(Symbolbild) Beine wartender Menschen in einer Schlange
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In Deutschland besteht Meldepflicht aller Personen, die eine Wohung beziehen. Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug muss ein Termin bei der Ausländerbehörde bzw. dem Bürgeramt ausgemacht werden.

Benötigte Dokumente

  • eine „Wohnungsgeberbestätigung“ (Essen, Duisburg (PDF)) Ihrer/s Vermieterin/s
  • Ihren Reisepass bzw. ein gleichwertiges Dokument
  • ggf. Heiratsurkunde

Sie erhalten nach Anmeldung

  • Eine Steueridentifikationsnummer, die Ihnen nach Registrierung per Post zugeschickt wird
  • Die Meldebescheinigung

Umzug innerhalb Deutschlands

Auch wenn Sie "nur" innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich ummelden. Auch beim Umzug innerhalb einer Stadt oder Gemeinde müssen Sie zur Adressänderung beim Bürgeramt oder der Ausländerbehörde vorsprechen.

EU-Bürger/-innen

Wenn Sie EU-Bürger/-in sind, müssen Sie sich beim Bürger- oder Bezirksamt an Ihrem neuen Wohnort melden. Bitte erkundigen Sie sich, welches Bezirks- oder Bürgeramt für Ihren Wohnort zuständig ist. 

Für die Anmeldung in anderen Städten, kontaktieren Sie uns bitte per Mail
(
welcome@uni-due.de). 

Duisburg

Termine zur An-/Ummeldung können online vereinbart werden: Terminvergabe Bürgeramt Duisburg. Die Website ist mehrsprachig und führt Sie durch die Terminvereinbarung.

Essen

Termine zur An-/Ummeldung können online vereinbart werden: Terminvergabe Bürgeramt Essen.

Nicht EU-Bürger/-innen

Für die Anmeldung in anderen Städten, kontaktieren Sie uns bitte per Mail
(
welcome@uni-due.de). 

Duisburg

Seit Juli 2024 werden Anmeldungen und Ummeldungen direkt beim Bürgerservice der Stadt Duisburg durchgeführt. Termine zur An-/Ummeldung können online vereinbart werden: Terminvergabe Bürgeramt Duisburg. Die Website ist mehrsprachig und führt Sie durch die Terminvereinbarung.

Essen

In Essen wird über die Zuständigkeit nach der Zielgruppe entschieden. Termine können per E-Mail oder telefonisch angefragt werden.