ERASMUS+ Gastdozentur
Informationen zu Erasmus+ Gastdozenturen
Ziele einer Erasmus+ Gastdozentur
Eine Erasmus+ Gastdozentur soll Dozierenden die Möglichkeit geben, an anderen Universitäten im Austausch mit internationalen Studierenden und Dozierenden neue Impulse für die eigene Arbeit zu gewinnen. Außerdem bilden die internationalen Kontakte Grundlagen für langfristige internationale Kooperationen mit anderen Universitäten.
Welche Gastdozenturen können mit Erasmus+ gefördert werden?
Gastdozenturen
- an einer Partneruniversität der UDE mit einem Inter-Institutional Agreement (Erasmus+ Vereinbarung), das auch Lehraufenthalte umfasst
- mit einer Aufenthaltsdauer von 2-60 Tagen und mindestens 8 Lehrstunden pro Woche bzw. pro Aufenthalt
Ablauf einer Erasmus+ Gastdozentur
Voraussetzung für die Teilnahme an der Gastdozentur ist ein Inter-Institutional Agreement (Erasmus+ Vereinbarung) mit der Partneruniversität, das eine Vereinbarung über den geplanten Lehraufenthalt umfasst. Bitte beachten Sie, dass Sie vor und nach Ihrer Reise folgende Unterlagen unbedingt einreichen müssen:
Vor Antritt der Reise:
- Grant Agreement (im Original)
- das offizielle Einladungsschreiben der Gasthochschule (per E-Mail)
- Reiseantrag (im Original)
- Mobility Agreement (per E-Mail)
Nach der Reise:
- Bestätigung der Gasthochschule (per E-Mail)
- Online-Bericht (Sie werden automatisch per E-Mail zum Bericht aufgefordert)
Die Mobilität zu Lehrzwecken muss mindestens acht Unterrichtsstunden an mindestens zwei Tagen umfassen.
Weitere Informationen schicken wir Ihnen zu, sobald Sie sich bei uns angemeldet haben.
ACHTUNG: Sie benötigen vor der Reise eine A1-Bescheinigung (s.u.)!
Wo ist eine Erasmus+ Gastdozentur möglich?
Das Erasmus-Programm wird in 34 sogenannten Programmländern in vollem Umfang durchgeführt. Dazu zählen innerhalb der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Darüber hinaus zählen dazu außerhalb der EU: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich.
Der Austausch basiert auf Verträgen, die die Fakultäten der UDE mit Fakultäten anderer europäischer Hochschulen geschlossen haben. Eine Kooperation der UDE gilt demnach nicht für die gesamte Universität und jedes Fach, sondern ermöglicht einen fakultätsspezifischen Erasmusaufenthalt an einer Partneruniversität. Fachfremde Bewerbungen sind ausgeschlossen.
Besonderheiten:
- Vereinigtes Königreich: Nach aktuellem Stand wird die Erasmus+ Förderung nach Großbritannien nach dem Brexit noch bis zum 31. Mai 2023 greifen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Wer kann gefördert werden?
- Lehrende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- emeritierte Professoren*innen und pensionierte Lehrende
- wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- Unternehmenspersonal (incoming)
Woraus besteht die finanzielle Förderung?
Die finanzielle Förderung besteht aus dem Zuschuss zu den Aufenthaltskosten und einer Reisekostenpauschale.
Die Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Mobilitätsprogramm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben.
Zielland |
Stückkosten je Tag pro Teilnehmer/in bis zum 14.Tag der Aktivität (ohne Reisetage) |
Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich |
180 EUR |
Gruppe 2: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
160 EUR |
Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (EJRM), Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn |
140 EUR |
Zielland |
Stückkosten je Tag pro Teilnehmer/in ab dem 15.Tag der Aktivität (ohne Reisetage) |
Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich |
126 EUR |
Gruppe 2: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
112 EUR |
Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (EJRM), Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn |
98 EUR |
Zusätzlich zu den Tagessätzen kommen pauschale Fahrtkosten entsprechend der realen Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, einheitlich durch den Distanzrechner der EU ermittelbar. Ausgezahlt werden in Abhängigkeit von der Distanz pauschale Fahrtkostenbeträge:
einfache Entfernung gem. Distanzrechner |
Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer/in (= Hin- und Rückfahrt) |
10 - 99 km |
20 EUR |
100 – 499 km |
180 EUR |
500 – 1.999 km |
275 EUR |
2.000 – 2.999 km |
360 EUR |
3.000 – 3.999 km |
530 EUR |
4.000 – 7.999 km |
820 EUR |
8.000 km und mehr |
1.500 EUR |
Eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70 % des geförderten Betrags ist vor der Mobilität möglich, wenn alle Unterlagen vor dem Beginn der Mobilität bei uns abgegeben werden. Die zweite Rate in Höhe der restlichen 30 % erhalten Sie nach Beendigung der Mobilität, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Was ist die A1-Bescheinigung?
Das Sozialversicherungsrecht regelt, dass Arbeitnehmer*innen in dem Land versichert sind, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben. Um weiterhin nach diesem Sozialversicherungsrecht versichert zu sein, auch wenn Sie sich im Rahmen einer Dienstreise im Ausland befinden, benötigen Sie eine Entsendebescheinigung (A1-Bescheinigung). Diese beantragen Sie bei Ihrem*Ihrer Reisekostensachbearbeiter*in.
Erasmus+ Partneruniversitäten
Die UDE hat über 400 Partnerabkommen mit Universitäten im Ausland - an vielen davon ist auch ein Erasmus+ Lehraufenthalt möglich.
Eine Liste aller Erasmus+ Partneruniversitäten, sortiert nach Fächern und Ländern, finden Sie in unserer Suchmaschine!
Infos zum Brexit
Erasmus+ Gastdozenturen werden in UK voraussichtlich weiterhin möglich sein, wenn eine entsprechende Vereinbarung mit der Partneruni vorliegt.
Informationen hierzu finden Sie hier.
Entsendebescheinigung (A1)
Das Sozialversicherungsrecht regelt, dass Arbeitnehmer*innen in dem Land versichert sind, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben. Um weiterhin nach diesem Sozialversicherungsrecht versichert zu sein, auch wenn Sie sich im Rahmen einer Dienstreise im Ausland befinden, benötigen Sie eine Entsendebescheinigung (A1-Bescheinigung).
Für Dienstreisen ins Ausland müssen Sie also vor Antritt Ihrer Reise einen Antrag auf Ausstellung der A1-Bescheinigung stellen. Dies tun Sie bitte bei Ihrem*Ihrer zuständigen Reisekostensachbearbeiter*in.
Diese Bescheinigung ist auch für nicht gesetzlich versicherte Beschäftigte (Beamte) anzufordern. Hier ist der Deutsche Rentenversicherungsbund zuständig.
Weitere Informationen finden Sie hier:A1-Bescheinigung
"75 Semester lang habe ich in Essen gelehrt – und in der vorlesungsfreien Zeit gelegentlich in Bari, Bergen, Lodz, Turin und anderswo. Nach einem anstrengenden Semester mit hohem Lehrdeputat war das kein Urlaub, aber nach einigen Tagen in Italien oder Norwegen machte das Unterrichten auf neue Weise Spaß. Nicht wegen der nordischen Landschaft oder der mediterranen Küche, sondern wegen neuer Perspektiven aufs eigene Arbeitsgebiet. Erfahrungen mit nichtdeutschen Studierenden sind ein gutes Mittel gegen Verschleiß und Routine, das wärmstens empfohlen werden kann."
Dr. Hannes Krauss, Akad. Rat i.R. (Germanistik)
Erasmus+ bietet nicht nur Studierenden, sondern auch Personal und Dozierenden an Universitäten viele Möglichkeiten. Der europäische Austausch und Kooperationen zwischen europäischen Universitäten bietet Dozierenden, Studierenden und Institutionen viele Vorteile.
Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten und Anreize eines Lehraufenthalts in Europa im nebenstehenden #kurzerklärt-Video des DAAD!
Downloadbereich
Erasmus-Code: D ESSEN04
ECHE: 220383-EPP-1-2014-1-DE-EPPKA3-ECHE
Sind noch Fragen offen geblieben?
Kontakt und Beratung
Freya Köhler
erasmus.dozierende@uni-due.de
Campus Essen
Gebäude WST-C.06.10
Tel.: +49 (0)201-183 4922