ERASMUS+ Gastdozentur

Informationen zu Erasmus+ Gastdozenturen

 Ziele einer Erasmus+ Gastdozentur

Eine Erasmus+ Gastdozentur soll Dozierenden die Möglichkeit geben, an anderen Universitäten im Austausch mit internationalen Studierenden und Dozierenden neue Impulse für die eigene Arbeit zu gewinnen. Außerdem bilden die internationalen Kontakte Grundlagen für langfristige internationale Kooperationen mit anderen Universitäten.

 Welche Gastdozenturen können mit Erasmus+ gefördert werden?

Gastdozenturen

  • an einer Partneruniversität  der UDE mit einem Inter-Institutional Agreement (Erasmus+ Vereinbarung), das auch Lehraufenthalte umfasst
  • mit einer Aufenthaltsdauer von 2-60 Tagen und mindestens 8 Lehrstunden pro Woche bzw. pro Aufenthalt

 Ablauf einer Erasmus+ Gastdozentur

Voraussetzung für die Teilnahme an der Gastdozentur ist ein Inter-Institutional Agreement (Erasmus+ Vereinbarung) mit der Partneruniversität, das eine Vereinbarung über den geplanten Lehraufenthalt umfasst. Bitte beachten Sie, dass Sie vor und nach Ihrer Reise folgende Unterlagen unbedingt einreichen müssen:

Vor Antritt der Reise:

  • Grant Agreement (im Original)
  • das offizielle Einladungsschreiben der Gasthochschule (per E-Mail)
  • Reiseantrag (im Original)
  • Mobility Agreement (per E-Mail)

Nach der Reise:

  • Bestätigung der Gasthochschule (per E-Mail)
  • Online-Bericht (Sie werden automatisch per E-Mail zum Bericht aufgefordert)

Die Mobilität zu Lehrzwecken muss mindestens acht Unterrichtsstunden an mindestens zwei Tagen umfassen.

Weitere Informationen schicken wir Ihnen zu, sobald Sie sich bei uns angemeldet haben.

ACHTUNG: Sie benötigen vor der Reise eine A1-Bescheinigung (s.u.)!

 Wo ist eine Erasmus+ Gastdozentur möglich?

Das Erasmus-Programm wird in 34 sogenannten Programmländern in vollem Umfang durchgeführt. Dazu zählen innerhalb der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Darüber hinaus zählen dazu außerhalb der EU: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich.

Der Austausch basiert auf Verträgen, die die Fakultäten der UDE mit Fakultäten anderer europäischer Hochschulen geschlossen haben. Eine Kooperation der UDE gilt demnach nicht für die gesamte Universität und jedes Fach, sondern ermöglicht  einen fakultätsspezifischen Erasmusaufenthalt an einer Partneruniversität. Fachfremde Bewerbungen sind ausgeschlossen.

Besonderheiten:

  • Vereinigtes Königreich: Nach aktuellem Stand wird die Erasmus+ Förderung nach Großbritannien nach dem Brexit noch bis zum 31. Mai 2023 greifen. Nähere Informationen finden Sie hier

 

Wer kann gefördert werden?

  • Lehrende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
  • emeritierte Professoren*innen und pensionierte Lehrende
  • wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
  • Unternehmenspersonal (incoming)

 

 Woraus besteht die finanzielle Förderung?

Die finanzielle Förderung besteht aus dem Zuschuss zu den Aufenthaltskosten und einer Reisekostenpauschale.

Die Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Mobilitätsprogramm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben.

Zielland

Stückkosten je Tag pro Teilnehmer/in bis zum 14.Tag der Aktivität (ohne Reisetage)

Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

180 EUR

Gruppe 2: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

 

160 EUR

Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (EJRM), Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

140 EUR

 

Zielland

Stückkosten je Tag pro Teilnehmer/in ab dem 15.Tag der Aktivität (ohne Reisetage)

Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

126 EUR

Gruppe 2: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

 

112 EUR

Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (EJRM), Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

98 EUR

 

Zusätzlich zu den Tagessätzen kommen pauschale Fahrtkosten entsprechend der realen Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, einheitlich durch den Distanzrechner der EU ermittelbar. Ausgezahlt werden in Abhängigkeit von der Distanz pauschale Fahrtkostenbeträge:

 

einfache Entfernung gem. Distanzrechner

Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer/in (= Hin- und Rückfahrt)

10 - 99 km

20 EUR

100 – 499 km

180 EUR

500 – 1.999 km

275 EUR

2.000 – 2.999 km

360 EUR

3.000 – 3.999 km

530 EUR

4.000 – 7.999 km

820 EUR

8.000 km und mehr

1.500 EUR

Eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70 % des geförderten Betrags ist vor der Mobilität möglich, wenn alle Unterlagen vor dem Beginn der Mobilität bei uns abgegeben werden. Die zweite Rate in Höhe der restlichen 30 % erhalten Sie nach Beendigung der Mobilität, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

 Was ist die A1-Bescheinigung?

Das Sozialversicherungsrecht regelt, dass Arbeitnehmer*innen in dem Land versichert sind, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben. Um weiterhin nach diesem Sozialversicherungsrecht versichert zu sein, auch wenn Sie sich im Rahmen einer Dienstreise im Ausland befinden, benötigen Sie eine Entsendebescheinigung (A1-Bescheinigung). Diese beantragen Sie bei Ihrem*Ihrer Reisekostensachbearbeiter*in.

Erasmus+ Partneruniversitäten

 

Die UDE hat über 400 Partnerabkommen mit Universitäten im Ausland - an vielen davon ist auch ein Erasmus+ Lehraufenthalt möglich.

Eine Liste aller Erasmus+ Partneruniversitäten, sortiert nach Fächern und Ländern, finden Sie in unserer Suchmaschine!

Infos zum Brexit

Erasmus+ Gastdozenturen werden in UK voraussichtlich weiterhin möglich sein, wenn eine entsprechende Vereinbarung mit der Partneruni vorliegt.

Informationen hierzu finden Sie hier.

Entsendebescheinigung (A1)

Das Sozialversicherungsrecht regelt, dass Arbeitnehmer*innen in dem Land versichert sind, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben. Um weiterhin nach diesem Sozialversicherungsrecht versichert zu sein, auch wenn Sie sich im Rahmen einer Dienstreise im Ausland befinden, benötigen Sie eine Entsendebescheinigung (A1-Bescheinigung).

Für Dienstreisen ins Ausland müssen Sie also vor Antritt Ihrer Reise einen Antrag auf Ausstellung der A1-Bescheinigung stellen. Dies tun Sie bitte bei Ihrem*Ihrer zuständigen Reisekostensachbearbeiter*in.

Diese Bescheinigung ist auch für nicht gesetzlich versicherte Beschäftigte (Beamte) anzufordern. Hier ist der Deutsche Rentenversicherungsbund zuständig.

Weitere Informationen finden Sie hier:A1-Bescheinigung

"75 Semester lang habe ich in Essen gelehrt – und in der vorlesungsfreien Zeit gelegentlich in Bari, Bergen, Lodz, Turin und anderswo. Nach einem anstrengenden Semester mit hohem Lehrdeputat war das kein Urlaub, aber nach einigen Tagen in Italien oder Norwegen machte das Unterrichten auf neue Weise Spaß. Nicht wegen der nordischen Landschaft oder der mediterranen Küche, sondern wegen neuer Perspektiven aufs eigene Arbeitsgebiet. Erfahrungen mit nichtdeutschen Studierenden sind ein gutes Mittel gegen Verschleiß und Routine, das wärmstens empfohlen werden kann."

Dr. Hannes Krauss, Akad. Rat i.R. (Germanistik)

Erasmus+ bietet nicht nur Studierenden, sondern auch Personal und Dozierenden an Universitäten viele Möglichkeiten. Der europäische Austausch und Kooperationen zwischen europäischen Universitäten bietet Dozierenden, Studierenden und Institutionen viele Vorteile.

Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten und Anreize eines Lehraufenthalts in Europa im nebenstehenden #kurzerklärt-Video des DAAD!

Sind noch Fragen offen geblieben?

Kontakt und Beratung

​Freya Köhler
erasmus.dozierende@uni-due.de

 

Campus Essen
Gebäude WST-C.06.10
Tel.: +49 (0)201-183 4922