Versicherungen - Aufenthalt mit Stipendium

Krankenversicherung

Nicht-EU-Staatsangehörige

Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland auf einem Stipendium und nicht auf einem Arbeitsvertrag beruht, sind Sie in der Regel von den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Sie müssen sicherstellen, dass Sie über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen.

Sie müssen vom ersten Tag an und während der gesamten Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland bei einer Krankenkasse versichert sein, die einen ausreichenden Versicherungsschutz in Deutschland bietet. Da Sie keinen Arbeitsvertrag mit der UDE haben, sind Sie nicht automatisch bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Sie müssen stattdessen selbst eine Krankenversicherung abschließen. Falls Sie zuvor innerhalb der EU gesetzlich krankenversichert waren, teilen Sie uns dies bitte mit.

Im Wesentlichen gibt es drei Versicherungsmöglichkeiten:

  1. Die Reisekrankenversicherung deckt medizinisch notwendige Behandlungen bei akuter Krankheit, die nicht auf eine Vorerkrankung zurückzuführen ist, oder bei einem Unfall.
  2. Die substitutive Krankenvollversicherung, deren Leistungsumfang im Prinzip mit dem der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist. Übernommen werden auch die Kosten für die Behandlung von Vorerkrankungen (teilweise ohne Gesundheitsprüfung), die Kosten für medizinische Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung sowie eine Reihe weiterer Leistungen.
    Sie entscheiden selbst, welchen Versicherungsschutz Sie je nach Ihrer persönlichen Situation, z. B. bei Vorerkrankungen oder chronischen Krankheiten, für sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen benötigen. Eine Vollkaskoversicherung bietet vollen Schutz. Eine private Krankenversicherung muss von den Forschungsstipendiaten selbst bei der zuständigen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden, und zwar sowohl für die Forschungsstipendiaten als auch für die mitreisenden Familienangehörigen. Informieren Sie sich auch über die Visabestimmungen der Botschaft bezüglich der Versicherung, bevor Sie eine Entscheidung treffen (falls zutreffend).
  3. Forscher mit einem §18d-Visum: Wenn Sie ein Forschervisum (§18d) erhalten, haben Sie auch die Möglichkeit, einer gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten, sofern Sie in Deutschland noch keine private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Der Beitragssatz beträgt 18% + einen Zusatzbeitrag (dieser wird von der Krankenkasse festgelegt und liegt zwischen 0,9% und 2,7%) des Stipendiums. Mitversicherte Familienangehörige müssen keinen Beitrag zahlen. Für Einzelpersonen führt diese Option in der Regel zu einem höheren Krankenversicherungsbeitrag als bei einer privaten Versicherung. Da die Familienversicherung für Angehörige jedoch kostenlos ist, kann sie für Familien eine attraktive Option darstellen. Da es sich hierbei um eine neue Änderung im Krankenversicherungssystem handelt, wenden Sie sich bitte direkt an die Krankenkasse und erkundigen Sie sich nach dieser Option oder senden Sie uns eine E-Mail.

Auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist sehr zu empfehlen. Einige private Krankenversicherer bieten Kombinationen von Versicherungen an.

Bitte kontaktieren Sie uns per Mail für weitere Informationen und Beratung.

EU-Staatsangehörige

Bitte informieren Sie sich in Ihrem Heimatland, ob der bestehende Versicherungsschutz auch in Deutschland greift. Dann können Sie sich eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung als Vertretung aussuchen, die entstehende Kosten mit Ihrer heimischen Krankenversicherung abrechnet. Hier finden Sie eine Liste gesetzlicher Krankenkassen.

Falls eine Weiterversicherung bei Ihrer heimischen Krankenkasse nicht möglicht ist, haben Sie die Wahl sich entweder freiwillig gesetzlich in Deutschland zu versichern oder eine private Reise- oder Vollzeitversicherung abzuschließen. Besonders bei kurzfristigen Aufenthalten können Sie zudem Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei notwendigen Arztbesuchen verwenden.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Zur Erleichterung der Behandlung bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt ist jede gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, ihren Mitgliedern eine europäische Krankenversicherungskarte auszustellen.
Bei Krankheit in einem anderen EU-Land sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz werden die medizinischen Leistungen nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates erbracht und nach den dort geltenden Gebührensätzen erstattet.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt allerdings nur eingeschränkt, weshalb gerade bei längerfristigen Aufenthalten eine zusätzliche Versicherung ratsam sein kann. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt z.B.:

  • nur für vorübergehende Aufenthalte im Ausland,
  • nur für notwendige medizinische Leistungen (über die Notwendigkeit entscheidet der jeweilige Arzt bzw. die jeweilige Ärztin),
  • nicht für gezielte Reisen zur Behandlung ins Ausland und
  • nicht für Kosten eines Krankenrücktransports in die Heimat.

Informationen zur Krankenversicherung bei längeren Aufenthalten (z.B. bei einer Gastprofessur oder einem Forschungsaufenthalt für die Dauer eines Semesters oder Jahres) finden Sie hier.

Rentenversicherung

Da Sie ohne Beschäftigungsverhältnis in der Regel von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen sind, können Sie sich, um Lücken in der Rentenbiographie zu vermeiden, freiwillig während der Stipendienzeit in der Deutschen Rentenversicherung versichern. Hierzu kann Sie die Deutsche Rentenversicherung beraten. Die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung finden Sie hier.

Unfallversicherung

An der UDE sind Stipendiatinnen und Stipendiaten während ihrer Tätigkeit an der Universität sowie auf dem Weg dorthin und zurück über die Universität unfallversichert, wenn die UDE offiziell Kenntnis von Ihrem Forschungsaufenthalt hat. Für private Tätigkeiten gilt der Versicherungsschutz nicht. Bitte beachten Sie, dass nach einem Unfall umgehend eine Unfallmeldung gemacht werden muss. Bitte kontaktieren Sie dazu Frau Laufer-Metaxas: birgit.metaxas@uni-due.de

Haftpflichtversicherung

Wenn Sie in Deutschland Schäden an fremdem Eigentum verursachen, müssen Sie für den entstandenen Schaden aufkommen. Wir empfehlen Ihnen daher, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die in einem solchen Fall die anfallenden Kosten übernimmt. Anbieter privater Krankenversicherungen bieten oft Kombinationspakete an, in denen auch eine Haftpflichtversicherung enthalten ist bzw. Sie können für wenig Geld eine Haftpflichtversicherung hinzubuchen.

Länderübergreifende Sozialversicherung

Deutschland hat mit verschiedenen Ländern sogenannte Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Aufenthalt, ob ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Ihrem Herkunftsland und Deutschland besteht und somit ggf. andere Regelungen Anwendung finden. Eine Liste zwischenstaatlicher Sozialversicherungsabkommen können Sie hier und hier einsehen.