten enthalten und sind direkt an den Stromanbieter zuzahlen.
  • Schlüsselübergabe: Bitte beachten Sie die Check-In-Zeiten, da Sie in der Regel nur innerhalb dieser Zeiten den Apartmentschlüssel abholen können. Sobald Sie Ihre Ankunftszeit in Duisburg oder Essen kennen, informieren Sie bitte Ihre/ Ihren VermieterIn darüber und vereinbaren Sie einen Abholtermin.
  • Wenn Sie mit Hilfe von Internetportalen nach einer Wohnung suchen, bedenken Sie, dass auch Maklerinnen und Makler über die Internetseiten Wohnungen anbieten. Überprüfen Sie, ob zusätzliche Maklergebühren entstehen, bevor Sie sich für ein Angebot entscheiden.
  • Achten Sie vor der Unterzeichnung auf die Art des Mietvertrages: In der Regel handelt es sich entweder um einen dauerhaften Mietvertrag, den Sie mit einer Frist von drei Monaten kündigen können, oder um einen Zeitmietvertrag, der für einen bestimmten Zeitraum gilt und nicht vor Ablauf dieser Zeit kündbar ist.
  • Wenn Sie in Ihre Unterkunft einziehen, bitten Sie Ihre/n VermieterIn das Formular „Wohnungsgeberbestätigung“ (Essen, Duisburg (PDF)) auszufüllen. Sie benötigen es für die Anmeldung bei der Stadt.

Wenn Sie eigenständig in Deutschland nach einer Wohnung suchen, finden Sie in den Annoncen sehr viele Abkürzungen. Zu Ihrer Erleichterung bei der Suche nach passenden Angeboten finden Sie in unserem Handbuch für internationale Forschende (S.98-99) ein Abkürzungsverzeichnis mit englischen Übersetzungen.

Nützliche Links zur privaten Wohnungssuche

Zeitlich befristete Unterkunft (meist möbliert):

Agenturen, die Ihnen bei der Suche nach möblierten Unterkünften helfen:

Anbieter von möblierten Zimmern und Appartements:

Suchmaschinen/Portale für möbliertes Wohnen:

Dauerhafte Unterkunft (meist unmöbliert):

Anbieter von unmöblierten Wohnungen:

Suchmaschinen/Portale für unmöbliertes Wohnen:

Wohngemeinschaften:

Ferienwohnungen und -unterkünfte:

In manchen Fällen senken Anbieter von Ferienwohnungen und -unterkünften ihre Preise, wenn Sie für einen längeren Zeitraum buchen.
Zu sehen ist ein Schlüssel, der in einem Türschloss steckt
https://www.pexels.com/de-de/foto/metall-tur-schlussel-schloss-101808/

Gästehäuser & Wohnheime

Die Unterkunftsmöglichkeiten der Universität Duisburg-Essen sind begrenzt. Für Universitätsangestellte und Wissenschaftler*innen stehen keine Studierendenwohnheime zur Verfügung. Stattdessen bieten sich insbesondere für kurze bis mittlere Aufenthalte die internationalen Gästehäuser der Universität an. Die monatliche Miete in den Gästehäusern beträgt für ein 30 m² Einzelappartement 500 Euro, Doppelappartements können für 750 Euro angemietet werden. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie an dieser Option interessiert sind.

Mehr Infos zu den Gästehäusern der Universität: Studierendenwerk

Auf dem Campus Essen befindet sich außerdem das Studierendenwohnheim „die BRÜCKE“, das hauptsächlich Zimmer an Studierende vermietet. Es verfügt jedoch zusätzlich über acht Gästezimmer (ohne Küche), die auch an Nicht-Studierende vermietet werden. Mehr Infos gibt es auf der Website der BRÜCKE.

Des Weiteren gibt es fünf Wohnheime mit 350 Wohneinheiten für Mitarbeitende des Universitätsklinikums Essen. Hierbei handelt es sich um möblierte Einzelappartements und Einzelzimmer.

GEZ/ Rundfunkbeitrag

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist die von den neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, dem (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene Gemeinschaftseinrichtung, die seit dem 1. Januar 2013 den Rundfunkbeitrag einzieht. Der Beitrag muss von jedem Haushalt in Deutschland gezahlt werden.

Nach der Anmeldung Ihres Wohnsitzes erhält der Beitragsservice in den meisten Fällen automatisch Ihre Informationen und fordert Sie zur Anmeldung auf. Allerdings ist zu empfehlen, dass Sie sich von sich aus anmelden, da sonst hohe Nachzahlungen auf Sie zukommen können. Sie müssen sich nicht anmelden, wenn in Ihrer Wohngemeinschaft bereits eine Person zahlungspflichtig ist. Dann können Sie einen Antrag auf Befreiung stellen.

Weitere Informationen und die notwendigen Formulare, sowie aktuelle Informationen zur Höhe des Beitrags können Sie der Webseite des Beitragsservice entnehmen.