Mutterschutz

Zum 01. Januar 2018 ist eine Neuregelung des Mutterschutzgesetzes in Kraft getreten (Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium – MuSchG), das auch für Hochschulen relevant ist. Folgende Punkte des Gesetztes sind von Seiten der Arbeitssicherheit besonders herauszuheben:

  • Anwendbarkeit des Gesetztes jetzt auf Studentinnen
  • Begriff „unverantwortbare Gefährdung“
  • Pflichten der Hochschule, u.a. Meldepflicht an die Bezirksregierung
  • Pflicht zur Abschätzung der Gefährdung für alle Bereich der Hochschule

Unter "Weitere Informationen" finden Sie Verfahrensabläufe und Checklisten zur Gefährungsbeurteilung getrennt nach Statusgruppen.