Inflationsausgleichsprämie
Nach einer erstinstanzlichen Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen (Az 3 Ca 2231/23) vom 16.04.24 haben auch Beschäftigte in Elternzeit den vollen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie gem. dem TV Inflationsausgleich.
Eine Kommentierung des Urteils finden Sie hier.
Die Finanzverwaltung NRW stellt auf ihren Seiten weitere Informationen zur Inflationsausgleichsprämie in einer FAQ-Liste zur Verfügung.
Wissenschaftlich Beschäftigte am Universitätsklinikum unterliegen dem TV Inflationsausgleich nicht, wenn sie nach dem TV-Ärzte TdL vergütet werden.
Der Antrag zur Geltendmachung des Anspruchs auf die Zahlung ist aufgrund der im TV-L festgelegten sechsmonatigen Ausschlussfrist so schnell wie möglich zu stellen.
Laut Auskunft des LBV kann der Antrag beim LBV direkt eingereicht werden und die Dienststelle sollte darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Einen Musterantrag zur Geltendmachung für Beschäftigte im Bereich des TV-L finden Sie hier.