Versicherungen - Aufenthalt mit Stipendium

Krankenversicherung

Rentenversicherung

Da Sie ohne Beschäftigungsverhältnis in der Regel von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen sind, können Sie sich, um Lücken in der Rentenbiographie zu vermeiden, freiwillig während der Stipendienzeit in der Deutschen Rentenversicherung versichern. Hierzu kann Sie die Deutsche Rentenversicherung beraten. Die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung finden Sie hier.

Unfallversicherung

An der UDE sind Stipendiatinnen und Stipendiaten während ihrer Tätigkeit an der Universität sowie auf dem Weg dorthin und zurück über die Universität unfallversichert, wenn die UDE offiziell Kenntnis von Ihrem Forschungsaufenthalt hat. Für private Tätigkeiten gilt der Versicherungsschutz nicht. Bitte beachten Sie, dass nach einem Unfall umgehend eine Unfallmeldung gemacht werden muss. Bitte kontaktieren Sie dazu Frau Laufer-Metaxas: birgit.metaxas@uni-due.de

Haftpflichtversicherung

Wenn Sie in Deutschland Schäden an fremdem Eigentum verursachen, müssen Sie für den entstandenen Schaden aufkommen. Wir empfehlen Ihnen daher, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die in einem solchen Fall die anfallenden Kosten übernimmt. Anbieter privater Krankenversicherungen bieten oft Kombinationspakete an, in denen auch eine Haftpflichtversicherung enthalten ist bzw. Sie können für wenig Geld eine Haftpflichtversicherung hinzubuchen.

Länderübergreifende Sozialversicherung

Deutschland hat mit verschiedenen Ländern sogenannte Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Aufenthalt, ob ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Ihrem Herkunftsland und Deutschland besteht und somit ggf. andere Regelungen Anwendung finden. Eine Liste zwischenstaatlicher Sozialversicherungsabkommen können Sie hier und hier einsehen.