Mutterschutz
Mutterschutz
Zum 01. Januar 2018 ist eine Neuregelung des Mutterschutzgesetzes in Kraft getreten (Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium – MuSchG), das auch für Hochschulen relevant ist. Folgende Punkte des Gesetztes sind von Seiten der Arbeitssicherheit besonders herauszuheben:
- Anwendbarkeit des Gesetztes jetzt auf Studentinnen
- Begriff „unverantwortbare Gefährdung“
- Pflichten der Hochschule, u.a. Meldepflicht an die Bezirksregierung
- Pflicht zur Abschätzung der Gefährdung für alle Bereich der Hochschule
Unter "Weitere Informationen" finden Sie Verfahrensabläufe und Checklisten zur Gefährungsbeurteilung getrennt nach Statusgruppen.