Initiative des Rektors zu 100%-Stellen
Der Personalrat wiss. hat in den zurückliegenden Wochen an einigen Fakultätsratsitzungen, Hochschullehrerbesprechung usw. zu diesem Thema teilgenommen. Die dort vorgetragenen Bedenken haben wir in einer kleinen Broschüre zusammengetragen und entsprechende Antworten des Personalrats dazu verfasst. Die Broschüre soll Ihnen Argumentationshilfe sein und Antworten auf Ihre Fragen geben.
Für die erfolgreiche Arbeit in Forschung und Lehre benötigt unsere Universität hochqualifiziertes Personal. Wissenschaftliches Personal hat vor der Einstellung eine langwierige Ausbildung erfolgreich absolviert und dementsprechend einen Anspruch auf eine ordentliche Bezahlung für die an unserer Universität geleistete Arbeit. Nur damit und mit attraktive Arbeitsbedingungen können auf Dauer qualifizierte Arbeitskräfte für die Arbeit an unserer Universität gewonnen werden. Auch für die gesellschaftliche Entwicklung ist es sinnvoll, jungen Leuten angemessene Perspektiven für die Gestaltung ihrer Zukunft zu geben.
Seit der Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) im Jahr 2016 ist die befristete Beschäftigung des wissenschaftlichen Personals nur in begründeten Fällen, z.B. zur Qualifizierung des Beschäftigten, möglich. Mit der Dienstvereinbarung Gute Arbeit trägt unsere Universität dem aus unserer Sicht vorbildlich Rechnung.
Als weiteren Schritt zur Verbesserung der Arbeitverhältnisse wissenschaftlich Beschäftigter an unserer Universität hat das Rektorat vorgeschlagen, die Beschäftigung auf Vollzeitstellen anzustreben. Diese Initiative gibt das Ziel vor, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die heute in vielen Bereichen üblichen Teilzeitstellen schrittweise und möglichst vollständig zu Vollzeitstellen zu entwickeln. Der Rektor und der Personalrat sind sich darin einig sind, dass ein solcher Übergang ohne Nachteile für die derzeit existierenden Beschäftigungsverhältnisse bzw. etwaige Verlängerungen bis zur Promotion erfolgen soll. Alle Befürchtungen, die diesbezüglich im Mittelbau existieren oder kolportiert werden, entbehren jeder Grundlage.
Der Senat hat auf seiner Sitzung am 03.05.2019 einen sehr positiven Beschluss gefasst. Er stellt fest, dass die Diskussion zu diesem Thema wichtig ist und weitergeführt werden und in eine abgestimmte Stellungnahme der jeweiligen Fakultätsräte münden soll. Mit dem Senatsbeschluss ergeht ein Auftrag an alle Fakultäten, bis zum 15.12.2019 die Situation der Promovendinnen und Promovenden systematisch zu erfassen und Möglichkeiten einer Umsetzung der Initiative auszuloten. Die Fakultäten sollen dabei insbesondere eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Ist-Situation aufstellen. Der Senatsbeschluss beinhaltet explizit die Einbeziehung der Expertise des Personalrats wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten bei der Erarbeitung dieser Stellungnahme.
Die Initiative war auch Thema auf der letzten Personalvollversammlung am Campus Duisburg (Unterlagen des Vortrags). Bitte nutzen Sie die nächsten Wochen, sich in Ihrer Fakultät in den Diskussionsprozess einzubringen. Sie können auch gerne Anregungen an den PR wiss. geben. Für alle Fälle steht Ihnen ein Kontaktformular auf unserer Homepage zur Verfügung, über das Sie auch ohne Absenderkennung Ihre Meinung äußern können. Sollte der Mittelbau Ihrer Fakultät sich zu der Initiative bereits geäußert haben, bitten wir um Übersendung der Stellungnahme; auch bieten wir an, in Ihre Mittelbaurunden zu kommen, um für Fragen und Diskussionen zur Verfügung zu stehen.