Master of Education (M. Ed.) Praktische Philosophie (HRSGe) (Studienbeginn ab WS 2016/17 gemäß LABG 2016)

Aktuelle Informationen zu Prüfungen

  • Anmeldung zu mündlichen Modulprüfungen im Wintersemester 2024/25 bei Frau Bußhoff

    Im Wintersemester 2024/25 erfolgt die zusätzliche Anmeldung zu den mündlichen Modulprüfungen unseres Instituts (BA-Abschlussmodule bzw. BA-Aufbaumodule (HRSGe) sowie MA-Vertiefungsmodule) bei Frau Bußhoff  im Zeitraum 18. - 22. November 2024!

    Die Anmeldung erfolgt nicht persönlich im Dienstzimmer bei Frau Bußhoff, sondern per E-Mail an yvonne.busshoff@uni-due.de.
    Bitte beachten Sie dazu unser Hinweisblatt für die mündlichen Prüfungen im Wintersemester 2024/25.

    Bitte beachten Sie außerdem unseren detaillierten Leitfaden für mündliche Prüfungen.
     
  • Die Anmeldung und Ablegung der "mündlichen Modulabschlussprüfung" ist in jedem Semester möglich. Die Prüfungen finden in einem vom Fach festgelegten Prüfungskorridor statt. Die Anmeldung zur "mündlichen Modulabschlussprüfung"  erfolgt sowohl in HISinOne als auch bei der Prüfungskoordinatorin der Fakultät für Geisteswissenschaften, Frau Bußhoff.

Allgemeine Informationen zu Prüfungen

Wichtige Information zur Anmeldung von Modulabschlussprüfungen in HISinOne

Ansprechperson und Informationen des Bereichs Prüfungswesen für den Master of Education Philosophie (HRSGe)

Eine Anmeldung zu allen Modulabschlussprüfungen erfolgt im Studiengang "Master of Education für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen Philosophie" in HISinOne.
Die Art der Prüfungsanmeldung in Ihrem Studiengang entnehmen Sie bitte der nachstehenden Ausführung:

Modulabschlussprüfung Hausarbeit & Praxisbericht

  • Module 1 & 2-5:
    Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen "Praxisbericht" (Modul 1) und "Hausarbeit" (Module 2-5) erfolgt sowohl im HISinOne als auch über das Formular "Anmeldung einer Hausarbeit". Die angemeldeten Studierenden wenden sich zur Themenvergabe bei Hausarbeiten während der Vorlesungszeit an den/die jeweilige/n Lehrende/n. Mit der Annahme des Themas gilt die Prüfung als begonnen und ein Rücktritt ist nicht mehr möglich. Abgabefrist: Die Hausarbeit muss spätestens zum Semesterende (31.03./30.09.) abgegeben werden.
    Die Modulabschlussprüfungen der genannten Module (1 & 2-5) können sowohl im Winter- als auch im Sommersemester absolviert werden.
    Der Praxisbericht umfasst 5.000 (Modul 1) und die Hausarbeit  3.500 - 4.000 Wörter (Modul 8-11).
    Ein Rücktritt von Hausarbeit und/oder Praxisbericht ist per Abmeldung in HISinOne nicht möglich. Sie können ohne Fehlversuch ausschließlich von der Prüfung zurücktreten, wenn Sie sich bis zum Vorlesungsende kein Thema bei der/dem Prüfer/in abgeholt haben.

Mündliche Modulabschlussprüfung

  • Modul 7:
    Im "Abschlussmodul Fachdidaktik" (Modul 7) erfolgt die Anmeldung zur "mündlichen Modulabschlussprüfung" ausschließlich über das HISinOne. 
    Das Prüfungsgespräch umfasst 30 Minuten.

     

  • Rücktritt: Bei mündlichen Prüfungen können Sie sich bis eine Woche vor dem ersten Prüfungstag des Prüfungskorridors in HISinOne abmelden.

Praxissemester

Wichtige Informationen zum Praxissemester finden Sie unter https://zlb.uni-due.de/kategorie/praxisphasen/praxissemester/.

Anmeldung zur Masterarbeit

Die Anmeldung zur Masterarbeit wird vom 'Prüfungswesen' organisiert und erfolgt über ein Antragsformular, welches das Prüfungswesen an die Studierenden ausgibt. Das Antragsformular können Sie sich ausschließlich persönlich während der Sprechstunde im Prüfungswesen abholen. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten. Die zuständige Sachbearbeiterin prüft, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, anschließend wendet sich die Studierende/der Studierende mit dem Formular an seine Prüferin/seinen Prüfer.

Prüfungsergebnisse

Im Master of Education für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen Philosophie (Aufnahme des Studiums ab WS 2012/13) werden vom Institut keine "Modulabschlussbescheinigungen" ausgestellt.
Ihre Prüfungsergebnisse/Ergebnisse der Studienleistungen werden von den Prüferinnen und Prüfern direkt an das 'Prüfungswesen' weitergeleitet bzw. in HISinOne eingepflegt.

Prüfungsberechtigung

  • Hauptamtlich Lehrende sind i.d.R. für die Modulabschlussprüfungen aller Module der Studiengänge B.A.-Lehramt, B.A. Angewandte Philosophie (ab WS 12/13), M.A. (ab WS 12/13) sowie MEd-Studiengänge (ab WS 14/15) prüfungsberechtigt.

  • Nicht-hauptamtlich Lehrende (Lehrbeauftragte) sind nur in den Modulen prüfungsberechtigt, in denen sie eine Lehrveranstaltung anbieten.

  • Professoren/Professorinnen und Privatdozenten/Privatdozentinnen haben Prüfungsprokura für die Betreuung von Masterarbeiten (Lehramt) im Fach Philosophie.
    Dies gilt sowohl für den/die Erstgutachter(in) als auch den/die Zweitgutachter(in).

  • Eine Liste mit den für Abschlussarbeiten aktuell im Fach Philosophie prüfungsberechtigten Personen finden Sie hier

Aufbau des Studiums

M1: Vertiefungsmodul Fachdidaktik

  • SE Klassiker der Philosophie im Unterricht
  • SE Methoden im Philosophieunterricht

 

Modulabschlussprüfung: Praxisbericht (5000 Wörter) 

M2-M5: Abschlussmodul

Zu belegen ist ein Seminar aus einem der Abschlussmodule 2-5:

  • M2: Person und Geist 
  • M3: Erkenntnis, Wissenschaft und Sprache 
  • M4: Moralphilosophie, Angewandte Ethik, Politische Philosophie 
  • M5: Ästhetik, Kultur- und Sozialphilosophie

Modulabschlussprüfung: Hausarbeit (3500-4000 Wörter)

Von den Fakultäten gemeinsam verantwortet M6: Praxissemester

  • Philosophiedidaktisches Begleitseminar mit oder ohne Studienprojekt

Modulabschlussprüfung: Praxisbericht (5000 Wörter)

M7: Abschlussmodul Fachdidaktik

  • SE Philosophiedidaktik ODER
  • SE zur Fachdidaktik und Sprachbildung

 Modulabschlussprüfung: Mündliche Prüfung (30 Min.)

M8: Begleitmodul zur Masterarbeit: Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln

  • ​Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln aus der Perspektive von Unterrichtsfach 1
  • Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln aus der Perspektive von Unterrichtsfach 2
  • Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln aus der Perspektive der Bildungswissenschaften

Die Prüfung im Begleitmodul zur Masterarbeit entfällt. Mit Bestehen der Masterarbeit wird in allen Fächern, Lernbereichen oder Fachrichtungen das Modul unbenotet als "bestanden" gekennzeichnet.

Masterarbeit

Modulabschlussprüfung: Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit (max. 80 Seiten)

Wichtige Anmerkungen

1.)* Von den Wahlpflichtmodulen M2 - M5 muss ein Modul gewählt werden.
2.) ** Die Master-Arbeit muss in einem der beiden Studienfächer oder dem Bereich Bildungswissenschaften angefertigt werden