- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Universität und Unternehmen
- Internationale Staff Weeks
- Job Shadowing
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen (nach Absprache)
mit einer Dauer von mindestens 2 und maximal 60 Tagen.
- Aus dem Mobilitätsprogramm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben.
Das Programm steht allen Beschäftigten der UDE offen, insbesondere Personen aus den Bereichen allgemeine und technische Verwaltung:
- Bibliothek
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie und Transfer
- Weiterbildung
Das Erasmus+ Programm wird in den 33 Erasmus+ Programmländern in vollem Umfang durchgeführt. Dazu zählen alle Länder der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Darüber hinaus zählen dazu außerhalb der EU: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei.
Personalmobilitäten können an allen Universitäten oder auch an anderen Institutionen stattfinden, ein Abkommen zwischen den Universitäten oder Institutionen und der UDE ist dafür nicht notwendig.
Bitte melden Sie Ihre Personalmobilität so früh wie möglich bei uns an.
Vor und nach Ihrer Reise müssen Sie folgende Unterlagen unbedingt einreichen:
Vor Antritt der Reise:
- offizielle Einladung der Gasthochschule
- unterzeichneter Dienstreiseantrag
- Mobility Agreement / Mobilitätsvereinbarung
- Grant Agreement / Stipendienvertrag
Alle Unterlagen dürfen per email als Scan oder pdf mit digitalen Signaturen oder Faksimile eingereicht werden.
Nach der Reise:
- Bestätigung der Gasthochschule (z.B. per E-Mail)
- Online-Bericht (Sie werden automatisch per E-Mail zum Bericht aufgefordert)
Weitere Informationen schicken wir Ihnen zu, sobald Sie sich bei uns angemeldet haben.
ACHTUNG: Sie benötigen vor der Reise eine A1-Bescheinigung wenn Sie nach Frankreich oder Österreich fahren und müssen diese mitführen! Für andere Länder kann sie auch nachgereicht werden. Zur weiteren Information Merkblatt des BMAS. Weiter Infos s.u.
Die finanzielle Förderung setzt sich aus einem Zuschuss zu Aufenthaltskosten und einer Reisekostenpauschale zusammen.
Die Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Mobilitätsprogramm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben.
Zielland
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Stückkosten je Tag pro Teilnehmer/in bis zum 14.Tag der Aktivität (ohne Reisetage)
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Gruppe 1: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande Norwegen, Österreich, Schweden
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180 EUR
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Gruppe 2: Esteland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
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160 EUR
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Gruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
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140 EUR
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Zusätzlich zu den Tagessätzen kommen pauschale Fahrtkosten entsprechend der realen Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, einheitlich durch den Distanzrechner der EU ermittelbar. Ausgezahlt werden in Abhängigkeit von der Distanz pauschale Fahrtkostenbeträge:
einfache Entfernung gem. Distanzrechner
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Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer/in (= Hin- und Rückfahrt)
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Green Travel
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10 - 99 km
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28 EUR
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56 EUR |
100 – 499 km
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211 EUR
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285 EUR |
500 – 1.999 km
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309 EUR
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417 EUR |
2.000 – 2.999 km
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395 EUR
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535 EUR |
3.000 – 3.999 km
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580 EUR
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785 EUR |
4.000 – 7.999 km
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1188 EUR
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1188 EUR |
8.000 km und mehr
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1.735 EUR
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1.735 EUR |
Eventuell anfallende Teilnahme- oder Registrierungsgebühren werden nicht separat erstattet, sondern müssen aus dem pauschal gezahlten Gesamtförderbetrag finanziert werden.
Eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70 % des geförderten Betrags ist vor der Mobilität möglich, wenn alle Unterlagen vor dem Beginn der Mobilität bei uns abgegeben werden. Die zweite Rate in Höhe der restlichen 30 % erhalten Sie nach Beendigung der Mobilität, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Das Sozialversicherungsrecht regelt, dass Arbeitnehmer*innen in dem Land versichert sind, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben. Um weiterhin nach diesem Sozialversicherungsrecht versichert zu sein, auch wenn Sie sich im Rahmen einer Dienstreise im Ausland befinden, benötigen Sie eine Entsendebescheinigung (A1-Bescheinigung). Diese beantragen Sie mit dem Antragsformular (Formulare Reisekosten) und ihrem genehmigten Dienstreiseantag über entsendung@uni-due.de