Arbeitsunfall
Arbeitsunfall
Was ist ein Arbeitsunfall?
Nach §8 des Sozialgesetzbuches VII sind Arbeitsunfälle solche Unfälle, die im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit eintreten. Arbeitsunfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder schlimmstenfalls zum Tod führen können.
Gesetzliche Unfallversicherung
Arbeitsunfälle sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Für die Universität Duisburg-Essen ist dies die:
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Regionaldirektion Rheinland
40625 Düsseldorf
(bitte immer bei einem Arbeitsunfall angegeben, wenn nach der Berufsgenossenschaft/gesetzlichen Unfallversicherung gefragt wird).
Unfallmeldung
Nach Vorgabe des Gesetzes muss ein Unfall bei einer Arbeitsunfähigkeit von länger als 3 Kalendertagen unverzüglich gemeldet werden. Dazu ist der Unfallmeldebogen zu nutzen und bei der Stabsstelle Arbeitssicherheit & Umweltschutz einzureichen. Da bei Behandlungen bzw. Durchgangsarztbesuchen Kosten für die Unfallkasse entstehen, wird auch bei einem Arbeitsunfall mit einer Ausfallzeit von weniger als 3 Kalendertagen eine Unfallmeldung benötigt.
Bagatellunfälle, die keiner Behandlung bedürfen, sind zum Nachweis in das Verbandsbuch einzutragen, das im Erste-Hilfekasten oder an zentraler Stelle in Ihrer Abteilung liegt.
Versicherungsschutz
Als versicherte Personengruppen gelten grundsätzlich alle Beschäftigten und eingeschriebene Studierende. Beamte sind über den Dienstherren (Universität Duisburg-Essen, Dezernat Personal) versichert.
Die gesetzliche Unfallversicherung besteht für arbeitnehmerähnliche, weisungsgebundene, nicht eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liegen.
Was ist versichert? |
Nicht versichert sind: |
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Berufliche Tätigkeiten von allen wissenschaftlichen-, künstlerischen Beschäftigten und Beschäftigten in Technik und Verwaltung, z.B. auch Dienstgänge, Dienstreisen Tätigkeiten von Studierenden, z.B. Teilnahme an Vorlesungen, Veranstaltungen, Aufsuchen von Hochschuleinrichtungen, z.B. Bibliothek; Tätigkeiten von eingeschriebenen Doktoranden und Diplomanden, die ihre wiss. Arbeiten an der Heimathochschule durchführen Aufenthaltsversicherung der Unfallkasse NRW kraft Satzung: wiss.Tätigkeiten von Doktoranden oder Diplomanden (einschl. Masteranwärter) bei Aufenthalt an der Hochschule, auch von Doktoranden/ Diplomanden anderer Hochschulen oder von ausländischen Absolventen |
Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten von Beschäftigten, z. B. Essensaufnahme, private Aktivitäten während der Pause
Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten von Studierenden, z. B. Essensaufnahme, private Aktivitäten während der Pause
Bei der Aufenthaltsversicherung kraft Satzung: Wege, andere Tätigkeiten, die nicht zu den wiss. Arbeiten gehören (z. B. Hochschulsport) |
Äußere Ereignisse, |
Innere Ursachen, z.B. eine Vorschädigung der Wirbelsäule, die bei Belastung zu einem Unfall führt |
Unmittelbare Wege zwischen Arbeits- bzw. Studienstätte und Heimadresse (Ausnahme Umwege von Fahrgemeinschaften und zum Abholen von Kindern aus Schule oder Betreuung werden anerkannt) |
Private Umwege z.B. zum Einkaufen oder Besuch von Freunden Wege von Diplomanden und Doktoranden im Rahmen der Aufenthaltsversicherung (s.o.) |
Hilfsmittel, wie z.B. Brillen |
Kleidung, Schuhe, Taschen |
Verbotswidriges Verhalten, z.B. das Umgehen einer Sicherheitseinrichtung |
Vorsatz (=Versicherungsbetrug) |
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Auslandsemester, Auslandspraktika der Studierenden |
Durchgangsarztverfahren:
Alle Kosten für Behandlungen, Hilfsmittel oder Reha-Maßnahmen werden über die Unfallkasse abgerechnet. Bei Arbeitsunfällen gibt es keine Eigenleistung durch die verunfallte Person. Für die Erstbehandlung muss ein Vertragsarzt, ein sogenannter „Durchgangsarzt“ aufgesucht werden. Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bestellte Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin. Über die Durchgangsärzte wird die Qualität und Wirksamkeit der Rehabilitation medizinisch abgesichert.
Hier eine Auswahl von zugelassenen Durchgangsärzten:
Campus Essen |
Campus Duisburg |
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Dr. med. Andreas Nowak, |
Chirurgische Gemeinschaftspraxis, |
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Für Ruhrort: |
Krankenhäuser |
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Elisabeth-Krankenhaus |
BG Klinikum Duisburg |
St. Vincenz Krankenhaus |
HELIOS St. Johannes-Klinik |
Alfried Krupp Krankenhaus |
Evang. Krankenhaus Duisburg-Nord |
Universitätsklinikum Essen |
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Selbstverständlich können Sie sich auch einen D-Arzt am Wohnort aufsuchen, dazu können Sie hier eine Abfrage über das Interangebot der Unfallkasse NRW starten.