Zu den von Arbeitgeber abgeführten verpflichtenden Sozialabgaben gehört auch die Arbeitslosenversicherung. Arbeitslosengeld steht ihnen zu, wenn Sie
- arbeitslos sind, d.h. eine Beschäftigung von weniger als 15 Stunden/Woche ausüben und Arbeit suchen (dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen) und
- vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren (Ersatzzeiten, z.B. für Mutterschaft und Kindererziehung, werden angerechnet).
wichtig: persönliche Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit (=Ende eines befristet abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses)
Für die Arbeitslosmeldung können sie die Online-Services der Agentur für Arbeit nutzen. Weitere Informationen zur Arbeitslosmeldung und zum Antrag auf Arbeitslosengeld finden Sie auf den Web-Seiten der Agentur für Arbeit.