Eine soziale Absicherung ist ein wesentlicher Teil eines Beschäftigungsverhältnisses. Diese Absicherung gewährt grundsätzlich einen umfassenden Schutz in sozialen Notlagen, d.h. im Fall einer Krankheit, eines Unfalls oder im Alter. Der Schutz ist allerdings leider nicht lückenlos. Insbesondere in den ersten Berufsjahren ist zusätzliche private Absicherung dringend zu empfehlen.
Die soziale Absicherung der Tarifbeschäftigten und der Beamten unterscheidet sich grundlegend:
Tarifbeschäftigte | Beamte | |
Kranken- und Pflegeversicherung | gesetzliche Krankenkassen bei hohen Einkommen ggf. private Versicherung |
Beihilfe und private Versicherung |
Vorsorge für den Fall einer Erwerbsminderung und für das Alter | gesetzliche Rentenversicherung | Pension |
Betriebsrente | ||
Arbeitslosenversicherung | Agentur für Arbeit | Beamtenverhältnis auf Lebenszeit: grundsätzlich nicht erforderlich Beamte auf Zeit: keine Absicherung |
Unfallversicherung | Unfallkasse NRW | Unfallfürsorge |