HSU (Herkunftssprachenunterricht)

ABSTRAKT
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Der herkunftssprachliche Unterricht (HSU) existiert in Deutschland seit vielen Jahrzehnten. Als die Gastarbeiter*innen mit Beginn des Anwerbeabkommens ab den 1950er Jahren bis zum Anwerbestopp 1973 nach Deutschland kamen, wurde auch zügig in den einzelnen Bundesländern der muttersprachliche Ergänzungsunterricht (MEU) für die damals ausländischen Schüler*innen organisiert. Die genehmigte Arbeits- und damit verbundene Aufenthaltserlaubnis der Gastarbeiter*innen war zeitlich beschränkt, somit sollten die Kinder durch den MEU auf die Rückkehr in die Heimat vorbereitet sein, um dort nahtlos die Schule besuchen zu können.
Es sind nun viele Jahrzehnte vergangen, mittlerweile leben die dritte und vierte Nachfolgegeneration der damaligen Gastarbeiter*innen in Deutschland. Die meisten dieser Menschen haben heute eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und/oder sind EU-Bürger*innen. Der HSU beschränkt sich aber nicht nur auf diese Gruppe. Es kommen auch heute noch andere Menschen nach Deutschland, beispielsweise aus Kriegsgebieten oder ökonomisch schwächeren Ländern, die einfach hier leben wollen. Auch deren Kinder besuchen den HSU.